Förderungsmöglichkeiten - gut zu wissen!

 

Weiterbildungssparen
Das Vermögensbildungsgesetz (VermBG) wird um die Möglichkeit ergänzt, zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung eine Entnahme aus dem Ansparguthaben vor Ende der Bindungsfrist, die in der Regel sieben Jahren beträgt, zu tätigen, ohne dass der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Auf diese Weise wird zweckgebundene Liquidität für Weiterbildungszwecke geschaffen. Die Ergänzung des VermBG ist ab Januar 2009 in Kraft getreten.

 

 

 

 

Weiterbildungsdarlehen
Das Weiterbildungsdarlehen soll analog zum Studienkredit haushaltsneutral für die Finanzierung von beruflicher Weiterbildung angeboten werden. Den Nutzerinnen und Nutzern stehen zweckgebunden Darlehen nach beschränkter Bonitätsprüfung zur Verfügung. Das Angebot gilt unabhängig von der Höhe und der Form des Einkommens. Es dient der Finanzierung kostenintensiverer Maßnahmen. Dabei können auch Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden. Es wird angestrebt, dass das Darlehen von öffentlich-rechtlichen Banken (wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder Landesbanken) angeboten wird. Diese werden die Einzelheiten der Darlehen (insbesondere Zinshöhe, Unter- und Obergrenzen, Distribution) in Absprache mit der Bundesregierung gestalten.

 

 

 

Bildungsprämie
Um die Menschen zum Lebenslangen Lernen zu motivieren und zu mobilisieren, führt die Bundesregierung mit der Bildungsprämie ein neues, aus drei Komponenten bestehendes Finanzierungsmodell ein. Die Bildungsprämie soll Anreize schaffen, in die eigene Bildung und Weiterbildung zu investieren. Das Prinzip ist einfach: Wer in seine Bildung investiert, wird dabei über staatliche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt.

 

Eine kostenlose Beratung ist verpflichtend. Übernommen werden anfallende Kursgebühren bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck.

Die finanziellen Mittel stammen aus dem Europäischen Sozialfonds. Um vor allem neue Interessenten zu erreichen, gilt: Wer im vergangenen oder im laufenden Jahr an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat, erhält leider keinen Bildungsscheck. Dies gilt auch für Weiterbildungsangebote, die in dieser Zeit mit Hilfe eines Bildungsschecks besucht wurden.

Unternehmen, Beschäftigte und Berufsrückkehrende, die einen Bildungsscheck beantragen möchten, sollten sich zunächst an ihre Beratungsstelle vor Ort wenden.

 


Bildungsurlaub

Nach dem Bildungsurlaubsgesetz werden Ausbildungen der ROLF SCHNEIDER SEMINARE in Deutschland als Bildungsurlaub anerkannt.

 

Jeder Arbeitnehmer und Auszubildende hat unabhängig vom Alter einen Rechtsanspruch. Im öffentlichen Dienst beschäftigte Arbeiter und Angestellte haben einen Anspruch auf Freistellung  nach dem Bildungsurlaubsgesetz oder nach der Sonderurlaubsverordnung. Für Beamte gelten die entsprechenden Sonderurlaubsregelungen des Bundes bzw. des Landes. Bildungsurlaub kann erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses in Anspruch genommen werden.