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Infektionskrankheiten – §6 Infektionsschutzgesetz

Das Infektionssschutzgesetz stellt seit Jahren eine nicht wegzudenkende Konstante in den Heilpraktiker-Prüfungen dar. Für den Heilpraktiker und andere Berufsgruppen werden hier Meldepflichten und Behandlungsverbote geregelt.

Heilpraktiker Matthias Czermak konzentriert sich mit Ihnen auf den §6 und führt Sie in diesem Online-Seminar zu einer guten Struktur, die das Lernen erleichtern wird.

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