NEU! Online-Weiterbildung - Klientenzentrierte Gesprächstherapie nach Rogers. Start: 18.04.2026. - Melden Sie sich jetzt an! *** Offener Campus am Fernstudientag - 22.01.2026 - Lernen Sie die Rolf-Schneider-Akademie kennen und entdecken Sie Ihr Fernstudium. - Jetzt kostenfrei anmelden!
Suche

AGB der Rolf-Schneider-Akademie Fernschule (RSA) - bei Buchung eines Fernstudiums/ einer Präsenzphase/ eines Webinars oder einer Prüfung erkennen Sie sich damit einverstanden.

 


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Rolf-Schneider-Akademie (RSA)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Rolf-Schneider-Akademie (im Folgenden „RSA“) und den Teilnehmern von Fernstudien, Präsenzphasen, Webinaren oder Prüfungen. Mit der Buchung eines der genannten Angebote erklären Sie sich mit der Geltung dieser AGB einverstanden.


§1 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

  1. Gegenstand des Vertrags: Die RSA bietet Fernlehrgänge, Präsenzphasen, Webinare und Prüfungen an. Der genaue Leistungsumfang des jeweiligen Angebots ergibt sich aus der Studienanmeldung und den zugehörigen Lehrgangsbeschreibungen. Alle Fernlehrgänge der RSA, die der Zulassungspflicht unterliegen, sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen. Die Zulassungsnummern können den jeweiligen Lehrgangsbeschreibungen entnommen werden.
  2. Vertragsschluss: Ihre Anmeldung zu einem Fernlehrgang wird durch die Zusendung der Anmeldebestätigung durch die RSA rechtswirksam. Ergänzend zu Ihrer Studienanmeldung sind die vorliegenden AGB integraler Bestandteil des Studienvertrags.
    Informationen nach Vertragsschluss:
    Die RSA wird dem Teilnehmer die Vertragsbestimmungen einschließlich der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Widerrufsbelehrung unverzüglich nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln. Die Übermittlung erfolgt in der Regel per E-Mail in Form von PDF-Anhängen. Dies dient der Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten gemäß § 312f Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
  3. Studiengebühren: Die RSA berechnet für ihre Dienstleistungen Studiengebühren. Die Höhe der Studiengebühren und die Zahlungsmodalitäten sind der jeweiligen Studienanmeldung zu entnehmen. Die erste Studienrate wird nach Ablauf der Testphase für den vorangegangenen Monat fällig; alle weiteren Raten sind, sofern nicht anders vereinbart, im Voraus zu leisten (Details siehe § 8). Gemäß Fernunterrichtsschutzgesetz erfolgt während Ihrer Vertragslaufzeit keine Gebührenerhöhung des gebuchten Lehrgangs.

§2 Leistungsumfang und Materialbereitstellung

  1. Inhalt der Studiengebühren: In den Studiengebühren sind unter anderem enthalten:
    • Studienhefte als personalisierte PDF-Dateien zum Download auf dem Onlinecampus.
    • Bewertung der Einsendeaufgaben.
    • Betreuung durch die Fach-Tutoren für alle Fachfragen zu den Studieninhalten.
    • Studienberatung.
    • Nutzung des Online-Campus (es fallen lediglich die üblichen Telekommunikationsgebühren an).
    • Ausstellung von Teilnahmebestätigungen, Studienbescheinigungen und Zertifikaten.
    • Teilnahme und Bewertung der Online-Prüfungen (Wiederholungsprüfungen sind kostenpflichtig). Heilpraktiker-Prüfung in allen Varianten ist extern, nicht enthalten.
    • Videos und Podcasts (siehe jeweilige Lehrgangsbeschreibung).
    • Zusätzliche Lernhilfen auf dem Online-Campus.
    • Zwischenprüfungen.
    • Updates der Online-Unterlagen bei Änderungen.
  2. Zusätzliche gedruckte Studienunterlagen: Sollten Sie die Studienunterlagen zusätzlich in gedruckter Variante per Post wünschen, wird hierfür eine Pauschale für Druck und Versand (innerhalb Deutschlands) berechnet. Die Preise hierfür können Sie der Studienanmeldung entnehmen.
  3. Anpassung der Lehrgangsinhalte: Bei Fernlehrgängen, die auf staatliche, öffentliche oder sonstige Prüfungen vorbereiten oder deren Prüfung bei der RSA durchgeführt wird, werden Änderungen von Prüfungsordnungen und Rahmenstoffplänen weitgehend berücksichtigt. Inhalt und Umfang des Studienmaterials können sich daher gegebenenfalls ändern. Die RSA behält sich das Recht vor, Änderungen in der Kursstruktur vorzunehmen, sofern dies aus didaktischen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist.
  4. Haftungsausschluss für Prüfungserfolg: Bei Studiengängen zur Vorbereitung auf amtliche oder sonstige Prüfungen übernimmt die RSA keinerlei Haftung für das Bestehen der Prüfung.
  5. Anmeldung zu externen Prüfungen: Die Anmeldung zu amtsärztlichen Heilpraktikerprüfungen oder ähnlichen externen Prüfungen erfolgt auf Ihre eigene Verantwortung und auf eigene Kosten bei Ihrem zuständigen Gesundheits- oder Ordnungsamt Ihres Hauptwohnsitzes oder künftigen Praxisstandortes.
  6. Empfohlene Aus- und Weiterbildungen: Für die Praxistätigkeit als Heilpraktiker sowie Heilpraktiker für Psychotherapie wird grundsätzlich eine Aus- und Weiterbildung in naturheilkundlichen und diagnostischen Verfahren empfohlen. Unser Fernstudium „Heilpraktiker Psychotherapie“ bereitet auf die Tätigkeit im beratenden Kontext vor. Für die Praxistätigkeit wird eine zusätzliche Aus- und Weiterbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren empfohlen.
  7. Bearbeitung der Studienhefte und Materialversand: Die Bearbeitung der Studienhefte erfolgt in freier Zeiteinteilung innerhalb der gewählten Studienlaufzeit. Der Versandrhythmus ist nicht abhängig vom Bearbeitungsstand der Studienhefte. Sie erhalten in regelmäßigen Abständen die erforderlichen Studienmaterialien online freigeschaltet und bei Wahl der Druckvariante zusätzlich per Post. Die Freischaltung der Studienmaterialien bzw. der Versand der Hefte ist abhängig von der gewählten Laufzeit, der pünktlichen Zahlung und dem Versandplan. Die Freischaltungsabfolge entnehmen Sie Ihrem Versandplan, der Ihrem ersten Studienpaket beiliegt. Versand und auch Online-Freischaltung der Lehrmaterialien und Hefte sind über die gewählte Studienlaufzeit getaktet.
  8. Kommunikation und Bearbeitung: Über den Onlinecampus werden die Einsendeaufgaben, Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen eingereicht und ausgewertet. Die Bearbeitung organisatorischer Fragen und Wünsche erfolgt durch unser Studienbüro.

§3 Nicht in den Studiengebühren enthaltene Leistungen

  1. Zusätzliche Kosten: In den Studiengebühren nicht enthalten sind z.B. Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel, Prüfungsgebühren bei staatlichen Prüfungen (z.B. Heilpraktiker, sektoral, Heilpraktiker für Psychotherapie) sowie die Tierheilpraktiker-Prüfung, eigenes Untersuchungsbesteck, Arbeitskleidung und, sofern benötigt, Pflichtliteratur.
  2. Kosten für Präsenzveranstaltungen: Fahrten, Unterkunft, Versicherungen und Verpflegung sowie die Teilnahme an den Präsenzseminaren oder Präsenzprüfungen erfolgen allein auf Ihre Kosten und Ihr Risiko und sind nicht Bestandteil des Vertrages.
  3. Keine Rückerstattung bei Nichtinanspruchnahme: Vergütung bei Nichtnutzung:
    Die RSA hält alle vertraglich vereinbarten Leistungen (z.B. Online-Campus, Studienmaterial-Freischaltung, Betreuungsleistungen) während der gesamten Vertragslaufzeit für den Teilnehmer bereit. Die Verpflichtung zur Zahlung der Studiengebühren bleibt unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme dieser Leistungen durch den Teilnehmer bestehen.

    Hinweis: Die gesetzlichen Regelungen zur Anrechnung ersparter Aufwendungen im Falle einer Kündigung (§ 5 Abs. 3 FernUSG) bleiben hiervon unberührt.

  4. Verpflichtende Präsenzphasen und deren Kosten: Die nachfolgenden, mit * gekennzeichneten Fernstudiengänge enthalten Präsenzseminare und/oder Online-Seminare (zusammengefasst als Präsenzphasen), die zur Erreichung des Abschlusszertifikats zwingend erforderlich sind. Bei einer Kombination zweier oder mehrerer Fernstudiengänge sind die Präsenzphasen der einzelnen Fernstudien zu wählen.
    Die hierfür anfallenden Kosten sind nicht in den Studiengebühren enthalten, die jeweiligen Preise und Präsenzorte finden Sie auf der Webseite, dem jeweiligen Studiengang, Bereich Präsenzphasen.
    • Humanbereich, Psychologie, Pädagogik:
      • Heilpraktiker: 1 Seminar vor Ort
      • Traditionelle Chinesische Medizin*: 1 Seminar vor Ort
      • Ohrakupunktur (TCM)*: 1 Seminar vor Ort 
      • Phytotherapie & Klosterheilkunde*: 3 Onlineseminare
      • Psychologischer Berater*, Lernberater*, Erziehungsberater*, Kräuterpädagoge*: 4 Online-Seminare
      • Klassische Homöopathie Grundausbildung*: 2 Online-Seminare
      • Traumasensible Beratung*: 4 Online-Seminare, einmalige Teilnahme inklusive (keine zusätzlichen Gebühren)
      • Sportheilpraktiker*: 1 Seminar vor Ort 
      • Wellnesscoach*: 1 Seminar vor Ort, 4 Online-Seminare
    • Veterinärbereich:
      • Tierheilpraktiker Kleintier*: 1 x Seminar vor Ort und 1 Online-Seminar 
      • Tierheilpraktiker Groß- & Kleintier*: 1 x Seminar vor Ort und 1 Online-Seminar sowie 1 Seminar Pferd vor Ort
      • Gebühr Prüfung Tierheilpraktiker: siehe Studiengang
      • TCVM*: 1 Seminar vor Ort
      • Gesundheitsberater Hund/Katze*: 1 Seminar vor Ort und 1 Online-Seminar
      • Ernährungsberater für Hunde*: 2 Online-Seminare 
      • Phytotherapie & Vitalpilze Tiere*: 2 Online-Seminare
      • Homöopathie für Tiere*: 2 Online-Seminare

*verpflichtend und Voraussetzung für die Abschlussprüfung

  1. Regelungen bei Nichterscheinen/Abmeldung zu Präsenzphasen/Prüfungen:
    Bei Nichterscheinen, Nichtteilnahme oder Abmeldung kürzer als 6 Wochen vor dem geplanten Termin verwirkt das Anrecht auf eine erneute kostenfreie Teilnahme an der Präsenzphase/dem Seminar oder der Prüfung. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung oder Verrechnung der Gebühren, es sei denn, der Teilnehmer weist nach, dass der RSA kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei erneuter Buchung der Präsenzphase/des Online-Seminars/Prüfung werden die Gebühren erneut fällig. Bei einer fristgerechten Absage (länger als 6 Wochen vor Termin) erhalten Sie eine Bestätigung in Textform und die bezahlten Gebühren der Präsenzphase/Online-Seminars oder Prüfung werden Ihnen erstattet.
  2. Kosten für externe Prüfungsgebühren:
    Bei der Teilnahme an staatlichen, öffentlich-rechtlichen oder anderen externen Überprüfungen fallen bei den Prüfungsinstitutionen in der Regel zusätzliche Prüfungsgebühren an, die nicht in unseren Studiengebühren enthalten sind. RSA-Wiederholungsprüfungen haben individuelle Gebühren (siehe § 10).
  3. Online-Abschlussprüfungen:
    Online-Abschlussprüfungen, welche die RSA über die Plattform Prüfster durchführt, werden automatisch als nicht bestanden gewertet, sofern die Prüfung nicht über Prüfster abgelegt wurde.

§4 Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Nutzung der Studienmaterialien: Die gesamten Studienunterlagen der RSA sind ausschließlich für die persönliche Nutzung des im Vertrag genannten Teilnehmers bestimmt. Das Material darf weder während noch nach dem Studium Dritten – weder im Original noch in vervielfältigter (auch digitaler) Form – überlassen, veräußert oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
  2. Verbot der KI-Nutzung und Digitalisierung: Ein Verkauf, eine Digitalisierung der Unterlagen oder ein unentgeltliches Weitergeben an andere Personen oder Einrichtungen ist ausdrücklich untersagt. Untersagt ist insbesondere die Nutzung der Inhalte zum Training von KI-Modellen, die Eingabe in automatisierte Auswertungssysteme (z. B. LLMs) oder die Verwendung in KI-gestützten Tools. Dies gilt für alle Lehrmaterialien, Videos, Podcasts und Inhalte des E-Learnings.
  3. Copyright und Kennzeichnung: Sämtliche Unterlagen unterliegen dem Copyright der RSA. Die Materialien sind jeweils sichtbar und unsichtbar gekennzeichnet sowie personalisiert. Bei Zuwiderhandlungen wird der Rechtsweg eingeleitet und Schadensersatz geltend gemacht.
  4. Umgang mit Inhalten auf dem Onlinecampus: Es ist ausdrücklich untersagt, Screenshots o. Ä. von Einsendeaufgaben oder Prüfungen zu erstellen oder diese öffentlich zu diskutieren (z. B. in Foren, via Social Media etc.). Einsendeaufgaben, zusätzliche Lernhilfen sowie Forenbeiträge unterliegen ebenfalls dem Copyright und dürfen weder kopiert, veröffentlicht noch anderweitig weitergegeben werden. Für fachliche Fragen ist der direkte Austausch mit den Dozenten via Forum möglich.

§5 Zertifizierung und Studiennachweise

  1. Erwerb des Abschlusszertifikats: In bestimmten Lehrgängen kann durch eine zusätzliche Leistung (z. B. Teilnahme an der Präsenzphase und Bestehen der internen Überprüfung) ein RSA-Abschlusszertifikat erworben werden. Sofern für den Studiengang Präsenzveranstaltungen angeboten werden, sind diese zur Erlangung des Abschluss-Zertifikats erforderlich. Die Teilnahme an der/den Präsenzphase/n ist in diesem Fall Voraussetzung, um an der Abschlussprüfung teilzunehmen.

  2. Teilnahmebescheinigung: Ohne Abschlussprüfung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Soweit der belegte Lehrgang auf eine staatliche, öffentlich-rechtliche oder sonstige externe Prüfung vorbereitet, dient die Teilnahmebescheinigung als Nachweis der vermittelten Kenntnisse. Auf Wunsch erhalten Sie während Ihres Fernstudiums kostenlos eine vorläufige Teilnahmebescheinigung (z. B. zur Vorlage bei Ämtern oder Arbeitgebern).

  3. Art der Seminare: Pflichtseminare und Kosten: Für alle Lehrgänge, die in der Lehrgangsbeschreibung mit einem Stern (*) gekennzeichnet sind, ist die Teilnahme an den aufgeführten Praxisseminaren, Präsenz- oder Online-Phasen zwingende Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung und den Erwerb des RSA-Abschlusszertifikats. Die hierfür anfallenden Gebühren sind nicht in den regulären Studiengebühren enthalten. Eine detaillierte Aufstellung dieser Kosten sowie die Regelungen bei Nichterscheinen finden Sie zentral in § 3 dieser AGB. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Buchung des Lehrgangs zur separaten Zahlung dieser verpflichtenden Gebühren bereit, um die vollständige Qualifikation zu erlangen. 

  4. Zeitliche Planung und Ausnahmen: Bei einer kurzen Laufzeit können wir leider nicht immer gewährleisten, dass die Praxisseminare im Lehrgangszeitraum stattfinden. Im Einzelfall muss der Besuch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Ärzten und Tierärzten ist die Teilnahme an den Präsenzphasen freigestellt. Heilpraktiker und Tierheilpraktiker können gegebenenfalls auf Antrag und nach schriftlicher Genehmigung der RSA freigestellt werden (entsprechender Nachweis vorausgesetzt). Die Teilnahme kann unter Umständen durch ein Praktikum ersetzt werden; die entsprechenden Bedingungen (Inhalt/Dauer) können beim RSA-Studienbüro angefordert werden.

  5. Abschluss nach erfolgreicher Bearbeitung: Nach erfolgreicher Bearbeitung Ihres Lehrgangs sowie der Abschlussprüfung erhalten Sie Ihr Studienzeugnis und das RSA-Abschlusszertifikat oder RSA-Studienbescheinigung.


§6 Betreuungszeiten und Studienpausen

  1. Kostenfreie Weiterbetreuungszeit: Zusätzlich zu Ihrer gewählten Studiendauer bieten wir Ihnen eine kostenfreie Weiterbetreuungszeit (= Nachbetreuungszeit) von maximal 12 Monaten an. Diese endet grundsätzlich vorzeitig bei Bestehen der Abschlussprüfung. Die Weiterbetreuungszeit zählt nicht als Studienzeit. In dieser Weiterbetreuungszeit können Sie die Leistungen der RSA kostenfrei weiternutzen, insbesondere die tutorielle Betreuung, die Nutzung des Onlinecampus und das Ablegen der schulinternen Abschlussprüfung.
  2. Weiterbetreuungszeit bei kurzen Studiendauern: Verträge, deren Studienzeit 6 Monate oder weniger beträgt, haben eine kostenfreie Weiterbetreuungszeit/Nachbetreuungszeit von maximal 6 Monaten. Ausnahme: Ohrakupunktur, TCM-Frauenheilkunde und Chinesische Diätetik = 1 Monat Nachbetreuung.  Mit Anforderung der Studienbescheinigung und/oder Ablegen bzw. Bestehen der Abschlussprüfung endet automatisch die Studien- bzw. Nachbetreuungszeit.
  3. Verlängerung der Nachbetreuungszeit: Die Weiterbetreuungszeit ist eine freiwillige Zusatzleistung der RSA, diese kann nicht pausiert oder kostenfrei verlängert werden. Es besteht die Möglichkeit, die Nachbetreuungszeit kostenpflichtig zu verlängern. Preise und Möglichkeiten stehen im Onlinecampus oder können über das Studienbüro erfragt werden. Es besteht kein Anrecht darauf, die Weiterbetreuungszeit rückwirkend (z. B. aufgrund von Krankheit) gutgeschrieben zu bekommen.
  4. Studienzeitwechsel: Innerhalb der gewählten Studienzeit (nicht in der Nachbetreuungszeit) ist ein einmaliger Wechsel der Studienzeit begrenzt möglich, sodass die reguläre Studienzeit verkürzt oder verlängert werden kann. Die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt allerdings 6 Monate, d.h., ein Laufzeitwechsel ist innerhalb der Widerrufsfrist und dann erst nach dem 6. Studienmonat möglich. Ein Laufzeitwechsel ist maximal bis zu 3 Monate vor dem regulären Studienende in die nächst höhere oder nächst niedrigere von uns angebotene Laufzeit möglich. Hierzu bedarf es der vorherigen Absprache und der Genehmigung in Textform der Rolf-Schneider-Akademie. Bei einem Studienzeitwechsel (Laufzeitwechsel) ist eine Kündigung erstmalig wieder nach 6 Monaten (mit sechswöchiger Frist) nach dem Laufzeitwechsel möglich, danach wieder jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zu dem Tag im Monat, auf den Ihr Studienbeginn datiert ist (Monatsintervall).
  5. Sollten Sie bereits die längste Studienlaufzeit gewählt haben, ist eine Verlängerung der Studienzeit nicht möglich. Hier können Sie, bei Bedarf, die Nachbetreuungszeit kostenpflichtig verlängern.
  6. Studienpausen: Wenn Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen pünktlich nachgekommen sind, können Sie alle Lehrgänge mit einer Lehrgangsdauer von mindestens sechs Monaten einmal für 1 Monat unterbrechen. Hat Ihr Studium eine Dauer von über 12 Monaten, können Sie bis zu drei Monate pausieren. In dieser Zeit müssen Sie keine Leistungen erbringen und es fallen keine Studiengebühren an. Haben Sie Ihr Studium unterbrochen, so wird diese Zeit von der kostenfreien Weiterbetreuungszeit abgezogen.
  7. Wiederaufnahme eines Studiums nach Ablauf der Studienzeit: Es besteht kein Anrecht der Teilnehmer auf Wiederaufnahme des Studiums nach Ablauf der Studienzeit. Dies gilt auch, wenn während des Studiums keine Leistungen durch den Teilnehmer erbracht wurden, da die RSA während der Studienzeit alle Leistungen zur Verfügung stellt, unabhängig davon, ob der Teilnehmer diese nutzt oder nicht. In Einzelfällen kann die RSA einer Wiederaufnahme zustimmen (Individualentscheidung), dies liegt aber im Ermessen der RSA und ist kostenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von den bisherigen Leistungen und dem Umfang des Studiengangs, sowie dem verstrichenen Zeitraum, ob Präsenzphasen enthalten sind usw.

§7 Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht und Kündigung

  1. Widerrufsbelehrung
    Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die ersten Fernlehrmaterialien (bei Postversand) in Besitz genommen haben oder der Zugang zum Online-Studienportal am vereinbarten Studienstart freigeschaltet wurde. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Rolf-Schneider-Akademie, Stralsunder Str. 16, 18528 Bergen auf Rügen (E-Mail: service@naturheilkundeschule.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.                                                                                                                                                                                                                                                                          Widerrufsfolgen Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Muster-Widerrufsformular zum Download.                                                                                                                                                                           
  2. Besonderheiten bei Material und Wertersatz:
    1. Physischer Versand: Bei postalisch versandten Materialien können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Studienmaterialien wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Studienmaterialien zurückgesandt haben. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Ein Wertersatz für Studienhefte (z. B. bei Beschriftung, Beschädigung oder Verschmutzung) wird geltend gemacht, wenn der Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist. Hierfür werden pauschal 30,- Euro pro unbrauchbarem Studienheft angesetzt, sofern Sie nicht nachweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

    2. Digitale Bereitstellung: Bei reinen Online-Studiengängen besteht keine Rücksendepflicht für digitale Inhalte. Mit Wirksamwerden des Widerrufs wird der Zugang zum Online-Campus gesperrt.

  3. Erweitertes Widerrufsrecht (Teststudium) Über das gesetzliche Widerrufsrecht hinaus gewährt die RSA eine freiwillige Verlängerung der Prüfphase auf insgesamt 4 Wochen (Testmonat). Innerhalb dieser 4 Wochen ab Fristbeginn (Postauslieferung oder digitaler Studienstart) kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen werden. In diesem Fall fallen keine Studiengebühren an. Nach Ablauf der 4 Wochen wird die erste Rate für den ersten Studienmonat (den Testmonat) rückwirkend fällig.
  4. Kündigung durch die RSA während der Testphase Die RSA behält sich vor, den Vertrag innerhalb der Testphase fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (z. B. massives Stören des Lehrbetriebs, fehlende Eignung oder ehrverletzendes Verhalten gegenüber Tutoren/Teilnehmern).
  5. Reguläre Kündigungsfristen Nach Ablauf des Teststudiums kann der Vertrag wie folgt gekündigt werden:

    1. Zum Ende des ersten Halbjahres: Mit einer Frist von 6 Wochen (Mindestlaufzeit 6 Monate).

    2. Nach dem ersten Halbjahr: Jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zu dem Tag im Monat, auf den Ihr Studienbeginn datiert ist (Monatsintervall). Die Kündigung muss in Textform (Brief oder E-Mail) oder über den Kündigungs-Button auf der Website erfolgen. Die RSA wird den Eingang unverzüglich bestätigen.

  6. Kündigung und Zahlungsverpflichtung Im Falle einer Kündigung schuldet der Teilnehmer nur den Anteil der Gebühren, der der erbrachten Leistung bis zum Kündigungszeitpunkt entspricht (§ 5 Abs. 3 FernUSG). Alle bis dahin fälligen Raten werden mit Wirksamwerden der Kündigung sofort fällig. Im Fall einer abweichenden Ratenzahlung der Studiengebühren bei einer Vertragskündigung wird der Gesamtbetrag der zum Kündigungsdatum angefallenen Studiengebühren berechnet und zur Zahlung fällig gestellt bzw. die Studiengebühren werden so lange weiter erhoben, bis der Gesamtbetrag der zum Kündigungsdatum angefallenen Studiengebühren entrichtet wurde. Bei Teilkündigung von Kombi-Lehrgängen erfolgt eine Neuberechnung auf Basis der regulären Einzelpreise der verbleibenden Lehrgänge.

§8 Preise, Rabatte und Zahlungsmodalitäten

  1. Rabatte für Kombistudiengänge: Unsere Kombistudiengänge beinhalten bereits einen Rabatt und können nicht weiter rabattiert werden. Druckkosten und Gebühren für Präsenzphasen oder Prüfungen sind grundsätzlich nicht rabattfähig.
  2. Fälligkeit der Raten: Bei monatlicher Ratenzahlung bitten wir um pünktliche und fristgerechte Zahlung zum jeweiligen Termin (siehe Zahlungsplan – erhalten Sie bei Ihrer Anmeldung).
    Zahlungsbedingungen & Testphase /
     Studiengebühren und Zahlungsweise:
  3. Kostenlose Testphase: Das Fernstudium beginnt mit einer 28-tägigen kostenlosen Testphase. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen werden; in diesem Fall fallen keine Kosten an.
  4. Berechnung des Probemonats: Wird das Studium über die 28-tägige Testphase hinaus fortgesetzt, gilt der Probemonat als regulärer erster Studienmonat. Die Gebühr für diesen ersten Monat wird unmittelbar nach Ablauf der Testphase (am 29. Tag nach Studienbeginn) rückwirkend fällig.
  5. Vorauszahlung der Folgeraten: Um einen lückenlosen Service zu gewährleisten, sind alle weiteren monatlichen Studienraten (ab dem zweiten Studienmonat) jeweils im Voraus zum 1. oder 15. Werktag eines Kalendermonats fällig (siehe individueller Zahlungsplan).
  6. Kündigung und Abrechnung: Im Falle einer vorzeitigen Kündigung (gemäß den gesetzlichen Fristen des FernUSG) bleibt die Zahlungspflicht für die bis zum Vertragsende in Anspruch genommene Studienzeit bestehen. Da die Ratenzahlung im Voraus erfolgt, ist die Gebühr für den Monat, in dem das Vertragsverhältnis endet, bereits in voller Höhe fällig.
  7. SEPA-Lastschriftmandat: Sofern Sie das SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden alle Gebühren, die im Zusammenhang mit diesem geschlossenen Lehrgangsvertrag anfallen, von der angegebenen Bankverbindung eingezogen, sofern nicht ein weiteres Lastschriftmandat erteilt wird.
  8. Zahlungsverzug: Geraten Sie mit zwei Raten in Verzug, wird nach erfolgloser Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist die Vergütung für einen Zeitabschnitt von 3 Monaten zur Zahlung fällig (§ 12 FernUSG). Hinweis: Bei nachgewiesenen vorübergehenden finanziellen Notlagen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, vor Eintritt des Verzugs gemeinsam über eine individuelle Ratenplananpassung zu sprechen. Bitte wenden Sie sich hierzu proaktiv an unser Studienbüro. Eine Sperrung des Online-Campus bleibt bei unangekündigtem Verzug vorbehalten. dennoch werden die Raten weiter zur Zahlung fällig. Bitte sorgen Sie bei Zahlung per Lastschrift für eine ausreichende Kontodeckung, da Ihnen bei Rücklasten sonst zusätzliche Gebühren angerechnet werden müssen.
  9. Umgang mit Bildungsgutscheinen und Rabatten: Die entsprechenden Beträge (Rabatte) werden immer mit den letzten Monatsraten verrechnet. Druckkosten sind nicht rabattierfähig. Bildungsgutscheine werden immer nur für die kürzeste Laufzeit und bei Einzelstudiengängen akzeptiert. Die Belegung von Fernkursen/Präsenzausbildungen/Online-Ausbildungen an anderen Fernschulen oder privaten Bildungseinrichtungen wird nicht für Rabatte/Nachlässe anerkannt. Sollte eine Erstattung der Behörde nicht möglich sein/abgelehnt werden, wird der Beitrag dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
  10. Versand aller Unterlagen auf einmal: Diese Option ist nicht generell möglich. Die Genehmigung obliegt der Entscheidung der RSA und muss vorab schriftlich angefragt und genehmigt werden. Hierzu ist eine vertragliche Zusatzvereinbarung zum geschlossenen Studienvertrag nötig. Bei dieser Option (Komplettversand auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers) ist die gesamte Studiengebühr mit der Genehmigung des Versands und vor der Übergabe der vollständigen Unterlagen sofort zur Zahlung fällig (Vorleistungspflicht). Der Versand der kompletten Studienmaterialien erfolgt erst nach Begleichung der gesamten Studiengebühren. Bei dieser Option ist immer nur die kürzeste Laufzeit wählbar, und eine kostenfreie Nachbetreuungszeit ist nicht automatisch vorgesehen. Das gesetzliche Kündigungsrecht gemäß § 5 FernUSG bleibt von dieser Vereinbarung unberührt.
  11. Fachliteratur: In den Lehrgangsgebühren sind keine Kosten für Fachliteratur enthalten.
  12. Wiederkehrer-Rabatt: Absolventen, deren Studienabschluss nicht länger als 3 Jahre zurückliegt, können einen exklusiven Wiederkehrer-Rabatt auf neue Fernkurse erhalten.

§9 Haftung und Gewährleistung

  1. Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen: Die RSA behält sich das Recht vor, Veranstaltungen abzusagen oder zu verschieben, z.B. wegen Erkrankung/Verhinderung des Dozenten oder Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Die Teilnehmer werden in diesem Falle umgehend informiert und können wahlweise an der nächsten stattfindenden Präsenzphase/dem nächsten Webinar teilnehmen oder erhalten die bereits gezahlte Gebühr für die Veranstaltung in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche auf Ersatz der den Teilnehmern entstandenen Kosten, insbesondere für Anreise, Unterkunft oder entgangenen Arbeitslohn (Drittkosten), werden ausdrücklich ausgeschlossen.

    Regelungen bei kurzfristiger Absage durch Teilnehmer:

    Bei Nichterscheinen, Nichtteilnahme oder Abmeldung kürzer als sechs (6) Wochen vor dem geplanten Termin wird die volle Gebühr für die Präsenzphase/das Seminar, Webinar oder die Prüfung fällig. In diesem Fall verwirkt man das Anrecht auf eine erneute kostenfreie Teilnahme.
    Nachweisrecht: Dem Teilnehmer steht ausdrücklich das Recht zu, nachzuweisen, dass der RSA kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die fällig werdenden Gebühren. 
    Bei erneuter Buchung der Präsenzphase/des Online-Seminars/der Prüfung werden die Gebühren erneut fällig.
    Bei einer fristgerechten Absage (länger als 6 Wochen vor Termin, in Textform) erhalten Sie eine Bestätigung in Textform und die bezahlten Gebühren der Präsenzphase/des Online-Seminars oder der Prüfung werden Ihnen erstattet.

  2. Technische Störungen externer Plattformen: Im Falle der Nicht-Erreichbarkeit externer Plattformen (z. B. Onlinecampus, Zoom) aufgrund technischer Störungen besteht kein Anspruch auf anteilige Rückzahlung oder Erstattung der Kosten. Technische Störungen, die nicht von der RSA oder ihren Dienstleistern verursacht wurden, können nicht zu einer Erstattung führen.

  3. Gewährleistung: Die von uns angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen unterliegen laut Verbraucherrichtlinie (VRRL) vom 13.06.2014 den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.
  4. Erforderliches Selbststudium: Zusätzlich zur Teilnahme an den Veranstaltungen ist zur Erreichung des Ausbildungsziels ein Selbststudium anhand der obligatorischen und empfohlenen Literatur sowie der Lehrmaterialien der RSA nötig.

§10 Sonstige Bestimmungen, Webinare und digitale Inhalte

  1. Gerichtsstand und Streitbeilegung: Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Studienvertrag ist der Wohnsitz des Lehrgangsteilnehmers innerhalb Deutschlands. Liegt der Wohnsitz außerhalb Deutschlands, ist der Sitz der RSA (18528 Bergen auf Rügen) Gerichtsstand. Die RSA beteiligt sich nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (VSBG).
  1. Präsenzphasen (Vor-Ort & Online): 
    • Aufnahmen: Foto-, Film- und Sprachaufnahmen durch Teilnehmer sind während der Präsenzphasen und Webinare untersagt. Screenshots vom Online-Campus sind (u.a. aus Datenschutzgründen) verboten. Die RSA darf Fotos für die Öffentlichkeitsarbeit erstellen; wer nicht abgebildet werden möchte, muss dies dem Dozenten vorab mitteilen und sich nicht zu Gruppenaufnahmen stellen.
    • Zusätzliche Regeln: Das Mitbringen von Babys, Kindern, schulfremden Personen oder eigenen Tieren zu Präsenzphasen ist untersagt.
    • Zeiten & Ort: Die angegebenen Uhrzeiten sind Circa-Angaben. In der Regel starten Präsenzphasen vor Ort um 9 Uhr und enden zwischen 15 und 16 Uhr.
    • Skripte: Vorab versandte Skripte sind ergänzendes Material. Es besteht kein Anspruch darauf, dass alle Inhalte des Skripts während der Präsenzzeit besprochen werden.
    • Online-Seminare (Präsenzphasen) :Diese sind als Live-Teilnahme vorgesehen, es wird i.d.R. keine Aufnahme im Nachgang den Teilnehmern der Live-Veranstaltung zur Verfügung gestellt.
  1. Anmeldung zu kurzfristigen Veranstaltungen: Bei kurzfristigen Anmeldungen per E-Mail oder Telefon stimmt der Teilnehmer den AGB der RSA automatisch zu. Die RSA empfiehlt die frühzeitige Online-Buchung; telefonische Anmeldungen sind Ausnahmefälle und werden in Textform bestätigt.
  1. Regelungen zu Webinaren und Video-Aufzeichnungen: 
    • Anspruch auf Aufzeichnung: Die Gebühr für Live-Webinare berechtigt ausschließlich zur Live-Teilnahme. Ein Anspruch auf eine kostenfreie Aufzeichnung besteht nicht. Sofern eine Aufzeichnung erstellt wird, kann diese im Anschluss separat käuflich erworben werden. Sollte eine Aufzeichnung aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden können, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Gebührenerstattung.
    • Webcam & Datenschutz: Der Teilnehmer erklärt sich bei Live-Webinaren mit der Aufzeichnung einverstanden. Eine nachträgliche Anonymisierung oder Löschung ist technisch nicht möglich.
    • Zugriffsdauer Live-Webinare: Falls verfügbar, bleibt die Aufzeichnung mindestens 4 Wochen abrufbar.
      • Studienbegleitende Webinare: Abrufbar für die Dauer der Studienzeit (mind. 4 Wochen).
      • Käuflich erworbene Aufzeichnungen (ohne Studienstatus): Der Zugang ist auf maximal 4 Wochen begrenzt. Aus Kulanz kann die RSA den Zugriff auf bis zu 3 Monate verlängern; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Mit Beendigung des Studiums endet der Zugriff auf alle Webinare/Aufzeichnungen spätestens.
  1. Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten: Bei Verträgen über die Bereitstellung von digitalen Inhalten (z. B. Video-Streaming, Downloads, Webinar-Aufzeichnungen), die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, sobald die RSA mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat (z. B. durch Bereitstellung des Zugangslinks). Voraussetzung ist, dass der Teilnehmer ausdrücklich zugestimmt hat, dass die RSA vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung verliert.
  2. Rechtsrahmen und Vertragssprache: Für die Ausübung des jeweiligen Berufsbildes gelten die entsprechenden Gesetze des Bundes und der Länder. Die Vertragssprache ist Deutsch. Der jeweilige Vertragstext wird bei Anmeldung auf unserem Server gespeichert.

§11 Nebenabreden und Vertragsänderungen

  1. Form von Nebenabreden und Vertragsänderungen: Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sowie Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns in Textform bestätigt und als Ergänzung zum Studienvertrag aufgenommen werden. Alle Nebenabreden bedürfen der Bestätigung in Textform durch die RSA. Abweichende Abmachungen bedürfen der Textform und unserer Zustimmung in Textform. Telefonische oder mündliche Abreden sind nur bei anschließender Bestätigung in Textform durch die RSA verbindlich.
  2. Kennzeichnung von Zusatzvereinbarungen: Vereinbarungen zum Studienvertrag müssen mit dem Zusatz „Zusatzvereinbarung zum Studienvertrag – Vertragsnummer“ gekennzeichnet sein und von beiden Seiten bestätigt werden. Normale Anfragen und/oder allgemeine Anfragen per E-Mail sind nicht gleich Vertragsgegenstand.

§12 Forenbeiträge: Eigentum und Löschungsrecht:

  1. Nutzungsrechte: Der Teilnehmer räumt der RSA mit dem Einstellen eines Beitrags in das Forum ein unentgeltliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht zur Speicherung, Archivierung, Nutzung und Veröffentlichung (ausschließlich innerhalb der RSA-Lernplattformen oder in der Kommunikation mit anderen Teilnehmern) ein.
  2. Löschungsanspruch: Das Recht des Teilnehmers auf Löschung seiner personenbezogenen Daten (Art. 17 DSGVO) bleibt hiervon unberührt. Die RSA behält sich gleichwohl das Recht vor, Forenbeiträge kommentarlos zu löschen, insbesondere bei Verstoß gegen die Netiquette oder geltendes Recht. Die Teilnehmer entscheiden selbst, ob sie mit Pseudonym, Vornamen oder Vor- und Zunamen im Forum agieren.
  3. Haftung: Für den Inhalt und die Richtigkeit der eingestellten Beiträge ist allein der Teilnehmer verantwortlich. Die RSA übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der von Teilnehmern eingestellten Informationen.

 

§13 Qualitätssicherung

  1. Staatliche Zulassung: Sämtliche Fernlehrangebote der RSA sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht in Köln qualitätsgeprüft und zugelassen. Unsere staatliche Anerkennung geht in der Qualitätssicherung weit über die ISO-Standards hinaus.

§14 Datenschutzinformation

Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten zur Beantwortung Ihrer Anfragen, zur Bearbeitung Ihrer Anmeldung, zur Durchführung Ihres
Fernstudiums sowie zur Aufbewahrung Ihrer Abschlussunterlagen. Weiterhin ist es uns wichtig, die Beziehung zu Ihnen als Kunden zu pflegen
und Ihnen Informationen und Angebote bereitzustellen. Daher verarbeiten wir Ihre Daten sowie die Daten, die von unseren Dienstleistern verarbeitet werden, gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben b, c und f der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Sollten Sie keine Informationen und Angebote von uns wünschen, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, der Verarbeitung Ihrer Daten zu Werbezwecken zu widersprechen. Bitte richten Sie Ihren Widerspruch an die Rolf-Schneider-Akademie, Stralsunder Str. 16, 18528 Bergen auf
Rügen. Unseren Datenschutzbeauftragten können Sie ebenfalls unter der oben genannten Adresse oder per E-Mail an info@naturheilkundeschule.de
kontaktieren. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Webseite unter: https://www.naturheilkundeschule.de/datenschutz


§15 Hinweise zu Gefahren am Unterrichtsplatz

Im Rahmen unserer Ausbildungen, insbesondere bei der Durchführung medizinischer Handlungen und allgemeiner Übungshandlungen, weisen wir
ausdrücklich darauf hin, dass diese in den Präsenzphasen unserer Kurse notwendig sind. Die Durchführung der entsprechenden Handlungen erfolgt
in der Regel an geeigneten Versuchsobjekten, welche häufig auch aus den Teilnehmern der Kurse im Humanbereich bestehen.

Für Ausbildungen im Bereich der Veterinärmedizin ist zu beachten, dass es erforderlich sein kann, Tiere in ihren Ställen zu betreuen. Die Reaktion der Tiere kann unvorhersehbar sein, was zu Verletzungen führen kann. Ebenso können auch bei der Anwendung medizinischer Techniken an den teilnehmenden Personen selbst Verletzungen auftreten. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages erklärt der Teilnehmer sein ausdrückliches Einverständnis zur Durchführung der vom Lehrgangsleiter bzw. dessen Beauftragten angeleiteten Übungen. Sollte der Teilnehmer mit einer Übung nicht einverstanden sein, ist er verpflichtet, den Lehrgangsleiter/ Dozenten vor der Durchführung der Übung zu informieren. 

Haftungsbeschränkung

1. Die RSA haftet dem Teilnehmer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der RSA oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, uneingeschränkt.

2. Für sonstige Schäden haftet die RSA nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen.

3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung der RSA der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4. Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten wird ausgeschlossen.

5. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für Pflichtverletzungen seitens der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der RSA.

Mit ihrer Unterschrift unter den Fernstudienvertrag bestätigen die Teilnehmer, dass sie diesen Hinweis über die Gefahren am Unterrichtsplatz gelesen und zur Kenntnis genommen haben.


§16 Studienkatalog

Der derzeit aktuelle Studienkatalog ist die Ausgabe  35, Veterinär: 33.
Maßgeblich ist der gültige Studienkatalog zum Zeitpunkt Ihrer Studienanmeldung/Studienstart.


§17 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1.  Anwendungsbereich und Änderungen aus wichtigem Grund

Die RSA behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern, sofern dies aus wichtigem Grund erforderlich ist und die Änderung dem Teilnehmer zumutbar ist. Die Änderung darf das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht grundlegend verändern. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Konstellationen vor:

a) Erfüllung zwingender rechtlicher Vorgaben: Die Änderung ist erforderlich zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage (Gesetze, bindende Verordnungen) oder an eine höchstrichterliche Rechtsprechung

b) Anpassung an technische oder didaktische Neuerungen: Die Änderung dient der Anpassung an neue technische oder prozessuale Standards (z.B. neue Sicherheitsanforderungen der Lernplattform), die eine Fortführung der Studienleistungen auf aktuellem Niveau erfordern.

c) Schließung von Regelungslücken: Die Änderung ist notwendig, um unvorhergesehene Regelungslücken im Vertragsverhältnis zu schließen.

2.  Verfahren der Bekanntgabe und Zustimmungsfiktion

Die RSA teilt dem Teilnehmer die geplanten Änderungen dieser AGB in Textform spätestens zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten mit. Die Mitteilung muss die Änderung, den Grund und die betroffenen Passagen verständlich hervorheben. Der Teilnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Änderungen wirksam werden, wenn er ihnen nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht.

Folge des Widerspruchs: Widerspricht der Teilnehmer der Änderung fristgerecht, so wird der Vertrag unverändert mit den bisher gültigen AGB fortgeführt. Die RSA ist jedoch in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Monats zu kündigen, sofern eine Fortführung des Vertragsverhältnisses zu den alten Bedingungen für die RSA unzumutbar ist.

Ausnahme für rein deklaratorische oder begünstigende Änderungen: Einer expliziten Ankündigung mit Widerspruchsfrist bedarf es nicht, sofern die Änderungen rein redaktioneller Natur sind, lediglich Verweise auf aktualisierte Begleitdokumente (z. B. das Inkrafttreten einer neuen Ausgabe des Studienkatalogs gemäß § 16) betreffen oder für den Teilnehmer ausschließlich vorteilhaft sind. Solche Anpassungen werden dem Teilnehmer durch Veröffentlichung auf dem Online-Campus oder in anderer geeigneter Textform zur Kenntnis gebracht.

3.  Preisgarantie für Studiengebühren und Anpassung variabler Kosten

Die RSA garantiert dem Teilnehmer, dass die im Vertrag vereinbarten Studiengebühren für die gesamte Dauer des Vertrages unverändert bleiben. Eine Änderung der Studiengebühren ist über das Verfahren nach Absatz (2) ausgeschlossen.

Hiervon ausgenommen sind lediglich Kostenänderungen für optionale oder obligatorische Präsenzphasen sowie für optional hinzubuchbare Zusatzleistungen (z.B. Druckkosten für Studienmaterial).

Solche Kostenänderungen stellen keine Änderung der AGB dar, sondern sind nur zulässig, wenn sie auf unvorhergesehene und nicht von der RSA beeinflussbare externe Kostensteigerungen (z.B. Mietpreiserhöhungen, gesetzliche Abgaben oder signifikante Materialpreissteigerungen) zurückzuführen sind. Derartige Anpassungen werden dem Teilnehmer rechtzeitig mit der Ankündigung der jeweiligen Leistung bzw. bei deren erstmaliger Inanspruchnahme mitgeteilt.


§18 Salvatorische Klausel

Die Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages beeinträchtigt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Im
Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden die Parteien eine der unwirksamen Regelung
wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen.


Stand inhaltlich 01.2023

Layoutänderung erfolgte am 06.01.2026

AGB der Rolf-Schneider-Akademie GmbH (betrifft keine Fernlehrgänge):

Die AGB der RSA GmbH (betreffen ausschließlich die reinen Präsenzausbildungen vor Ort in Kitzingen, Berlin, keine Fernlehrgänge):

Allgemeine Geschäftsbedingungen und unsere Leistungen
Der Vertrag muss vom Teilnehmer unterschrieben und an die Schule geschickt werden. Der Teilnehmer erhält eine Kopie von der RSA GmbH
unterzeichnet zurück.
Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift außerdem, die Informationen über die Gefahren am Unterrichtsplatz (= finden Sie im Vertrag) gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben.
 
§ 1 Vertragsbeginn
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Abschluss des Vertrages. Ein Rücktritt vom Vertrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss
möglich. Für den Zugang der Rücktrittserklärung bei der Schule ist der Teilnehmer nachweispflichtig.
 

§ 2 Beginn/Ablauf des Vertrages
Eine Änderung des Terminplanes bleibt vorbehalten. Ausgefallene Stunden werden nachgeholt, und zwar in der Regel an den
Pufferterminen gemäß dem Terminplan. Der Ausbildungsbeginn kann von der Schule um 8 Wochen verschoben werden. Eine ordentliche
Kündigung seitens des Teilnehmers ist aus diesem Grund nicht möglich. Sollte der Ausbildungsbeginn danach erneut verschoben werden
müssen, kann der Vertrag von beiden Seiten ohne Wahrung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Schadenersatzansprüche können dadurch
nicht geltend gemacht werden. Hinweis: Die amtsärztliche Überprüfung ist nicht Bestandteil der Ausbildung. Hierfür muss der Teilnehmer
sich eigenständig bei seinem Gesundheitsamt anmelden und dort die Überprüfung ablegen. Es werden durch die Akademie keine Curriculae ausgegeben. Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung mit Auflistung der Lehrinhalte nach Abschluss der Ausbildung.

Heilpraktiker-Ausbildung inklusive sektoraler HP am Standort Kitzingen:  wir schulen innerhalb der regulären HP-Ausbildung gleichzeitig auf die schriftliche sektorale HP Prüfung für Podologen & Physiotherapeuten, andere Berufsgruppen nicht. Die Prüfung selbst ist nicht Bestandteil der Ausbildung!

 
§ 3 Kündigung des Teilnehmers/Schadenersatzverpflichtung
Der Vertrag kann nach Ablauf der Rücktrittsfrist vom Teilnehmer mit 6-wöchiger Frist zum Ende einer Lehrgangshälfte gekündigt werden
(Lehrgangshälfte siehe Terminplan). Im Falle der fristgerechten Kündigung sind die von Barzahlern / Vorausleistenden, die die gesamten
Lehrgangsgebühren bereits gezahlt haben, 25 % des Gesamtbetrages von der Schule zurückzuerstatten. Bei Stundung der
Lehrgangsgebühren bzw. Ratenzahlung ist der Teilnehmer verpflichtet, 75 % der gesamten Lehrgangsgebühr zu bezahlen.
Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt dem Teilnehmer vorbehalten. Die Kündigungsgründe sind in jedem Falle der Schule
nachzuweisen. § 626 BGB findet Anwendung. Die Schule ist in diesem Fall berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren
tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 25 % der noch offenen Teilnehmergebühr für die Bearbeitung und für entgangenen Gewinn zu
fordern. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren, der Schule der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Sekt. Heilpraktiker Podologie: Eine Kündigung durch den Teilnehmer ist nur bis 4 Wochen vor Kursbeginn möglich, während der Ausbildung
ist u.a. aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl und der kurzen Ausbildungsdauer eine Kündigung nicht mehr möglich.
 
§ 4 Kündigung durch die Schule
Der Träger der Ausbildung hat im Falle unvorhersehbarer und nach Vertragsabschluss eintretender wichtiger Gründe das Recht, den Vertrag
außerordentlich zu kündigen, insbesondere bei ungenügender Beteiligung am Lehrgang, in der Person des Teilnehmers liegenden Gründen
und sonstigen Gründen, die die Durchführung des Vertrages erheblich beeinträchtigen und vom Träger der Ausbildung nicht zu vertreten
sind. Der Träger der Ausbildung ist dann verpflichtet, zu viel gezahlte Lehrgangsgebühren über das Datum der Kündigung hinaus
zurückzuzahlen. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
 
§ 4 Kündigung durch die Schule Fortführung
Bei einer außerordentlichen Kündigung durch die Schule, die in der Person oder einem Verhalten des Teilnehmers begründet ist, stehen
dem Träger der Ausbildung 25 % der noch offenen Lehrgangsgebühren als Schadenersatz, entgangener Gewinn und Bearbeitungsgebühren
zu. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren, der Schule der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
 
§ 5 Pflichten des/der Teilnehmers/in
Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich:
1. zu bemühen, die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben;
2. an allen Maßnahmen regelmäßig teilzunehmen;
3. aktiv im Rahmen der Ausbildung mit anderen Personen, insbesondere den Lehrpersonen, zusammenzuarbeiten und notwendigen
Anleitungen zu folgen;
4. Instrumente, Injektionen sowie Unterrichtsgegenstände und die Ausstattung sorgsam und pfleglich zu behandeln, die
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und Regelungen, welche die Ordnung der Einrichtung betreffen sowie die
diesbezüglichen Anordnungen der Dozenten zu beachten;
5. an Maßnahmen zur Ermittlung des Ausbildungsstandes teilzunehmen, sofern solche vorgesehen sind.
6. Ein Aufzeichnen oder Mitschneiden des Seminars mit elektronischen Datenträgern (z.B. Tonband, Diktiergerät, Kassettenrekorder
u. ä. Geräten) ist verboten!
 
§ 6 Pflichten der Schule
Die Schule verpflichtet sich:
1. dafür zu sorgen, dass alle Fertigkeiten und Kenntnisse, die zum Erreichen des Ausbildungszieles notwendig sind, in
erwachsenengerechter Weise vermittelt werden;
2. unter Berücksichtigung der Nr. 1 einen Unterrichtsplan für die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung zu erstellen;
3. nur solche Personen vertretungsweise mit der Durchführung der Ausbildung zu beauftragen, die nach seiner fachlichen Überzeugung
dafür qualifiziert sind. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Dozenten, ein Dozentenwechsel stellt keinen Kündigungsgrund
dar.
 
§ 7 Haftungsausschluss
Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit betroffen sind. Unberührt bleibt auch die Haftung für die Verletzung von Kardinalspflichten, also Pflichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer
regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Wir bitten
um Verständnis, dass Kinder oder Haustiere nicht mit in die Schule/ den Unterricht mitgebracht werden können.
 
§ 8 Kosten
Kommt der Teilnehmer mit der Zahlung von mehr als 2 Monatsraten in Verzug, wird der komplette noch offene Restbetrag
fällig. Dem Träger der Ausbildung ist es zudem gestattet, von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen, dennoch werden die
Raten weiter zur Zahlung fällig.
In den Lehrgangsgebühren sind keine Kosten für Fachliteratur enthalten. Diese muss der Teilnehmer selbst tragen. Bei
Antritt zur Wiederholungsprüfung (schulintern) wird eine Mindestgebühr von 100,-Euro fällig.
 

§ 9 Copyright
Die ausgehändigten Unterrichtsskripte dürfen nur von dem Teilnehmer zum Unterricht bei ROLF SCHNEIDER SEMINARE …die
Naturheilkundeschulen GmbH verwendet werden. Weiterveräußern, Weitergeben, Kopieren oder Veröffentlichen bzw. Verletzung des
Copyrights ist ausdrücklich untersagt. Die Skripte sind mit einem Code versehen. Bei Zuwiderhandlungen werden juristische Wege
eingeleitet.
Während der Ausbildung werden ggf. Fotos und/oder Filme gemacht, diese können auch zu Werbezwecken genutzt werden. Sollte der
Teilnehmer dies nicht wünschen muss er davor den Dozenten bzw. die Person die Aufnahmen macht informieren und sich aus dem
Aufnahmefeld entfernen. Ansonsten erklärt sich der Teilnehmer mit der Aufnahme und Verwendung (u.a. Werbezwecke) einverstanden.

§ 10 Schriftformklausel
Die Parteien bestätigen, dass andere als in diesem Vertrag niedergelegte Vereinbarungen nicht getroffen wurden. Vertragsänderungen,
bedürfen der Schriftform. Im Übrigen reicht für Anzeigen oder Erklärungen, die dem Verwender gegenüber abzugeben sind, die Wahrung
der Textform.

 
§ 11 Salvatorische Klausel
Die Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages beeinträchtigt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Im
Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden die Parteien eine der unwirksamen Regelung
wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen.
 
Hinweise zu Bildungsgutscheinen / Bildungsprämie: Die entsprechenden Beträge werden immer mit den letzten Monatsraten verrechnet. Bildungsgutscheine werden immer nur für die kürzeste Laufzeit und bei Einzelstudiengängen akzeptiert.
 

Datenschutzinformation: Ihre Daten verwenden wir zur Beantwortung Ihrer Anfragen, Bearbeitung Ihrer Anmeldung, Durchführung Ihres Fernstudiums und Aufbewahrung der Abschlussunterlagen. Außerdem sind wir daran interessiert, die Kundenbeziehung mit Ihnen zu pflegen und Ihnen Informationen und Angebote von uns zukommen zu lassen. Deshalb verarbeiten wir und unsere Dienstleister Ihre Daten auf Grundlage von Artikel 6 (1) (b), (c) und (f) der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Wenn Sie keine Informationen und Angebote wünschen, können Sie jederzeit unter unserer Anschrift Rolf-Schneider-Akademie, Stralsunder Str. 16, 18528 Bergen auf Rügen, der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie ebenfalls unter unserer Anschrift oder per E-Mail service@naturheilkundeschule.de. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter der Internet-Adresse: https://www.naturheilkundeschule.de/datenschutz.

Fotoaufnahmen: Während der Präsenzunterrichte werden vereinzelt Fotoaufnahmen gemacht, die ausschließlich zur Darstellung der RSA bzw. der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden. Sollte der Teilnehmer mit seiner Abbildung nicht einverstanden sein muss er dies vor den Aufnahmen dem Dozenten mitteilen, ansonsten gilt stillschweigend das Einverständnis des Teilnehmers. Gleichzeig möchten wir darauf hinweisen, dass Filmaufnahmen sowie Fotos seitens der Teilnehmer während der Präsenzausbildung nicht gestattet sind.

 

Stand 12.2019

Änderungen vorbehalten.

Hinweise zu Gefahren am Unterrichtsplatz
Insbesondere bei Vornahme medizinischer Handlungen und allgemeinen Übungshandlungen im Rahmen aller Ausbildungen gilt: Die Schule weist ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der Ausbildungen in den Präsenzphasen medizinische Handlungen vorzunehmen sind. Hierzu ist es notwendig, die Handlungen an geeigneten Versuchsobjekten aufzuzeigen. In der Regel werden diese an Teilnehmern der Kurse (Humanbereich) durchgeführt. Insbesondere bei den Ausbildungen im Bereich Veterinärmedizin ist aufgrund der Art der Ausbildung damit zu rechnen, dass Tiere, z. B. in ihren Ställen aufgesucht werden müssen und dass diese nicht wie vielleicht erwartet reagieren und hierdurch auch Verletzungen auftreten können. Verletzungen können auch bei der Anwendung medizinischer Techniken an den teilnehmenden Personen entstehen. Der Teilnehmer erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis zur Anwendung der vom Lehrgangsleiter bzw. seiner Beauftragten gezeigten und angewiesenen Übungen. Soweit er mit einer Übung nicht einverstanden ist, hat er den jeweiligen Leiter des Unterrichts vor der Ausführung der Übung darauf hinzuweisen. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Unberührt bleibt auch die Haftung für die Verletzung von Kardinalspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Die Teilnehmer bestätigen durch ihre Unterschrift unter diesem Vertrag, diesen Hinweis über die Gefahren am Unterrichtsplatz gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben.