Staatliche Anerkennung und Zertifizierung
Wir lassen uns gerne in die Karten schauen …
Als erste Naturheilkundeschule wurde die Rolf-Schneider-Akademie bereits 2008 staatlich anerkannt als Einrichtung der Weiterbildung nach dem Weiterbildungsgesetz!
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
Weitere Zertifizierungen und Anerkennungen
Akkreditierung durch ESF in Rheinland-Pfalz
Gesundheitsamt Landeshauptstadt Düsseldorf
Offizieller Weiterbildungspartner des BKHD - Bundes Klassischer Homöopathen Deutschlands e.V.
Anerkennungsbescheid als Staatlich anerkannte Weiterbildungseinrichtung für Gesundheitsfachberufe
Forum Distance Learning
Geprüftes Mitglied Deutsche Gesellschaft für Ganzheitliche Therapie, Beratung und Prävention
Zertifizierung durch die Akademie für komplementäre Medizin und Medizinpädagogik, Steinbeis-Hochschule Berlin
Anerkennung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht
Zertifizierung durch den Bundesverband Union Deutscher Heilpraktiker e.V.
Anerkennung durch das brandenburgische Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Landesprüfungsamt Hamburg
Anerkannt im Rahmen des Bildungsurlaubsgesetz
AZWV Zertifizierung
Zentralverband der Aus- und Weiterbildung ZAW
Anerkennung durch die Regierung Unterfranken, Anerkennung § 4 Nr. 21 b UStG
Zertifizierung als BKHD-assoziierte Homöopathieschule
Bescheid des niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration
Bildungsprämie an der Rolf-Schneider-Akademie
Als staatlich anerkannter Weiterbildungsanbieter werden die Maßnahmen zur Einhaltung dieser Qualitätsanforderungen in jedem Kurs realisiert.
„Die Weiterbildungsanbieter müssen folgende Qualitätsanforderungen nachweislich erfüllen:
1. Anerkennung des Trägers oder der Maßnahme auf einer gesetzlichen Basis (z.B. Weiterbildungsgesetz des Landes, Sozialgesetzbuch / AZWV, Bildungsurlaubsgesetz) oder
2. Zertifizierung durch ein anerkanntes Qualitätsmodell oder
3. Belege für die Qualitätssicherung des jeweiligen Weiterbildungsangebots.“ (Auszug aus der Förderrichtlinie)
Unsere Qualitätsprozesse werden, wie in der Förderrichtlinie gefordert, so dokumentiert, dass sie jederzeit belegbar sind. Das heißt, es liegen schriftliche Dokumente zu den Qualitätsanforderungen der beantragten Maßnahme vor, die die folgenden Anforderungen belegen:
1. Lehrqualifikation: Die Lehrkräfte sind fachlich und pädagogisch aufgrund ihrer Ausbildung oder praktischen Erfahrung für die Maßnahme befähigt. Diese können u. a. nachgewiesen werden durch (Arbeits-) Zeugnisse, Zertifikate, Arbeitsverträge, Veröffentlichungen oder Empfehlungen.
2. Kursplanung: Für die Kurse wurden Inhalt, Lernziel, Arbeitsformen, Termin, Ort, Dauer, Kosten und Eingangsvoraussetzung geplant und bekannt gegeben. Nachweisdokumente sind u.a. Kursprogramme, Kursunterlagen oder Lehrpläne.
3. Evaluation: Es liegen Rückmeldungen zur Maßnahme vor. Eine Überprüfung der Maßnahme findet durch jeweils geeignete Evaluationsmaßnahmen statt.