Termine der schriftlichen Heilpraktikerüberprüfung

 

Seit vielen Jahren werden die Überprüfungen gemäß den so genannten "Leitlinien" der Bundesregierung bezüglich Inhalt und Termine zunehmend zentralisiert und vereinheitlicht.

 

Somit gibt es in den meisten Bundesländern pro Jahr einheitlich zwei Prüfungstermine jeweils
am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober.

 

Bei Nichtbestehen der Überprüfung besteht neben dem Widerspruchsrecht innerhalb eines Monats, die Möglichkeit der in der Zahl unbeschränkten Wiederholung nach einem halben Jahr.

 

Fragen Sie bei Ihrem Gesundheitsamt nach den Prüfungsterminen und melden Sie sich rechtzeitig an, denn bei manchen Bezirken gibt es Wartezeiten!

 

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