Heilpraktiker werden

Voraussetzungen zur Prüfungszulassung

 

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur amtsärztlichen Überprüfung liegen beim Teilnehmer selbst. Sie sollten sich im Laufe Ihrer Ausbildung mit dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzen, um die ortsspezifischen amtlichen Prüfungstermine und -verfahren zu erfragen. Diese können von Regierungsbezirk zu Regierungsbezirk und auf Länderebene leicht differieren.

 

Grundsätzlich lässt sich folgendes sagen: Sie müssen / benötigen

 

- bei Anmeldung zur amtsärztlichen Überprüfung ein ärztliches Attest über die
  körperliche und geistige Eignung zur Berufsausübung vorlegen (dauerhaft ansteckende Krankheiten, Suchtleiden stellen u.U. ein Hindernis dar)

 

- mindestens Hauptschulabschluss

 

- polizeiliches Führungszeugnis

 

- das 25. Lebensjahr vollendet haben

 

- bei ausländischen Mitbürgern eine gültige Aufenthaltserlaubnis.