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AGBs der Rolf-Schneider-Akademie Fernschule (RSA) - bei Buchung eines Fernstudiums/ einer Präsenzphase/ eines Webinars oder einer Prüfung erkennen Sie sich damit einverstanden.

Vertragsleistungen (AGB)

1. Sie melden sich mit dieser Studienanmeldung zu dem angekreuzten/ ausgewählten Fernlehrgang bzw. Fernlehrgängen an. Mit Zusendung der RSA-Anmeldebestätigung wird der Studienvertrag rechtswirksam. Ergänzend zu dieser Studienanmeldung gelten die Angaben, die in den AGB der Rolf-Schneider-Akademie, nachfolgend RSA, gemacht werden, als Bestandteil dieses Vertrags. Die RSA berechnet für ihre Dienstleistungen Studiengebühren. Deren Höhe entnehmen
Sie dieser Studienanmeldung. Die Monatsraten sind nach Ablauf des Teststudiums jeweils monatlich rückwirkend zu zahlen. Während Ihrer Vertragslaufzeit erfolgt entsprechend dem Fernunterrichtsschutzgesetz keine Gebührenerhöhung Ihres gebuchten Lehrgangs.

2. In den Studiengebühren erhalten sind u.a. die Studienhefte als personalisierte PDF-Datei zum Download auf unserer Online-Lernplattform. Sollten Sie die Studienunterlagen zusätzlich in der gedruckten Variante per Post wünschen, wird hierfür eine Pauschale für Druck und Versand (innerhalb Deutschlands) berechnet. Die Preise hierfür können Sie dieser Studienanmeldung entnehmen. Bei Fernlehrgängen, die auf staatliche, öffentliche oder sonstige Prüfungen
vorbereiten oder deren Prüfung bei der RSA durchgeführt werden, werden die Änderungen von Prüfungsordnungen und Rahmenstoffplänen weitgehend berücksichtigt. Inhalt und Umfang des Studienmaterials können sich daher gegebenenfalls ändern. Bei Studiengängen zur Vorbereitung auf amtliche oder sonstige Prüfungen übernimmt die RSA keinerlei Haftung für das Bestehen der Prüfung. Die Anmeldung zur amtsärztlichen Heilpraktikerprüfung erfolgt auf Ihre eigene Verantwortung und auf eigenen Kosten bei Ihrem zuständigen Gesundheits- oder Ordnungsamt Ihres Hauptwohnsitzes oder künftigen Praxisstandortes. Für die Praxistätigkeit als Heilpraktiker sowie Heilpraktiker für Psychotherapie wird grundsätzlich eine Aus- und Weiterbildung in naturheilkundlichen und diagnostischen Verfahren empfohlen. Unser Fernstudium „Heilpraktiker Psychotherapie“ bereitet auf die Tätigkeit im beratenden Kontext vor. Für die Praxistätigkeit wird eine zusätzliche Aus- und Weiterbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren empfohlen.

3. Die Bearbeitung der Studienhefte erfolgt in freier Zeiteinteilung innerhalb der gewählten Studienlaufzeit. Der Versandrhythmus ist nicht abhängig vom Bearbeitungsstand der Studienhefte. Sie erhalten in regelmäßigen Abständen die erforderlichen Studienmaterialien online freigeschaltet und bei Wahl der Druckvariante zusätzlich per Post. Der Postversand erfolgt alle 3 Monate im Voraus. Die Freischaltungsabfolge entnehmen Sie Ihrem Versandplan. Dieser
liegt Ihrem ersten Studienpaket bei.

4. In den Studiengebühren enthalten sind: Digitale Studienhefte, Bewertung der Einsendeaufgaben, Betreuung durch die Fach-Tutoren, Studienberatung, Nutzung des Online-Campus (hierfür zahlen Sie nur die üblichen Telekommunikationsgebühren), Ausstellen von Teilnahmebestätigungen, Studienbescheinigungen, Zertifikaten, Teilnahme und Bewertung der Online-Prüfungen (Wiederholungsprüfungen sind kostenpflichtig), teilweise Webinar-Aufzeichnungen (siehe Lehrgangsbeschreibung), zusätzliche Lernhilfen auf dem Online-Campus, Zwischenprüfungen, Updates der Online-Unterlagen bei Änderungen. Während des gesamten Lehrgangs steht Ihnen Ihr persönlicher Fachtutor für alle Fachfragen zu den Studieninhalten zur Seite und beantwortet diese ausführlich. Über die Lernplattform werden die Einsendeaufgaben, Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen eingereicht und ausgewertet. Die Bearbeitung organisatorischer Fragen und Wünsche erfolgt durch unser Studienbüro. Teilnehmer, die über keinen Internetzugang verfügen, können ihre Einsendeaufgaben per Post an das Studienbüro zur Korrektur einsenden. Diese erhalten sie dann korrigiert per Post zurück.

5. In den Studiengebühren nicht enthalten sind z.B. Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel, Prüfungsgebühren bei staatlichen Prüfungen (z.B. Heilpraktiker, sektoral, Heilpraktiker für Psychotherapie …), eigenes Untersuchungsbesteck, Arbeitskleidung, sofern benötigt Pflichtliteratur. Fahrten, Unterkunft und Verpflegung an den Präsenzseminaren oder Präsenzprüfungen erfolgen allein auf Ihre Kosten und Risiko und sind nicht Bestandteil des Vertrages.

6. Das während des Studiums zur Verfügung gestellte Material darf weder während, noch nach dem Studium Dritten weder im Original, noch in vervielfältigter – auch digitaler – Form überlassen oder veräußert werden. Die gesamten Studienunterlagen des Fernstudiums sind nur für die Nutzung des im Vertrag genannten Teilnehmers bestimmt. Ein Verkauf der Unterlagen bzw. auch ein digitalisieren der Unterlagen oder ein unentgeltliches Weitergeben an andere Personen oder Einrichtungen ist ausdrücklich untersagt. Die gesamten Studienunterlagen unterliegen dem Copyright und dürfen nicht veröffentlicht werden (auch nicht auszugsweise). Die Unterlagen sind jeweils sichtbar und unsichtbar gekennzeichnet und personalisiert.

Diese nachfolgenden Lehrgänge enthalten Präsenzphasen (bei Kombinationen sind die Präsenzphasen der einzelnen Lehrgänge zu wählen). Die Kosten sind nicht in den Studiengebühren enthalten!

 Humanbereich, Psychologie, Pädagogik
• Heilpraktiker: 1 Seminar vor Ort, 1 x 130 €
• Heilpraktiker begrenzt auf den Bereich der Psychotherapie (HPG): 1 Online-Seminar, 1 x 130 €
• Sektoraler Heilpraktiker: Online-Prüfung: kostenfrei (einmalig), 1 RSA-Prüfung vor Ort in Berlin: 100,- Euro, 1 Tag Recht in Berlin: 130,- Euro, 1 Tag
  Untersuchung in Berlin: 130,- Euro (dies sind die Optionen die wir anbieten, Sie können nur das buchen, was Sie ggf. für Ihr Gesundheitsamt benötigen)
• Traditionelle Chinesische Medizin*: 1 Seminar vor Ort, 1 x 130 €
• Ohrakupunktur (TCM)*: 1 Seminar vor Ort, 1 x 130 €
• Phytotherapie & Klosterheilkunde*: 1 Seminar, 1 x 160€
• Psychologischer Berater*, Lernberater*, Kräuterpädagoge*: 4 Online-Seminare, 4 x 65 € – (diese Preise gelten ab dem 01.12.2021)
• Erziehungsberater: 4 Online-Seminare zu je 65,- Euro, im Preis enthalten für Verträge die nach dem 01.12.2021 geschlossen wurden*
• Klassische Homöopathie Grundausbildung*: 1 Online-Seminar, 1 x 130 €

Veterinärbereich
• Tierheilpraktiker Kleintier*: 1 Seminar vor Ort und 1 Online-Seminar 1 x 130 €
• Tierheilpraktiker Groß- & Kleintier*: 1 Seminar vor Ort und 1 Online-Seminar 1 x 130,-€ sowie 1 Seminar Pferd vor Ort 1 x 130 €
• Gebühr Prüfung Tierheilpraktiker* 1 x 100 €
• TCVM* 1 Seminar vor Ort, 1 x 230 €
• Gesundheitsberater Hund/Katze*: 1 Seminar vor Ort, 1 x 65€ und 1 Online-Seminare 65,- €
• Ernährungsberater für Hunde*: 1 Online-Seminar, 1 x 130 €
• Phytotherapie & Vitalpilze Tiere*: 1 Online-Seminar, 1 x 130 €
• Homöopathie für Tiere*: 1 Online-Seminar, 1 x 130 €

* verpflichtend für die Abschlussprüfung

Bei Nichterscheinen oder Nichtteilnahme oder Abmeldung kürzer als 6 Wochen vor dem geplanten Termin, verwirkt das Anrecht auf eine erneute kostenfreie Teilnahme der Präsenzphase/des Seminars oder der Prüfung. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung oder Verrechnung der Gebühren. Bei erneuter Buchung der Präsenzphase/ des Online-Seminars/ Prüfung werden dann erneut die Gebühren fällig. Bei einer fristgerechten Absage erhalten Sie dazu von uns eine schriftliche Bestätigung, die Ihnen gleichzeitig als Nachweis dient und Sie erhalten die bezahlten Gebühren der Präsenzphase/Online-Seminars oder Prüfung wieder erstattet.

7. In bestimmten Lehrgängen kann durch eine zusätzliche Leistung (z. B. Teilnahme an der Präsenzphase und Bestehen der internen Überprüfung) ein RSA-Abschlusszertifikat erworben werden. Sofern für den Studiengang Präsenzveranstaltungen angeboten werden, sind diese erforderlich, um das Abschluss-Zertifikat zu erhalten. Die Teilnahme an der/den Präsenzphase/n ist in diesem Fall Voraussetzung, um an der Abschlussprüfung teilzunehmen.
Ohne Abschlussprüfung erhalten Sie eine Studienbescheinigung. Soweit der belegte Lehrgang auf eine staatliche, öffentlich-rechtliche oder sonstige externe Prüfung vorbereitet, dient die Studienbescheinigung als Nachweis der vermittelten Kenntnisse. Je nach Lehrgang sind Praxisseminare/Präsenzphasen/Webinare ein ergänzendes Angebot oder verpflichtend. Die mit * gekennzeichnete Lehrgänge in dieser Studienanmeldung beinhalten Kleingruppen-Praxisseminare oder Online-Seminare, deren Gebühren nicht in den Studiengebühren enthalten sind.
Bei einer kurzen Laufzeit können wir leider nicht immer gewährleisten, dass die Praxisseminare im Lehrgangszeitraum stattfinden. Im Einzelfall muss der Besuch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Teilnahme an den Seminaren ist Pflicht, um an den Prüfungen teilnehmen zu können und um das Zertifikat zu erhalten. Ärzte, Heilpraktiker, Tierärzte und Tierheilpraktiker ist ggf. die Teilnahme an den Präsenzphasen freigestellt (Nachweis und nur bei vorheriger Rücksprache mit der RSA vorausgesetzt). Die Teilnahme an den Präsenzphasen kann ausgeschlossen werden, wenn Sie den Nachweis erbringen, dass eine gleichwertige Praxisausbildung bereits bei einem anderen Anbieter erfolgt ist. Dies muss zeitgleich mit dieser Studienanmeldung erfolgen.

8. Die RSA übernimmt keine Ihnen entstanden Kosten, falls eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden muss, z.B. wegen Erkrankung/Verhinderung des Dozenten oder Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (z.B. Kosten für Anreise oder Hotel). Wir behalten uns vor, die Präsenzphasen aufgrund zu geringer Teilnehmeranzahlen abzusagen. Die Teilnehmer werden in diesem Falle umgehend informiert und können kostenfrei an der nächsten stattfindenden Präsenzphase teilnehmen. Bei Nichterscheinen trotz Anmeldung zu den Präsenzphasen oder Online-Seminaren verwirkt das Recht auf eine weitere Teilnahme (hier muss diese dann erneut gebucht und gezahlt werden), auch bei einer Absage weniger als 6 Wochen vor dem geplanten Termin. Zusätzlich gebuchte, kostenpflichtige Veranstaltungen können bis 6 Wochen vor Termin kostenfrei abgesagt werden. Danach werden die kompletten Kursgebühren zur Zahlung fällig.

9. Auf Wunsch erhalten Sie während Ihres Fernstudiums kostenlos eine Teilnahmebescheinigung, z. B. zur Vorlage bei verschiedenen Ämtern oder beim Arbeitgeber.

10. Bei der Teilnahme an staatlichen, öffentlich-rechtlichen oder anderen externen Überprüfungen fallen bei den Prüfungsinstitutionen i.d.R. zusätzliche Prüfungsgebühren an, die nicht in unseren Studiengebühren enthalten sind. RSA-Wiederholungsprüfungen haben individuelle Gebühren (siehe Punkt 38).

11. Zusätzlich zu Ihrer gewählten Studiendauer bieten wir Ihnen eine kostenfreie Weiterbetreuungszeit von max. 12 Monaten an (Ausnahme: Ohrakupunktur und Chinesische Diätetik = 1 Monat Nachbetreuung), diese endet vorzeitig bei Bestehen der Abschlussprüfung. Die Weiterbetreuungszeit zählt nicht als Studienzeit. In dieser Weiterbetreuungszeit können Sie die Leistungen der RSA kostenfrei weiternutzen. Dazu gehört insbesondere: tutorielle Betreuung,
Nutzung der Lernplattform, Ablegen der schulinternen Abschlussprüfung. Innerhalb des Studiums ist ein einmaliger Wechsel der Studienzeit (begrenzt) möglich, sodass die reguläre Studienzeit verkürzt oder verlängert werden kann. Ein Laufzeitwechsel ist bis zu 3 Monate vor dem regulären Studienende in die nächst höhere oder nächst niedrigere von uns angebotene Laufzeit möglich. Hierzu bedarf es jedoch der vorherigen Absprache und schriftlicher Genehmigung der Rolf-Schneider-Akademie. Nach dem Bearbeiten Ihres Lehrgangs inklusive der erfolgreichen Bearbeitung der Abschlussprüfung erhalten Sie für die Teilnahme am Lehrgang Ihre Studienbescheinigung und das RSA-Abschlusszertifikat. Verträge deren Studienzeit 6 Monaten oder weniger betragen, haben eine kostenfreie Weiterbetreuungszeit/Nachbetreuungszeit von max. 6 Monaten. Mit Anforderung der Studienbescheinigung und/oder Ablegen bzw. Bestehen der Abschlussprüfung endet automatisch die Studien- bzw. Nachbetreuungszeit.

12. Ihr Fernstudium und Ihr Widerrufsrecht beginnen an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, von der RSA Ihre erste Studienmaterialsendung (innerhalb Deutschlands) erhalten, bzw. (bei der Online-Variante) wenn Ihr Lernmaterial zum gewählten Zeitpunkt freigeschaltet wird. Dem Studienpaket liegt eine Kopie der Studienanmeldung bei. Für Vertragsänderungen ist der Tag, an dem Ihre schriftliche Anmeldung
bei der RSA eingegangen ist und bearbeitet wurde, entscheidend. Alle Vertragsänderungen müssen schriftlich erfolgen.

13. Sie haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Darüber hinaus erhalten Sie als freiwillige Zusatzleistung der Rolf-Schneider-Akademie bei Anmeldung weitere 2 Wochen Zeit, das Studienmaterial zu prüfen und die Service und Dienstleistungen der RSA in Anspruch zu nehmen (in Form des Testmonats). Nach Ablauf der vier Wochen wird die erste Rate der Studiengebühr für den Testmonat fällig, der nach Ablauf der Testphase als Studienmonat gewertet wird und somit kostenpflichtig ist. Sie haben während des Teststudiums die Möglichkeit, die Anmeldung kostenfrei und ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Es genügt, wenn Sie die RSA innerhalb des Teststudiums über Ihren Widerruf in Textform (Email, Fax oder Brief ) informieren und das Studienmaterial zurücksenden. Hinweis: Die Studienhefte werden sehr hochwertig gedruckt und gebunden und müssen im Falle eines Widerrufs bei Rücksendung unversehrt sein, sonst werden pro Studienheft 30,- Euro als Unkostenbeitrag berechnet. Für den Fall, dass die Studiengebühren bereits bezahlt wurden und Sie widerrufen den Studienvertrag und senden die Studienhefte nicht oder nicht einwandfrei zurück, ziehen wir 30,- Euro pro Studienheft von der zu erstattenden Summe ab.
Auch die RSA sieht diese 4 Wochen als Testzeitraum und kann innerhalb dieser 4 Wochen den Studienvertrag ohne Angaben von Gründen widerrufen. Sollten bereits Studiengebühren durch den Teilnehmer gezahlt worden sein, werden diese (ggf. abzüglich der Gebühren für einbehaltene Studienhefte/Bücher) umgehend auf das Konto erstattet von welchem die Gebühren bezahlt wurden. 

14. Nach Ablauf des Teststudiums haben Sie die Möglichkeit, Ihren Studienvertrag zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss mit einer Frist von 6 Wochen zu kündigen nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt 6 Monate (somit werden 6 Monatsraten zur Zahlung fällig, wenn zum 6. Studienmonat gekündigt wird), es sei denn, die Gesamtlaufzeit des Vertrags liegt unter 6 Monaten. In diesem Fall ist die Mindestdauer gleich der Studiendauer. Nach Ablauf
des ersten Halbjahres ist eine Kündigung jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zu dem Tag im Monat möglich, auf den Ihr Studienbeginn datiert ist. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Im Fall einer abweichenden Ratenzahlung der Studiengebühren wird der Gesamtbetrag der zum Kündigungsdatum anfallenden Studiengebühren berechnet und zur Zahlung fällig gestellt bzw. weiter erhoben, bis der Gesamtbetrag der zum Kündigungsdatum angefallenen
Studiengebühren errichtet ist. Sollten nach Lehrgangsbeginn unvorhersehbare Gründe auftreten (längere Arbeitslosigkeit oder eine schwere, lang andauernde Erkrankung), sprechen Sie uns bitte an und vereinbaren Sie mit uns eine angepasste Zahlungsform oder Studienpause. Sie können eine zeitweise Stundung der nächstfälligen Monatsgebühren für maximal 3 Monate beantragen. Der Antrag muss rechtzeitig vor der entsprechenden Fälligkeit
erfolgen. Voraussetzung ist, dass die bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Gebühren immer pünktlich geleistet wurden. Sie benötigen eine kurze Lernpause? Kein Problem. Wenn Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen pünktlich nachgekommen sind, können Sie alle Lehrgänge mit einer Lehrgangsdauer von mindestens sechs Monaten einmal für 1 Monat unterbrechen. Hat Ihr Studium eine Dauer von über 12 Monaten, können Sie bis zu drei Monate pausieren. In
dieser Zeit müssen Sie keine Leistungen erbringen und es fallen natürlich auch keine Studiengebühren an. Haben Sie Ihr Studium unterbrochen, so wird diese Zeit von der kostenfreien Weiterbetreuungszeit abgezogen. Bei vertraglich individuell vereinbarten Raten wird nach einer Kündigung durch den Teilnehmer die reguläre monatliche Studienrate zur weiteren Abrechnung zugrunde gelegt. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Geht eine Kündigung in der von der RSA gewährten Studienpause ein, wird die Kündigungsfrist erst mit Wiederaufnahme des Studiums wirksam. Unter Einhaltung der Kündigungsfristen ist es möglich, Studiengänge aus einem Kombistudiengang zu kündigen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie vom RSA-Schulbüro. Im Rahmen eines Kombistudiums gilt im Falle einer Teilkündigung fortan der Einzelpreis (ohne Rabatt des Kombistudiums) der jeweiligen weitergeführten Ausbildung und entsprechende Kündigungsfristen. Der Studierende hat zur Zahlung der Studiengebühr eine Vorleistungspflicht. Bei Wahl der Ratenzahlung ist die monatliche Studiengebühr zum 01. eines jeden Monats fällig (alternativ zum 15.). Eine Verpflichtung zur Übersendung der Studienunterlagen aufgrund der Vorleistungspflicht besteht erst nach Zahlung der Studiengebühr.

15. Unsere Kombistudiengänge beinhalten bereits einen Rabatt und können nicht weiter rabattiert werden. Druckkosten und Gebühren für Präsenzphasen oder Prüfungen sind grundsätzlich nicht rabattfähig!

16. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Studienvertrag ist der Wohnsitz des Lehrgangsteilnehmers.

17. Die RSA beteiligt sich nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG).

18. Sofern Sie das SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden alle Gebühren, die im Zusammenhang mit diesem geschlossenen Lehrgangsvertrag anfallen, von der angegebenen Bankverbindung eingezogen, sofern nicht ein weiteres Lastschriftmandat erteilt wird. Kommen Sie mit zwei Raten in Verzug, wird sofort die Vergütung für einen Zeitabschnitt von 3 Monaten zur Zahlung fällig. Eine weitere Teilnahme am Unterricht bzw. der Zugang zur Lernplattform
kann bei Verzug vom Veranstalter abgelehnt werden, dennoch werden die Raten weiter zur Zahlung fällig. Bitte sorgen Sie bei Zahlung per Lastschrift für eine ausreichende Kontodeckung, da Ihnen bei Rücklasten sonst zusätzliche Gebühren angerechnet werden müssen.

19. Filmaufnahmen durch die Teilnehmer sind während der Präsenzphasen und Webinare untersagt. Es dürfen keine Screenshots o.ä. vom Online-Campus gemacht werden (u.a. aus Datenschutzgründen).

20. Die gesamten Studienunterlagen des Fernstudiums sind nur für die Nutzung des im Vertrag genannten Teilnehmers bestimmt. Ein Verkauf der Unterlagen bzw. auch ein digitalisieren der Unterlagen oder ein unentgeltliches Weitergeben an andere Personen oder Einrichtungen ist ausdrücklich untersagt. Die gesamten Studienunterlagen unterliegen dem Copyright und dürfen nicht veröffentlicht werden (auch nicht auszugsweise). Die Unterlagen sind jeweils gekennzeichnet und personalisiert (auch die pdf-Dateien), sodass bei Zuwiderhandlungen die betreffende Person ermittelt werden kann und ein Schadensersatz geltend gemacht wird. Dies gilt auch für den Bereich E-Learning. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass weder Screenshots o.ä. zu den Einsendeaufgaben oder Prüfungen gemacht werden dürfen, noch dass die Einsendeaufgaben oder Prüfungen öffentlich diskutiert werden dürfen (z. B.
in Foren, via Social Media etc.). Hierfür bieten wir die Diskussion mit Ihrem Tutor an. Die Einsendeaufgaben und auch die zusätzlichen Lernhilfen sowie Forenbeiträge unterliegen ebenfalls dem Copyright und dürfen weder kopiert, noch veröffentlicht oder anderweitig weitergegeben werden.

21. Sämtliche Fernlehrangebote der RSA sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht in Köln qualitätsgeprüft und zugelassen. Unsere staatliche Anerkennung geht in der Qualitätssicherung weit über die ISO-Standards hinaus.

22. Die von uns angebotenen Waren und / oder Dienstleistungen unterliegen laut Verbraucherrichtlinie (VRRL) vom 13.06.2014 den gesetzlichen Gewährleistungsrechten. Bei einer Anmeldung wird der jeweilige Vertragstext auf unserem Server gespeichert. Die Vertragssprache ist Deutsch.

23. Für die Ausübung des jeweiligen Berufsbildes gelten die entsprechenden Gesetze und sonstige Vorschriften des Bundes und der Länder. Zusätzlich zur Teilnahme an den Veranstaltungen ist zur Erreichung des Ausbildungsziels ein umfangreiches Selbststudium anhand der obligatorischen und empfohlenen Literatur sowie der Lehrmaterialien der RSA nötig.

24. Im Falle der Nicht-Erreichbarkeit externer Plattformen (z.B. E-Learning-Plattform, Webinare) aufgrund technischer Störungen besteht kein Anspruch auf anteilige Rückzahlung oder Erstattung der Kosten.

25. Während der Präsenzunterrichte werden vereinzelt Fotoaufnahmen gemacht, die ausschließlich zur Darstellung der RSA bzw. der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden. Sollte der Teilnehmer mit seiner Abbildung nicht einverstanden sein muss er dies vor den Aufnahmen dem Dozenten mitteilen (und sich nicht zu den Gruppenaufnahmen stellen), ansonsten gilt stillschweigend das Einverständnis des Teilnehmers. Gleichzeig möchten wir darauf hinweisen, dass Filmaufnahmen sowie Sprachaufnahmen und Fotos seitens der Teilnehmer während der Präsenzphasen nicht gestattet sind.

26. Nebenabreden / Vertragsänderungen / Zusagen: Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sowie Nebenabreden sind im übrigen nur dann
verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt und als Ergänzung zum Studienvertrag aufgenommen werden. Alle Nebenabreden bedürfen der
schriftlichen Bestätigung der RSA. Abweichende Abmachungen bedürfen der Schriftform und unserer schriftlichen Zustimmung. Telefonische
Vereinbarungen werden durch die RSA nicht getroffen und sind somit nicht gültig. Vereinbarungen zum Studienvertrag müssen mit dem Zusatz
“Zusatzvereinbarung zum Studienvertrag – Vertragsnummer”  gekennzeichnet sein und von beiden Seiten bestätigt werden. Normale Anfragen und/oder
allgemeine Anfragen per Mail sind nicht gleich Vertragsgegenstand.

27. Forenbeiträge gehen in das Eigentum der RSA über – ein Anrecht auf Löschen gibt es nicht. Die Teilnehmer entscheiden selbst, ob Sie mit Pseudonym, Vornamen oder Vor- und Zunamen im Forum agieren. Die RSA behält sich vor, Beiträge kommentarlos zu löschen. Einem Forennutzer steht kein Löschungsanspruch oder Beseitigungsanspruch hinsichtlich seiner geposteten Forenbeiträge gegenüber der RSA/Forenbetreiber gemäß § 98 Abs. 1 UrhG oder aufgrund einer sonstigen Anspruchsgrundlage zu, auch nicht nach Beendigung oder Abbruch des Studiums.

28. Bei monatlicher Ratenzahlung bitten wir um pünktliche und fristgerechte Zahlung zum jeweiligen Termin (siehe Zahlungsplan – erhalten Sie bei Ihrer Anmeldung). Bei einem Zahlungsrückstand von 2 Raten (oder mehr) wird die Gesamtsumme fällig.

29. Innerhalb des Studiums ist ein einmaliger Wechsel der Studienzeit (begrenzt) möglich, so dass die reguläre Studienzeit verkürzt oder verlängert werden kann. Ein Laufzeitwechsel ist erstmalig nach 6 Monaten Studienlaufzeit möglich, wenn die Raten pünktlich bezahlt wurden. Ein Laufzeitwechsel ist bis zu 3 Monate vor dem regulären Studienende (nicht Nachbetreuungszeit) in die nächst höhere oder nächst niedrigere durch die RSA angebotene Laufzeit möglich. Hierzu bedarf es jedoch der vorherigen Absprache und schriftlicher Genehmigung der Rolf-Schneider-Akademie – Fernschule. Bei einem Studienzeitwechsel (Laufzeitwechsel) ist eine Kündigung erstmalig nach 6 Monaten (mit sechswöchiger Frist) möglich, danach regulär wieder alle 3 Monate.
Sollte bereits die längste angebotene Studienzeit für den jeweiligen Studiengang gewählt worden sein, ist ein Wechsel in eine längere Laufzeit nicht
möglich.

30. Versand der Unterlagen auf einmal: Diese Option ist nicht generell möglich. Die Genehmigung obliegt in der Entscheidung der RSA und muss vorab schriftlich angefragt und genehmigt werden. Sie gilt nur als genehmigt, wenn die Bestätigung durch die Akademieleitung zusätzlich bestätigt und unterschrieben wurde. Eine Anfrage bzw. grundsätzliche Antwort/Anfrage im Studienbüro gilt noch nicht als bestätigt/ bzw. sie gilt nicht als genehmigte Vertragsoption. Hierzu wird eine vertragliche Zusatzvereinbarung zum geschlossenen Studienvertrag nötig.Wünscht ein Teilnehmer ausdrücklich alle kompletten Unterlagen (Studienhefte) eines Fernkurses auf einmal, und nicht wie üblich über die Studienlaufzeit verteilt (und wurde dies durch die RSA genehmigt), ist somit eine Kündigung nach Erhalt der Studienhefte ausgeschlossen. Mit Erhalt der Studienhefte erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden. Der Versand des kompletten Studienmaterials (Studienhefte) auf einmal erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers und bei Begleichung der gesamten Studiengebühren. Bei dieser Option ist immer nur die kürzeste Laufzeit wählbar und eine kostenfreie Nachbetreuungszeit ist nicht automatisch vorgesehen. 

31. Fachliteratur: In den Lehrgangsgebühren sind keine Kosten für Fachliteratur enthalten.

32. Bitte beachten Sie: Babys/Kleinkinder/Kinder, weitere Personen die nicht als Fernstudenten an der RSA sind, eigene Tiere dürfen zu den Präsenzphasen nicht mitgebracht werden. Die angegebenen Uhrzeiten (vor allem das Ende der Präsenzphasen) sind circa Zeiten. Diese können dennoch variieren und sind abhängig u.a. von Teilnehmeranzahlen, Pausenzeiten und Thematik. In der Regel starten die Präsenzphasen vor Ort in Kitzingen um 9 Uhr und enden zwischen 15 und 16 Uhr.

33. In der Regel erhalten unsere Fernstudierenden zu den Präsenzphasen in Kitzingen (Tierheilpraktiker, Heilpraktiker) Skripte vorab. Diese sind als zusätzliches Material gedacht und es bedeutet nicht, dass alle Themen innerhalb der Präsenzphasen auch besprochen werden. Es ist ergänzendes / zusätzliches Informationsmaterial was den Teilnehmern dazu dienen soll, weitere Themen die z.B. auch nicht im Unterricht besprochen werden können, sich zusätzlich /ergänzend anzueignen.

34. Hinweise zu Bildungsgutscheinen / Bildungsprämie oder sonstigen Nachlässen wie Arbeitslosenrabatt o.ä.: Die entsprechenden Beträge (Rabatte) werden immer mit den letzten Monatsraten verrechnet, Druckkosten sind nicht rabattierfähig. Bildungsgutscheine werden immer nur für die kürzeste Laufzeit und bei Einzelstudiengängen akzeptiert. Die Belegung von Fernkursen/ Präsenzausbildungen/ Online-Ausbildungen an anderen Fernschulen oder privaten Bildungseinrichtungen werden nicht für Rabatte/Nachlässe anerkannt. Sollte eine Erstattung der Behörde nicht möglich sein/abgelehnt werden, wird der Beitrag dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.

35. Kurzfristige Teilnahme an Präsenzphasen/ Online-Seminaren/Prüfungen: Wenn Sie auf eigenen Wunsch kurzfristig sich per Email oder telefonisch anmelden, stimmen Sie den AGBs der RSA automatisch zu. Wir empfehlen die Buchungen frühzeitig online oder postalisch vorzunehmen, die Anmeldung telefonisch nur in Ausnahmefällen zu tätigen. Sie erhalten dazu dann eine schriftliche Bestätigung.

36. Unsere Webinare und Präsenzphasen die als Webinar angeboten werden, werden i.d.R. auch im Anschluss als Aufzeichnung zum Kauf angeboten. Die Webinare und Präsenzphasen (betrifft nur diese, die als Webinar angeboten werden) werden i.d.R. auch aufgezeichnet. Bitte beachten Sie, wenn Sie Ihre Webcam einschalten  (keine Verpflichtung, nicht nötig um dem Webinar zu folgen), dass Sie folglich auch auf der Aufzeichnung sichtbar sind und von anderen Studierenden ggf. gesehen werden können. Mit Einschaltung der Webcam erklären Sie sich hiermit einverstanden. Nachträglich kann dies nicht mehr gelöscht bzw. entfernt werden. Wenn Sie ein Live-Webinar oder eine Präsenzphase als Webinar buchen, besteht kein Anrecht auf zusätzlichen Erhalt der Aufzeichnung. Diese wird i.d.R. zwar zur Verfügung gestellt, dies ist aber eine freiwillige Leistung der RSA.  Sollte es durch versch. Umstände nicht möglich sein eine Aufzeichnung zur Verfügung zu stellen, besteht kein Anrecht auf Schadenersatz oder Erstattung der Gebühren. Sollten Sie ein Live-Webinar/ eine Präsenzphase als Webinar gebucht haben und eine Aufzeichnung steht zur Verfügung bleibt diese mind. 4 Wochen für Sie abrufbar. Webinar-Pakete die zum Studium hinzugebucht werden, bleiben für die Dauer der Studienzeit abrufbar. Webinare (und Webinarpakete) und Webinaraufzeichnungen die gekauft werden ohne das man aktiv Studierender der RSA ist, werden für einen maximalen Zeitraum von 12 Monaten online zur Verfügung gestellt, danach wird der Zugang / Zugriff auf das gekaufte Webinar/Webinaraufzeichnung wieder gelöscht. Die Webinare und Webinaraufzeichnungen sind nach Kauf für den einmaligen Gebrauch bzw. Ansicht gedacht. Aus Kulanz läßt die RSA i.d.R. diese für die Dauer des Studiums (max. 12 Monate) weiterhin sichtbar. Nach Abschluss des Studiums sind die Webinare spätestens nicht mehr zur Verfügung. 

37. Wiederaufnahme eines Studiums nach Ablauf der Studienzeit: Es besteht kein Anrecht der Teilnehmer auf Wiederaufnahme des Studiums nach Ablauf der Studienzeit. Dies gilt auch, wenn während des Studiums keine Leistungen erbracht wurden, da die RSA während der Studienzeit alle Leistungen zur Verfügung stellen unabhängig ob der Teilnehmer diese nutzt oder nicht. In Einzelfällen kann die RSA einer Wiederaufnahme zustimmen (Individualentscheidung), dies liegt aber im Ermessen der RSA und ist kostenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von den bisherigen Leistungen und Umfang des Studiengangs, sowie dem Zeitraum der verstrichen ist, ob Präsenzphasen enthalten sind, usw.  Die RSA sind grundsätzlich nicht verpflichtet, einer Wiederaufnahme zuzustimmen.

38. Um zur RSA-Abschlussprüfung zugelassen zu werden müssen vorab alle Einsendeaufgaben (online) eingereicht worden sein und der Gesamtdurchschnitt der korrekten Antworten muss bei mind. 60% liegen. Die RSA-Abschlussprüfung muss im Ergebnis bei mind. 70% korrekter Antworten liegen. Die Abschlussprüfung kann bei Nichtbestehen kostenpflichtig wiederholt werden (bis zu 5 x). Die Kosten für Wiederholungsprüfungen betragen bei Online-MC-Fragen 100,- Euro, bei umfangreicheren oder mehrteiligen Prüfungen (wie bspw. Fälle und MC-Fragen zusammen) sind die Kosten i.d.R. höher. Prüfungen außerhalb der Nachbetreuungszeit sind nicht vorgesehen. In Einzelfällen ist dies möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind oder dies zuvor schriftlich vereinbart wurde. Die Gebühren hierfür variieren und müssen zuvor erfragt werden.

39. Erst mit Veröffentlichung der Broschüre zum 01.12.2021 gelten die neuen Angebote inkl. Webinarpakete für geschlossene Verträge. Die gilt nicht für Verträge die davor geschlossen wurden!

40. Die kostenfreie Weiterbetreuungszeit/ oder Nachbetreuungszeit zählt nicht als Studienzeit und ist eine freiwillige Zusatzoption der RSA. In dieser Zeit können die Leistungen der RSA kostenfrei weitergenutzt werden um das Studium beenden zu können. Dazu gehören insbesondere die tutorielle Betreuung, Nutzung der E-Learningplattform, Ablegen der schulinternen Abschlussprüfungen (THP = kostenpflichtig). Diese Zeit gilt als Option wenn man innerhalb der regulären Studienzeit das Studium nicht beenden konnte. Mit ablegen und bestehen der schulinternen Abschlussprüfung endet automatisch die kostenfreie Nachbetreuung und das Studium wird auf erfolgreich beendet gesetzt. Damit endet auch der Zugriff auf den Online-Campus.

41. Wir bieten für die meisten Fernstudiengänge die Option der kostenpflichtigen Verlängerung der Weiterbetreuung an, z.B. wenn Ihre kostenfreie Nachbetreuungszeit abgelaufen ist und Sie noch mehr Zeit benötigen/wünschen. Die Verlängerung ist gültig nur für den Bereich des Online-Campus, eine Verlängerung beinhaltet nicht die Präsenzphasen. Präsenzphasen müssen zusätzlich kostenpflichtig gebucht werden.

 42. Innerhalb des Studiums ist ein einmaliger Wechsel der Studienzeit (begrenzt) möglich, so dass die reguläre Studienzeit verkürzt oder verlängert werden kann. Ein Laufzeitwechsel ist erstmalig nach 6 Monaten Studienlaufzeit möglich, wenn die Raten pünktlich bezahlt wurden.  Ein Laufzeitwechsel ist bis zu 3 Monate vor dem regulären Studienende (nicht Nachbetreuungszeit) in die nächst höhere oder nächst niedrigere durch die RSA angebotene Laufzeit möglich. Hierzu bedarf es jedoch der vorherigen Absprache und schriftlicher Genehmigung der Rolf-Schneider-Akademie – Fernschule. Bei einem Studienzeitwechsel (Laufzeitwechsel) ist eine Kündigung erstmalig nach 6 Monaten (mit sechswöchiger Frist) möglich, danach regulär wieder alle 3 Monate. Sollte bereits die längste angebotene Studienzeit für den jeweiligen Studiengang gewählt worden sein, ist ein Wechsel in eine längere Laufzeit nicht möglich. Eine Studienunterbrechung oder ein Laufzeitwechsel in der Nachbetreuungszeit ist nicht möglich.

43.Bonusmaterial zum Studium: Dies ist zusätzliches Material welches nicht zum Studienumfang (Studienheft, Einsendeaufgaben, RSA-Prüfung) gehört, die Bearbeitung des Zusatzmaterials kann nicht zusätzlich schriftlich bestätigt werden.

44. Die Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages beeinträchtigt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden die Parteien eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen.

45. Betrifft THP-Präsenzphasen vor Ort und die Tierheilpraktikerprüfung= Wenn Sie aus verschiedenen, eigenverantwortlichen Gründen nicht an den Präsenzphasen und der Prüfung innerhalb des Studiums oder der Nachbetreuungszeit teilgenommen haben, können Sie (nur nach vorheriger Absprache und) nur, wenn diese noch innerhalb der Nachbetreuungszeit schriftlich erfolgt/bestätigt ist, ggf.. Präsenzphasen und Prüfung außerhalb dieser Zeit absolvieren. Die Preise hierfür sind für die Untersuchungstechniken Hund 200,- Euro (bzw. nur 1 Tag = 100,- Euro), Untersuchung Pferd 200,- Euro, THP-Prüfung 200,- Euro.

46. Heilpraktiker sektoral: Im Fernstudium ist keine Präsenzphase und keine Präsenzprüfung enthalten. Unser Fernstudium bereitet auf das amtsärztliche Interview vor. Wenn Sie eine Erlaubnis nach Aktenlage anstreben, informieren Sie sich bitte vorher (vor Vertragsabschluss) bei Ihrem Gesundheitsamt, ob es das RSA-Fernstudium im angebotenem Umfang hierfür anerkennt.

47. Kostenfreie Webinare/ Sprechstunden: Bei einer Anmeldung ohne Teilnahme behält die RSA sich vor, bei einer erneuten Anmeldung diese abzulehnen (kostenfreie Webinare).

48. Porto und Papier: Aktuell berechnen wir 9% der Studiengebühren pauschal für die Variante pdf und gedruckte Studienhefte (pdf ist kostenfrei). Eine Erhöhung ist in aller Regel nicht vorgesehen, in seltenen Fällen müssen wir aber die Druck- bzw. Portokosten anheben. Aufgrund der aktuell immer höher steigenden Preise, kann es aber zu einer Erhöhung der Druck und Portokosten kommen.

49. Wartelisten: Wenn sich ein Teilnehmer auf eine Warteliste eintragen lässt, gilt die Buchung als verbindlich. Es erfolgt eine Rechnungstellung zur Veranstaltung / Prüfung, welche vorab beglichen werden muss. Sofern ein Platz frei wird, muss dieser dann in Anspruch genommen werden. Ein Rücktritt von der Warteliste ist bis 6 Wochen vor Termin möglich, danach kann dieser Platz nicht mehr storniert werden. Sollte kein Platz zum Termin frei werden, wird der Betrag an die Teilnehmer auf der Warteliste erstattet, sofern dieser bereits beglichen wurde.

 

Datenschutzinformation: Ihre Daten verwenden wir zur Beantwortung Ihrer Anfragen, Bearbeitung Ihrer Anmeldung, Durchführung Ihres Fernstudiums und Aufbewahrung der Abschlussunterlagen. Außerdem sind wir daran interessiert,
die Kundenbeziehung mit Ihnen zu pflegen und Ihnen Informationen und Angebote von uns zukommen zu lassen. Deshalb verarbeiten wir und unsere Dienstleister Ihre Daten auf Grundlage von Artikel 6 (1) (b), (c) und (f ) der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung. Wenn Sie keine Informationen und Angebote wünschen, können Sie jederzeit unter unserer Anschrift Rolf-Schneider-Akademie, Stralsunder Str. 16, 18528 Bergen auf Rügen der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke
widersprechen. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie ebenfalls unter unserer Anschrift oder per E-Mail info@naturheilkundeschule.de. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter der Internet-Adresse: https://
www.naturheilkundeschule.de/datenschutz.

 

Widerrufsbelehrung – Widerrufsrecht
Sie haben das Recht binnen 28 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufspflicht beträgt 28 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das erste Fernlehrmaterial in Besitz genommen hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Rolf-Schneider-Akademie – Fernschule, Stralsunder Str. 16, 18528 Bergen auf Rügen, E-Mail: info@naturheilkundeschule.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Eine Mustererklärung finden Sie im Bundesgesetzblatt Teil I Jahrgang 2013 Nr. 58 S. 3642(3665). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Widerruffolgen:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rücksendung verweigern, bis wir das auf Ihre Kosten zurückgesendete Fernlehrmaterial zurückerhalten haben, oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie das Fernlehrmaterial
(auf Ihre Kosten) zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Andernfalls wird ein Unkostenbeitrag von 30,- € je Studienheft fällig.

 

Hinweise zu Gefahren am Unterrichtsplatz
Insbesondere bei Vornahme medizinischer Handlungen und allgemeinen Übungshandlungen im Rahmen aller Ausbildungen gilt: Die Schule weist ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der Ausbildungen in den Präsenzphasen medizinische Handlungen vorzunehmen sind. Hierzu ist es notwendig, die Handlungen an geeigneten Versuchsobjekten aufzuzeigen. In der Regel werden diese an Teilnehmern der Kurse (Humanbereich) durchgeführt. Insbesondere bei den Ausbildungen im Bereich Veterinärmedizin ist aufgrund der Art der Ausbildung damit zu rechnen, dass Tiere, z. B. in ihren Ställen aufgesucht werden müssen und dass diese nicht wie vielleicht erwartet reagieren und hierdurch auch Verletzungen auftreten können. Verletzungen können auch bei der Anwendung medizinischer Techniken an den teilnehmenden Personen entstehen. Der Teilnehmer erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis zur Anwendung der vom Lehrgangsleiter bzw. seiner Beauftragten gezeigten und angewiesenen Übungen. Soweit er mit einer Übung nicht einverstanden ist, hat er den jeweiligen Leiter des Unterrichts vor der Ausführung der Übung darauf hinzuweisen. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Unberührt bleibt auch die Haftung für die Verletzung von Kardinalspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Die Teilnehmer bestätigen durch ihre Unterschrift unter diesem Vertrag, diesen Hinweis über die Gefahren am Unterrichtsplatz gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben.

 

AGBs der Rolf-Schneider-Akademie GmbH (betrifft keine Fernlehrgänge):

Die AGBs der RSA GmbH (betreffen ausschließlich die reinen Präsenzausbildungen vor Ort in Kitzingen, Berlin, keine Fernlehrgänge):

Allgemeine Geschäftsbedingungen und unsere Leistungen
Der Vertrag muss vom Teilnehmer unterschrieben und an die Schule geschickt werden. Der Teilnehmer erhält eine Kopie von der RSA GmbH
unterzeichnet zurück.
Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift außerdem, die Informationen über die Gefahren am Unterrichtsplatz (= finden Sie im Vertrag) gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben.
 
§ 1 Vertragsbeginn
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Abschluss des Vertrages. Ein Rücktritt vom Vertrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss
möglich. Für den Zugang der Rücktrittserklärung bei der Schule ist der Teilnehmer nachweispflichtig.
 

§ 2 Beginn/Ablauf des Vertrages
Eine Änderung des Terminplanes bleibt vorbehalten. Ausgefallene Stunden werden nachgeholt, und zwar in der Regel an den
Pufferterminen gemäß dem Terminplan. Der Ausbildungsbeginn kann von der Schule um 8 Wochen verschoben werden. Eine ordentliche
Kündigung seitens des Teilnehmers ist aus diesem Grund nicht möglich. Sollte der Ausbildungsbeginn danach erneut verschoben werden
müssen, kann der Vertrag von beiden Seiten ohne Wahrung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Schadenersatzansprüche können dadurch
nicht geltend gemacht werden. Hinweis: Die amtsärztliche Überprüfung ist nicht Bestandteil der Ausbildung. Hierfür muss der Teilnehmer
sich eigenständig bei seinem Gesundheitsamt anmelden und dort die Überprüfung ablegen. Es werden durch die Akademie keine Curriculae ausgegeben. Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung mit Auflistung der Lehrinhalte nach Abschluss der Ausbildung.

Heilpraktiker-Ausbildung inklusive sektoraler HP am Standort Kitzingen:  wir schulen innerhalb der regulären HP-Ausbildung gleichzeitig auf die schriftliche sektorale HP Prüfung für Podologen & Physiotherapeuten, andere Berufsgruppen nicht. Die Prüfung selbst ist nicht Bestandteil der Ausbildung!

 
§ 3 Kündigung des Teilnehmers/Schadenersatzverpflichtung
Der Vertrag kann nach Ablauf der Rücktrittsfrist vom Teilnehmer mit 6-wöchiger Frist zum Ende einer Lehrgangshälfte gekündigt werden
(Lehrgangshälfte siehe Terminplan). Im Falle der fristgerechten Kündigung sind die von Barzahlern / Vorausleistenden, die die gesamten
Lehrgangsgebühren bereits gezahlt haben, 25 % des Gesamtbetrages von der Schule zurückzuerstatten. Bei Stundung der
Lehrgangsgebühren bzw. Ratenzahlung ist der Teilnehmer verpflichtet, 75 % der gesamten Lehrgangsgebühr zu bezahlen.
Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt dem Teilnehmer vorbehalten. Die Kündigungsgründe sind in jedem Falle der Schule
nachzuweisen. § 626 BGB findet Anwendung. Die Schule ist in diesem Fall berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren
tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 25 % der noch offenen Teilnehmergebühr für die Bearbeitung und für entgangenen Gewinn zu
fordern. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren, der Schule der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Sekt. Heilpraktiker Podologie: Eine Kündigung durch den Teilnehmer ist nur bis 4 Wochen vor Kursbeginn möglich, während der Ausbildung
ist u.a. aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl und der kurzen Ausbildungsdauer eine Kündigung nicht mehr möglich.
 
§ 4 Kündigung durch die Schule
Der Träger der Ausbildung hat im Falle unvorhersehbarer und nach Vertragsabschluss eintretender wichtiger Gründe das Recht, den Vertrag
außerordentlich zu kündigen, insbesondere bei ungenügender Beteiligung am Lehrgang, in der Person des Teilnehmers liegenden Gründen
und sonstigen Gründen, die die Durchführung des Vertrages erheblich beeinträchtigen und vom Träger der Ausbildung nicht zu vertreten
sind. Der Träger der Ausbildung ist dann verpflichtet, zu viel gezahlte Lehrgangsgebühren über das Datum der Kündigung hinaus
zurückzuzahlen. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
 
§ 4 Kündigung durch die Schule Fortführung
Bei einer außerordentlichen Kündigung durch die Schule, die in der Person oder einem Verhalten des Teilnehmers begründet ist, stehen
dem Träger der Ausbildung 25 % der noch offenen Lehrgangsgebühren als Schadenersatz, entgangener Gewinn und Bearbeitungsgebühren
zu. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren, der Schule der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
 
§ 5 Pflichten des/der Teilnehmers/in
Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich:
1. zu bemühen, die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben;
2. an allen Maßnahmen regelmäßig teilzunehmen;
3. aktiv im Rahmen der Ausbildung mit anderen Personen, insbesondere den Lehrpersonen, zusammenzuarbeiten und notwendigen
Anleitungen zu folgen;
4. Instrumente, Injektionen sowie Unterrichtsgegenstände und die Ausstattung sorgsam und pfleglich zu behandeln, die
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und Regelungen, welche die Ordnung der Einrichtung betreffen sowie die
diesbezüglichen Anordnungen der Dozenten zu beachten;
5. an Maßnahmen zur Ermittlung des Ausbildungsstandes teilzunehmen, sofern solche vorgesehen sind.
6. Ein Aufzeichnen oder Mitschneiden des Seminars mit elektronischen Datenträgern (z.B. Tonband, Diktiergerät, Kassettenrekorder
u. ä. Geräten) ist verboten!
 
§ 6 Pflichten der Schule
Die Schule verpflichtet sich:
1. dafür zu sorgen, dass alle Fertigkeiten und Kenntnisse, die zum Erreichen des Ausbildungszieles notwendig sind, in
erwachsenengerechter Weise vermittelt werden;
2. unter Berücksichtigung der Nr. 1 einen Unterrichtsplan für die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung zu erstellen;
3. nur solche Personen vertretungsweise mit der Durchführung der Ausbildung zu beauftragen, die nach seiner fachlichen Überzeugung
dafür qualifiziert sind. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Dozenten, ein Dozentenwechsel stellt keinen Kündigungsgrund
dar.
 
§ 7 Haftungsausschluss
Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit betroffen sind. Unberührt bleibt auch die Haftung für die Verletzung von Kardinalspflichten, also Pflichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer
regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Wir bitten
um Verständnis, dass Kinder oder Haustiere nicht mit in die Schule/ den Unterricht mitgebracht werden können.
 
§ 8 Kosten
Kommt der Teilnehmer mit der Zahlung von mehr als 2 Monatsraten in Verzug, wird der komplette noch offene Restbetrag
fällig. Dem Träger der Ausbildung ist es zudem gestattet, von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen, dennoch werden die
Raten weiter zur Zahlung fällig.
In den Lehrgangsgebühren sind keine Kosten für Fachliteratur enthalten. Diese muss der Teilnehmer selbst tragen. Bei
Antritt zur Wiederholungsprüfung (schulintern) wird eine Mindestgebühr von 100,-Euro fällig.
 

§ 9 Copyright
Die ausgehändigten Unterrichtsskripte dürfen nur von dem Teilnehmer zum Unterricht bei ROLF SCHNEIDER SEMINARE …die
Naturheilkundeschulen GmbH verwendet werden. Weiterveräußern, Weitergeben, Kopieren oder Veröffentlichen bzw. Verletzung des
Copyrights ist ausdrücklich untersagt. Die Skripte sind mit einem Code versehen. Bei Zuwiderhandlungen werden juristische Wege
eingeleitet.
Während der Ausbildung werden ggf. Fotos und/oder Filme gemacht, diese können auch zu Werbezwecken genutzt werden. Sollte der
Teilnehmer dies nicht wünschen muss er davor den Dozenten bzw. die Person die Aufnahmen macht informieren und sich aus dem
Aufnahmefeld entfernen. Ansonsten erklärt sich der Teilnehmer mit der Aufnahme und Verwendung (u.a. Werbezwecke) einverstanden.

§ 10 Schriftformklausel
Die Parteien bestätigen, dass andere als in diesem Vertrag niedergelegte Vereinbarungen nicht getroffen wurden. Vertragsänderungen,
bedürfen der Schriftform. Im Übrigen reicht für Anzeigen oder Erklärungen, die dem Verwender gegenüber abzugeben sind, die Wahrung
der Textform.

 
§ 11 Salvatorische Klausel
Die Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages beeinträchtigt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Im
Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden die Parteien eine der unwirksamen Regelung
wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen.
 
Hinweise zu Bildungsgutscheinen / Bildungsprämie: Die entsprechenden Beträge werden immer mit den letzten Monatsraten verrechnet. Bildungsgutscheine werden immer nur für die kürzeste Laufzeit und bei Einzelstudiengängen akzeptiert.
 

Datenschutzinformation: Ihre Daten verwenden wir zur Beantwortung Ihrer Anfragen, Bearbeitung Ihrer Anmeldung, Durchführung Ihres Fernstudiums und Aufbewahrung der Abschlussunterlagen. Außerdem sind wir daran interessiert, die Kundenbeziehung mit Ihnen zu pflegen und Ihnen Informationen und Angebote von uns zukommen zu lassen. Deshalb verarbeiten wir und unsere Dienstleister Ihre Daten auf Grundlage von Artikel 6 (1) (b), (c) und (f) der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Wenn Sie keine Informationen und Angebote wünschen, können Sie jederzeit unter unserer Anschrift Rolf-Schneider-Akademie, Stralsunder Str. 16, 18528 Bergen auf Rügen, der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie ebenfalls unter unserer Anschrift oder per E-Mail service@naturheilkundeschule.de. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter der Internet-Adresse: https://www.naturheilkundeschule.de/datenschutz.

Fotoaufnahmen: Während der Präsenzunterrichte werden vereinzelt Fotoaufnahmen gemacht, die ausschließlich zur Darstellung der RSA bzw. der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden. Sollte der Teilnehmer mit seiner Abbildung nicht einverstanden sein muss er dies vor den Aufnahmen dem Dozenten mitteilen, ansonsten gilt stillschweigend das Einverständnis des Teilnehmers. Gleichzeig möchten wir darauf hinweisen, dass Filmaufnahmen sowie Fotos seitens der Teilnehmer während der Präsenzausbildung nicht gestattet sind.

 

Stand 12.2019

Änderungen vorbehalten.

Hinweise zu Gefahren am Unterrichtsplatz
Insbesondere bei Vornahme medizinischer Handlungen und allgemeinen Übungshandlungen im Rahmen aller Ausbildungen gilt: Die Schule weist ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der Ausbildungen in den Präsenzphasen medizinische Handlungen vorzunehmen sind. Hierzu ist es notwendig, die Handlungen an geeigneten Versuchsobjekten aufzuzeigen. In der Regel werden diese an Teilnehmern der Kurse (Humanbereich) durchgeführt. Insbesondere bei den Ausbildungen im Bereich Veterinärmedizin ist aufgrund der Art der Ausbildung damit zu rechnen, dass Tiere, z. B. in ihren Ställen aufgesucht werden müssen und dass diese nicht wie vielleicht erwartet reagieren und hierdurch auch Verletzungen auftreten können. Verletzungen können auch bei der Anwendung medizinischer Techniken an den teilnehmenden Personen entstehen. Der Teilnehmer erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis zur Anwendung der vom Lehrgangsleiter bzw. seiner Beauftragten gezeigten und angewiesenen Übungen. Soweit er mit einer Übung nicht einverstanden ist, hat er den jeweiligen Leiter des Unterrichts vor der Ausführung der Übung darauf hinzuweisen. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Unberührt bleibt auch die Haftung für die Verletzung von Kardinalspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Die Teilnehmer bestätigen durch ihre Unterschrift unter diesem Vertrag, diesen Hinweis über die Gefahren am Unterrichtsplatz gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben.