AGB der Rolf-Schneider-Akademie Fernschule (RSA) - bei Buchung eines Fernstudiums/ einer Präsenzphase/ eines Webinars oder einer Prüfung erkennen Sie sich damit einverstanden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Rolf-Schneider-Akademie (RSA)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Rolf-Schneider-Akademie (im Folgenden “RSA”) und den Teilnehmern von Fernstudien, Präsenzphasen, Webinaren oder Prüfungen. Mit der Buchung eines der genannten Angebote erklären Sie sich mit der Geltung dieser AGB einverstanden.
§1 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
- Gegenstand des Vertrags: Die RSA bietet Fernlehrgänge, Präsenzphasen, Webinare und Prüfungen an. Der genaue Leistungsumfang des jeweiligen Angebots ergibt sich aus der Studienanmeldung und den zugehörigen Lehrgangsbeschreibungen. Alle Fernlehrgänge der RSA, die der Zulassungspflicht unterliegen, sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen. Die Zulassungsnummern können den jeweiligen Lehrgangsbeschreibungen entnommen werden.
- Vertragsschluss: Ihre Anmeldung zu einem Fernlehrgang wird durch die Zusendung der Anmeldebestätigung durch die RSA rechtswirksam. Ergänzend zu Ihrer Studienanmeldung sind die vorliegenden AGB integraler Bestandteil des Studienvertrags.
Informationen nach Vertragsschluss:
Die RSA wird dem Teilnehmer die Vertragsbestimmungen einschließlich der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Widerrufsbelehrung unverzüglich nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln. Die Übermittlung erfolgt in der Regel per E-Mail in Form von PDF-Anhängen. Dies dient der Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten gemäß § 312f Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). - Studiengebühren: Die RSA berechnet für ihre Dienstleistungen Studiengebühren. Die Höhe der Studiengebühren und die Zahlungsmodalitäten sind der jeweiligen Studienanmeldung zu entnehmen. Sofern nicht anders vereinbart, sind Monatsraten nach Ablauf der Testphase monatlich rückwirkend zu zahlen. Gemäß Fernunterrichtsschutzgesetz erfolgt während Ihrer Vertragslaufzeit keine Gebührenerhöhung des gebuchten Lehrgangs.
§2 Leistungsumfang und Materialbereitstellung
- Inhalt der Studiengebühren: In den Studiengebühren sind unter anderem enthalten:
- Studienhefte als personalisierte PDF-Dateien zum Download auf dem Onlinecampus.
- Bewertung der Einsendeaufgaben.
- Betreuung durch die Fach-Tutoren für alle Fachfragen zu den Studieninhalten.
- Studienberatung.
- Nutzung des Online-Campus (es fallen lediglich die üblichen Telekommunikationsgebühren an).
- Ausstellung von Teilnahmebestätigungen, Studienbescheinigungen und Zertifikaten.
- Teilnahme und Bewertung der Online-Prüfungen (Wiederholungsprüfungen sind kostenpflichtig). Heilpraktiker-Prüfung in allen Varianten ist extern, nicht enthalten.
- Teilweise Webinar-Aufzeichnungen (siehe jeweilige Lehrgangsbeschreibung).
- Zusätzliche Lernhilfen auf dem Online-Campus.
- Zwischenprüfungen.
- Updates der Online-Unterlagen bei Änderungen.
- Zusätzliche gedruckte Studienunterlagen: Sollten Sie die Studienunterlagen zusätzlich in gedruckter Variante per Post wünschen, wird hierfür eine Pauschale für Druck und Versand (innerhalb Deutschlands) berechnet. Die Preise hierfür können Sie der Studienanmeldung entnehmen.
- Anpassung der Lehrgangsinhalte: Bei Fernlehrgängen, die auf staatliche, öffentliche oder sonstige Prüfungen vorbereiten oder deren Prüfung bei der RSA durchgeführt wird, werden Änderungen von Prüfungsordnungen und Rahmenstoffplänen weitgehend berücksichtigt. Inhalt und Umfang des Studienmaterials können sich daher gegebenenfalls ändern. Die RSA behält sich das Recht vor, Änderungen in der Kursstruktur vorzunehmen, sofern dies aus didaktischen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist.
- Haftungsausschluss für Prüfungserfolg: Bei Studiengängen zur Vorbereitung auf amtliche oder sonstige Prüfungen übernimmt die RSA keinerlei Haftung für das Bestehen der Prüfung.
- Anmeldung zu externen Prüfungen: Die Anmeldung zu amtsärztlichen Heilpraktikerprüfungen oder ähnlichen externen Prüfungen erfolgt auf Ihre eigene Verantwortung und auf eigene Kosten bei Ihrem zuständigen Gesundheits- oder Ordnungsamt Ihres Hauptwohnsitzes oder künftigen Praxisstandortes.
- Empfohlene Aus- und Weiterbildungen: Für die Praxistätigkeit als Heilpraktiker sowie Heilpraktiker für Psychotherapie wird grundsätzlich eine Aus- und Weiterbildung in naturheilkundlichen und diagnostischen Verfahren empfohlen. Unser Fernstudium „Heilpraktiker Psychotherapie“ bereitet auf die Tätigkeit im beratenden Kontext vor. Für die Praxistätigkeit wird eine zusätzliche Aus- und Weiterbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren empfohlen.
- Bearbeitung der Studienhefte und Materialversand: Die Bearbeitung der Studienhefte erfolgt in freier Zeiteinteilung innerhalb der gewählten Studienlaufzeit. Der Versandrhythmus ist nicht abhängig vom Bearbeitungsstand der Studienhefte. Sie erhalten in regelmäßigen Abständen die erforderlichen Studienmaterialien online freigeschaltet und bei Wahl der Druckvariante zusätzlich per Post. Die Freischaltung der Studienmaterialien bzw. der Versand der Hefte ist abhängig von der gewählten Laufzeit, der pünktlichen Zahlung und dem Versandplan. Die Freischaltungsabfolge entnehmen Sie Ihrem Versandplan, der Ihrem ersten Studienpaket beiliegt. Versand und auch Online-Freischaltung der Lehrmaterialien und Hefte sind über die gewählte Studienlaufzeit getaktet.
- Kommunikation und Bearbeitung: Über den Onlinecampus werden die Einsendeaufgaben, Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen eingereicht und ausgewertet. Die Bearbeitung organisatorischer Fragen und Wünsche erfolgt durch unser Studienbüro.
§3 Nicht in den Studiengebühren enthaltene Leistungen
- Zusätzliche Kosten: In den Studiengebühren nicht enthalten sind z.B. Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel, Prüfungsgebühren bei staatlichen Prüfungen (z.B. Heilpraktiker, sektoral, Heilpraktiker für Psychotherapie) sowie die Tierheilpraktiker-Prüfung, eigenes Untersuchungsbesteck, Arbeitskleidung und, sofern benötigt, Pflichtliteratur.
- Kosten für Präsenzveranstaltungen: Fahrten, Unterkunft und Verpflegung sowie die Teilnahme an den Präsenzseminaren oder Präsenzprüfungen erfolgen allein auf Ihre Kosten und Ihr Risiko und sind nicht Bestandteil des Vertrages.
- Keine Rückerstattung bei Nichtinanspruchnahme: Vergütung bei Nichtnutzung:
Die RSA hält alle vertraglich vereinbarten Leistungen (z.B. Online-Campus, Studienmaterial-Freischaltung, Betreuungsleistungen) während der gesamten Vertragslaufzeit für den Teilnehmer bereit. Die Verpflichtung zur Zahlung der Studiengebühren bleibt unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme dieser Leistungen durch den Teilnehmer bestehen.Hinweis: Die gesetzlichen Regelungen zur Anrechnung ersparter Aufwendungen im Falle einer Kündigung (§ 5 Abs. 3 FernUSG) bleiben hiervon unberührt.
- Verpflichtende Präsenzphasen und deren Kosten: Die nachfolgenden Lehrgänge enthalten Präsenzphasen (bei Kombinationen sind die Präsenzphasen der einzelnen Lehrgänge zu wählen). Die Kosten hierfür sind nicht in den Studiengebühren enthalten.
- Humanbereich, Psychologie, Pädagogik:
- Heilpraktiker: 1 Seminar vor Ort, 1 x ab 160 € (je nach Wahl und Standort)
- Traditionelle Chinesische Medizin*: 1 Seminar vor Ort, 1 x 160 €
- Ohrakupunktur (TCM)*: 1 Seminar vor Ort, 1 x 160 €
- Phytotherapie & Klosterheilkunde*: 3 Onlineseminare, 3 x 80 €
- Psychologischer Berater*, Lernberater*, Erziehungsberater*, Kräuterpädagoge*: 4 Online-Seminare, 4 x 80 €
- Klassische Homöopathie Grundausbildung*: 2 Online-Seminare, 2 x 80 €
- Veterinärbereich:
- Tierheilpraktiker Kleintier*: 1 x Seminar vor Ort 80,- € und 1 Online-Seminar 1 x 80,- €
- Tierheilpraktiker Groß- & Kleintier*: 1 x Seminar vor Ort 80,- € und 1 Online-Seminar 1 x 80,-€ sowie 1 Seminar Pferd vor Ort 1 x 160 €
- Gebühr Prüfung Tierheilpraktiker*: 1 x 100 €
- TCVM*: 1 Seminar vor Ort, 1 x 230 €
- Gesundheitsberater Hund/Katze*: 1 Seminar vor Ort, 1 x 80,- € und 1 Online-Seminar 80,- €
- Ernährungsberater für Hunde*: 2 Online-Seminare, 2 x 80 €
- Phytotherapie & Vitalpilze Tiere*: 2 Online-Seminare, 2 x 80 €
- Homöopathie für Tiere*: 2 Online-Seminare, 2 x 80 €
- Humanbereich, Psychologie, Pädagogik:
*verpflichtend und Voraussetzung für die Abschlussprüfung
- Regelungen bei Nichterscheinen/Abmeldung zu Präsenzphasen/Prüfungen:
Bei Nichterscheinen, Nichtteilnahme oder Abmeldung kürzer als 6 Wochen vor dem geplanten Termin verwirkt das Anrecht auf eine erneute kostenfreie Teilnahme an der Präsenzphase/dem Seminar oder der Prüfung. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung oder Verrechnung der Gebühren, es sei denn, der Teilnehmer weist nach, dass der RSA kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei erneuter Buchung der Präsenzphase/des Online-Seminars/Prüfung werden die Gebühren erneut fällig. Bei einer fristgerechten Absage (länger als 6 Wochen vor Termin) erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und die bezahlten Gebühren der Präsenzphase/Online-Seminars oder Prüfung werden Ihnen erstattet. - Kosten für externe Prüfungsgebühren:
Bei der Teilnahme an staatlichen, öffentlich-rechtlichen oder anderen externen Überprüfungen fallen bei den Prüfungsinstitutionen in der Regel zusätzliche Prüfungsgebühren an, die nicht in unseren Studiengebühren enthalten sind. RSA-Wiederholungsprüfungen haben individuelle Gebühren (siehe § 10). - Online-Abschlussprüfungen:
Online-Abschlussprüfungen, welche die RSA über die Plattform Prüfster durchführt, werden automatisch als nicht bestanden gewertet, sofern die Prüfung nicht über Prüfster abgelegt wurde.
§4 Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Nutzung der Studienmaterialien: Das während des Studiums zur Verfügung gestellte Material darf weder während noch nach dem Studium Dritten weder im Original noch in vervielfältigter – auch digitaler – Form überlassen oder veräußert werden. Die gesamten Studienunterlagen des Fernstudiums sind ausschließlich für die Nutzung des im Vertrag genannten Teilnehmers bestimmt.
- Verbot der Weitergabe: Ein Verkauf, eine Digitalisierung der Unterlagen oder ein unentgeltliches Weitergeben an andere Personen oder Einrichtungen ist ausdrücklich untersagt. Die gesamten Studienunterlagen unterliegen dem Copyright und dürfen nicht veröffentlicht werden (auch nicht auszugsweise). Die Unterlagen sind jeweils sichtbar und unsichtbar gekennzeichnet und personalisiert. Bei Zuwiderhandlungen wird der Rechtsweg eingeleitet und Schadensersatz geltend gemacht. Dies gilt auch für den Bereich E-Learning.
- Umgang mit Inhalten auf dem Onlinecampus: Es ist ausdrücklich untersagt, Screenshots o.ä. von Einsendeaufgaben oder Prüfungen zu erstellen oder diese öffentlich zu diskutieren (z.B. in Foren, via Social Media etc.). Hierfür bieten wir die Diskussion mit Ihrem Tutor an. Einsendeaufgaben, zusätzliche Lernhilfen sowie Forenbeiträge unterliegen ebenfalls dem Copyright und dürfen weder kopiert, noch veröffentlicht oder anderweitig weitergegeben werden.
§5 Zertifizierung und Studiennachweise
- Erwerb des Abschlusszertifikats: In bestimmten Lehrgängen kann durch eine zusätzliche Leistung (z.B. Teilnahme an der Präsenzphase und Bestehen der internen Überprüfung) ein RSA-Abschlusszertifikat erworben werden. Sofern für den Studiengang Präsenzveranstaltungen angeboten werden, sind diese zur Erlangung des Abschluss-Zertifikats erforderlich. Die Teilnahme an der/den Präsenzphase/n ist in diesem Fall Voraussetzung, um an der Abschlussprüfung teilzunehmen.
- Teilnahmebescheinigung: Ohne Abschlussprüfung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Soweit der belegte Lehrgang auf eine staatliche, öffentlich-rechtliche oder sonstige externe Prüfung vorbereitet, dient die Teilnahmebescheinigung als Nachweis der vermittelten Kenntnisse.
- Art der Seminare: Je nach Lehrgang sind Praxisseminare/Präsenzphasen/Webinare ein ergänzendes Angebot oder verpflichtend. Die mit * gekennzeichneten Lehrgänge in dieser Studienanmeldung beinhalten Kleingruppen-Praxisseminare oder Online-Seminare, deren Gebühren nicht in den Studiengebühren enthalten sind.
- Zeitliche Planung von Praxisseminaren: Bei einer kurzen Laufzeit können wir leider nicht immer gewährleisten, dass die Praxisseminare im Lehrgangszeitraum stattfinden. Im Einzelfall muss der Besuch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
- Teilnahme an Seminaren als Voraussetzung: Die Teilnahme an den Seminaren (die mit einem * gekennzeichnet sind) ist Pflicht, um an den Prüfungen teilnehmen zu können und um das Zertifikat zu erhalten.
- Ausnahmen von der Präsenzpflicht: Ärzte und Tierärzte ist die Teilnahme an den an den Präsenzphasen freigestellt.
Heilpraktiker und Tierheilpraktiker können gegebenenfalls von der Teilnahme an den Präsenzphasen freigestellt werden (entsprechender Nachweis und nur bei vorheriger Rücksprache und schriftlicher Genehmigung der RSA vorausgesetzt). Die Teilnahme an den Präsenzphasen kann u.U. auch durch ein Praktikum ersetzt werden. Hierfür kann bei der RSA ein Dokument mit den Bedingungen (Inhalte und Dauer) angefordert werden, welches von einer entsprechenden Stelle (Tierarzt oder Arzt) ausgefüllt und bestätigt werden muss. - Teilnahmebescheinigung während des Studiums: Auf Wunsch erhalten Sie während Ihres Fernstudiums kostenlos eine Teilnahmebescheinigung, z. B. zur Vorlage bei verschiedenen Ämtern oder beim Arbeitgeber.
- Abschluss nach erfolgreicher Bearbeitung: Nach dem Bearbeiten Ihres Lehrgangs inklusive der erfolgreichen Bearbeitung der Abschlussprüfung erhalten Sie für die Teilnahme am Lehrgang Ihre Studienbescheinigung und das RSA-Abschlusszertifikat.
§6 Betreuungszeiten und Studienpausen
- Kostenfreie Weiterbetreuungszeit: Zusätzlich zu Ihrer gewählten Studiendauer bieten wir Ihnen eine kostenfreie Weiterbetreuungszeit (=Nachbetreuungszeit) von maximal 12 Monaten an. Diese endet grundsätzlich vorzeitig bei Bestehen der Abschlussprüfung. Die Weiterbetreuungszeit zählt nicht als Studienzeit. In dieser Weiterbetreuungszeit können Sie die Leistungen der RSA kostenfrei weiternutzen, insbesondere die tutorielle Betreuung, die Nutzung des Onlinecampus und das Ablegen der schulinternen Abschlussprüfung.
- Weiterbetreuungszeit bei kurzen Studiendauern: Verträge, deren Studienzeit 6 Monate oder weniger beträgt, haben eine kostenfreie Weiterbetreuungszeit/Nachbetreuungszeit von maximal 6 Monaten. Ausnahme: Ohrakupunktur und Chinesische Diätetik = 1 Monat Nachbetreuung. Mit Anforderung der Studienbescheinigung und/oder Ablegen bzw. Bestehen der Abschlussprüfung endet automatisch die Studien- bzw. Nachbetreuungszeit.
- Verlängerung der Nachbetreuungszeit: Die Weiterbetreuungszeit ist eine freiwillige Zusatzleistung der RSA, diese kann nicht pausiert oder kostenfrei verlängert werden. Es besteht die Möglichkeit, die Nachbetreuungszeit kostenpflichtig zu verlängern. Preise und Möglichkeiten stehen im Onlinecampus oder können über das Studienbüro erfragt werden. Es besteht kein Anrecht darauf, die Weiterbetreuungszeit rückwirkend (z.B. aufgrund von Krankheit) gutgeschrieben zu bekommen.
- Studienzeitwechsel: Innerhalb der gewählten Studienzeit (nicht in der Nachbetreuungszeit) ist ein einmaliger Wechsel der Studienzeit begrenzt möglich, sodass die reguläre Studienzeit verkürzt oder verlängert werden kann. Die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt allerdings 6 Monate, d.h. ein Laufzeitwechsel ist innerhalb der Widerrufsfrist und dann erst nach dem 6. Studienmonat möglich. Ein Laufzeitwechsel ist maximal bis zu 3 Monate vor dem regulären Studienende in die nächst höhere oder nächst niedrigere von uns angebotene Laufzeit möglich. Hierzu bedarf es der vorherigen Absprache und schriftlicher Genehmigung der Rolf-Schneider-Akademie. Bei einem Studienzeitwechsel (Laufzeitwechsel) ist eine Kündigung erstmalig wieder nach 6 Monaten (mit sechswöchiger Frist) nach dem Laufzeitwechsel möglich, danach regulär wieder alle 3 Monate.
- Sollten Sie bereits die längste Studienlaufzeit gewählt haben, ist eine Verlängerung der Studienzeit nicht möglich. Hier können Sie, bei Bedarf, die Nachbetreuungszeit kostenpflichtig verlängern.
- Studienpausen: Wenn Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen pünktlich nachgekommen sind, können Sie alle Lehrgänge mit einer Lehrgangsdauer von mindestens sechs Monaten einmal für 1 Monat unterbrechen. Hat Ihr Studium eine Dauer von über 12 Monaten, können Sie bis zu drei Monate pausieren. In dieser Zeit müssen Sie keine Leistungen erbringen und es fallen keine Studiengebühren an. Haben Sie Ihr Studium unterbrochen, so wird diese Zeit von der kostenfreien Weiterbetreuungszeit abgezogen.
- Wiederaufnahme eines Studiums nach Ablauf der Studienzeit: Es besteht kein Anrecht der Teilnehmer auf Wiederaufnahme des Studiums nach Ablauf der Studienzeit. Dies gilt auch, wenn während des Studiums keine Leistungen durch den Teilnehmer erbracht wurden, da die RSA während der Studienzeit alle Leistungen zur Verfügung stellt, unabhängig davon, ob der Teilnehmer diese nutzt oder nicht. In Einzelfällen kann die RSA einer Wiederaufnahme zustimmen (Individualentscheidung), dies liegt aber im Ermessen der RSA und ist kostenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von den bisherigen Leistungen und dem Umfang des Studiengangs, sowie dem Zeitraum, der verstrichen ist, ob Präsenzphasen enthalten sind usw.
§7 Widerrufsrecht und Kündigung
- Beginn des Widerrufsrechts und der Studienzeit: Ihr Fernstudium und Ihr Widerrufsrecht beginnen an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, von der RSA Ihre erste Studienmaterialsendung (innerhalb Deutschlands) erhalten, bzw. wenn Ihr Lernmaterial zum gewählten Zeitpunkt online auf dem Campus freigeschaltet wird (bei der Online-Variante können Sie dies auf Ihrem Kundenkonto einsehen). Dem Studienpaket liegt auf Wunsch eine Kopie der Studienanmeldung bei. Für Vertragsänderungen ist das Datum des gewählten Studienstarts sowie der Tag an welchem der Änderungswunsch bei der RSA eingegangen und bearbeitet wurde, entscheidend. Alle Vertragsänderungen müssen schriftlich erfolgen.
- Gesetzliches und erweitertes Widerrufsrecht (Teststudium): Sie haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Darüber hinaus erhalten Sie als freiwillige Zusatzleistung der Rolf-Schneider-Akademie bei Anmeldung weitere 2 Wochen Zeit, das Studienmaterial zu prüfen und die Service und Dienstleistungen der RSA in Anspruch zu nehmen (in Form des Testmonats). Nach Ablauf der vier Wochen wird die erste Rate der Studiengebühr für den Testmonat rückwirkend fällig, der nach Ablauf der Testphase als Studienmonat gewertet wird und somit kostenpflichtig ist. Sie haben während des Teststudiums die Möglichkeit, die Anmeldung kostenfrei und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Es genügt, wenn Sie die RSA innerhalb des Teststudiums über Ihren Widerruf in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) informieren und das Studienmaterial zurücksenden.
- Rücksendung der Studienhefte beim Widerruf: Die Studienhefte werden sehr hochwertig gedruckt und gebunden. Im Falle eines Widerrufs sind die Studienhefte unverzüglich an die RSA zurückzusenden. Die Kosten für Druck und Versand liegen pro Studienheft bei 30,- Euro. Der Teilnehmer hat für einen Wertverlust der Studienhefte nur dann aufzukommen, wenn dieser auf einen Umgang mit den Materialien zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendig war (z.B. durch Beschriften, Bekleben oder starke Beschädigungen). Die RSA behält sich in diesem Fall die Geltendmachung des Wertersatzes vor, dessen Höhe die Kosten für Druck und Versand des einzelnen Studienhefts nicht übersteigt.
- Widerrufsrecht der RSA: Auch die RSA sieht diese 4 Wochen als Testzeitraum und kann innerhalb dieser 4 Wochen den Studienvertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Sollten bereits Studiengebühren durch den Teilnehmer gezahlt worden sein, werden diese (gegebenenfalls abzüglich der Gebühren für einbehaltene Studienhefte/Bücher) umgehend auf das Konto erstattet, von welchem die Gebühren bezahlt wurden. Die Mitteilung des Widerrufs muss innerhalb der genannten Frist erfolgen (innerhalb der 28 Tage ab Studienbeginn). Im Falle eines Widerrufs müssen die Studienunterlagen (wenn die gedruckte Variante gewählt wurde) sowie der Studienausweis (Heilpraktiker: zzgl. Heft 45 Naturheilverfahren) auf eigene Kosten und Gefahr des Teilnehmers an die RSA zurückgesendet werden. Es werden keine unfreien Sendungen angenommen.
- Kündigungsfristen: Nach Ablauf des Teststudiums haben Sie die Möglichkeit, Ihren Studienvertrag zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss mit einer Frist von 6 Wochen zu kündigen. Nach Ablauf des ersten Halbjahres ist eine Kündigung jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zu dem Tag im Monat möglich, auf den Ihr Studienbeginn datiert ist. Die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt 6 Monate (somit werden 6 Monatsraten zur Zahlung fällig, wenn zum 6. Studienmonat gekündigt wird), es sei denn, die Gesamtlaufzeit des Vertrags liegt unter 6 Monaten. In diesem Fall ist die Mindestdauer gleich der Studiendauer. Die Kündigung hat in Textform an die im Impressum genannte Adresse der RSA zu erfolgen. Die Textform wird insbesondere durch E-Mail oder Brief gewahrt. Telefonische Kündigungen können nicht angenommen werden.
Der Nachweis des Zugangs der Kündigung bei der RSA obliegt dem Teilnehmer. Es wird empfohlen, eine Zustellungsart mit Nachweis der Übermittlung (z.B. E-Mail mit Lesebestätigung, Einschreiben) zu wählen.
Wichtiger Hinweis: Der Teilnehmer kann seinen Studienvertrag auch über den auf der Website der RSA bereitgestellten Kündigungs-Button beenden.
Erfolgt innerhalb von drei (3) Werktagen nach Versand der Kündigung keine Bestätigung des Eingangs seitens der RSA, wird dem Teilnehmer dringend empfohlen, unverzüglich bei der RSA nachzufragen, um sicherzustellen, dass die Erklärung nicht aufgrund von technischen oder Zustellfehlern unwirksam bleibt. Ungeachtet der in diesem Paragraphen genannten Kündigungsfristen wird die Kündigungserklärung mit ihrem Zugang bei der RSA wirksam. Die RSA wird den Eingang der Kündigung unverzüglich in Textform bestätigen.
- Kündigung und Zahlungsverpflichtung: Im Falle der Kündigung schuldet der Teilnehmer gemäß § 5 Abs. 3 FernUSG lediglich den Anteil der Vergütung, der dem Wert der Leistungen der RSA während der Laufzeit des Vertrags bis zum Wirksamwerden der Kündigung entspricht. Unabhängig von der Zahlungsweise (vor- oder rückwirkend) und von einer gewährten Studienpause werden alle offenen Raten, die den geschuldeten Gesamtbetrag bis zum Kündigungsdatum betreffen, mit Wirksamwerden der Kündigung sofort zur Zahlung fällig gestellt.
- Sonderregelungen bei unvorhersehbaren Gründen: Sollten nach Lehrgangsbeginn unvorhersehbare Gründe auftreten (längere Arbeitslosigkeit oder eine schwere, lang andauernde Erkrankung), sprechen Sie uns bitte an und vereinbaren Sie mit uns eine angepasste Zahlungsform oder Studienpause. Sie können eine zeitweise Stundung der nächstfälligen Monatsgebühren für maximal 3 Monate beantragen. Der Antrag muss rechtzeitig vor der entsprechenden Fälligkeit erfolgen. Voraussetzung ist, dass die bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Gebühren immer pünktlich geleistet wurden.
- Wirkung der Kündigung während einer Studienpause: Die Gewährung einer Studienpause erlischt automatisch und mit sofortiger Wirkung, sollte der Teilnehmer während dieser Zeit eine Kündigung des Studienvertrags erklären.
- Teilkündigung bei Kombistudiengängen: Unter Einhaltung der Kündigungsfristen ist es möglich, Studiengänge aus einem Kombistudiengang zu kündigen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie vom RSA-Schulbüro. Im Rahmen eines Kombistudiums gilt im Falle einer Teilkündigung rückwirkend der Einzelpreis (ohne Rabatt des Kombistudiums) der jeweiligen weitergeführten Ausbildung und entsprechende Kündigungsfristen.
- Vorleistungspflicht und Materialversand: Der Studierende hat zur Zahlung der Studiengebühr eine Vorleistungspflicht. Bei Wahl der Ratenzahlung ist die monatliche Studiengebühr zum 01. eines jeden Monats fällig (alternativ zum 15.). Eine Verpflichtung zur Übersendung der Studienunterlagen (online und/oder Post) aufgrund der Vorleistungspflicht besteht erst nach Zahlung der Studiengebühr.
- Bei einer Kündigung ist stets die angegebene Vertragsnummer des Studienvertrags maßgeblich. Weichen Vertragsnummer und Studiengangstitel in der Kündigung voneinander ab, ist immer die Vertragsnummer ausschlaggebend für die Kündigung.
§8 Preise, Rabatte und Zahlungsmodalitäten
- Rabatte für Kombistudiengänge: Unsere Kombistudiengänge beinhalten bereits einen Rabatt und können nicht weiter rabattiert werden. Druckkosten und Gebühren für Präsenzphasen oder Prüfungen sind grundsätzlich nicht rabattfähig.
- Fälligkeit der Raten: Bei monatlicher Ratenzahlung bitten wir um pünktliche und fristgerechte Zahlung zum jeweiligen Termin (siehe Zahlungsplan – erhalten Sie bei Ihrer Anmeldung).
- SEPA-Lastschriftmandat: Sofern Sie das SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden alle Gebühren, die im Zusammenhang mit diesem geschlossenen Lehrgangsvertrag anfallen, von der angegebenen Bankverbindung eingezogen, sofern nicht ein weiteres Lastschriftmandat erteilt wird.
- Zahlungsverzug: Kommen Sie mit zwei Raten in Verzug, wird sofort die Vergütung für einen Zeitabschnitt von 3 Monaten zur Zahlung fällig. Eine weitere Teilnahme am Unterricht bzw. der Zugang zur Lernplattform kann bei Verzug vom Veranstalter abgelehnt werden, dennoch werden die Raten weiter zur Zahlung fällig. Bitte sorgen Sie bei Zahlung per Lastschrift für eine ausreichende Kontodeckung, da Ihnen bei Rücklasten sonst zusätzliche Gebühren angerechnet werden müssen.
- Umgang mit Bildungsgutscheinen und Rabatten: Die entsprechenden Beträge (Rabatte) werden immer mit den letzten Monatsraten verrechnet. Druckkosten sind nicht rabattierfähig. Bildungsgutscheine werden immer nur für die kürzeste Laufzeit und bei Einzelstudiengängen akzeptiert. Die Belegung von Fernkursen/Präsenzausbildungen/Online-Ausbildungen an anderen Fernschulen oder privaten Bildungseinrichtungen werden nicht für Rabatte/Nachlässe anerkannt. Sollte eine Erstattung der Behörde nicht möglich sein/abgelehnt werden, wird der Beitrag dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
- Versand aller Unterlagen auf einmal: Diese Option ist nicht generell möglich. Die Genehmigung obliegt der Entscheidung der RSA und muss vorab schriftlich angefragt und genehmigt werden. Hierzu ist eine vertragliche Zusatzvereinbarung zum geschlossenen Studienvertrag nötig. Bei dieser Option (Komplettversand auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers) ist die gesamte Studiengebühr mit der Genehmigung des Versands und vor der Übergabe der vollständigen Unterlagen sofort zur Zahlung fällig (Vorleistungspflicht). Der Versand der kompletten Studienmaterialien erfolgt erst nach Begleichung der gesamten Studiengebühren. Bei dieser Option ist immer nur die kürzeste Laufzeit wählbar, und eine kostenfreie Nachbetreuungszeit ist nicht automatisch vorgesehen. Das gesetzliche Kündigungsrecht gemäß § 5 FernUSG bleibt von dieser Vereinbarung unberührt.
- Fachliteratur: In den Lehrgangsgebühren sind keine Kosten für Fachliteratur enthalten.
- Wiederkehrer-Rabatt: Absolventen, deren Studienabschluss nicht länger als 3 Jahre zurückliegt, können einen exklusiven Wiederkehrer-Rabatt auf neue Fernkurse erhalten.
§9 Haftung und Gewährleistung
- Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen: Die RSA übernimmt keine Ihnen entstandenen Kosten, falls eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden muss, z.B. wegen Erkrankung/Verhinderung des Dozenten oder Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (z.B. Kosten für Anreise oder Hotel). Wir behalten uns vor, die Präsenzphasen aufgrund zu geringer Teilnehmeranzahlen abzusagen. Die Teilnehmer werden in diesem Falle umgehend informiert und können an der nächsten stattfindenden Präsenzphase teilnehmen. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers trotz Anmeldung zu den Präsenzphasen oder Online-Seminaren verwirkt das Recht auf eine weitere Teilnahme (diese muss dann erneut gebucht und gezahlt werden), dies gilt ebenfalls bei einer Absage des Teilnehmers weniger als 6 Wochen vor dem geplanten Termin. Zusätzlich gebuchte, kostenpflichtige Veranstaltungen können bis 6 Wochen vor Termin kostenfrei durch den Teilnehmer abgesagt werden (in schriftlicher Form). Danach werden die kompletten Kursgebühren zur Zahlung fällig.
- Technische Störungen externer Plattformen: Im Falle der Nicht-Erreichbarkeit externer Plattformen (z.B. Onlinecampus, Zoom) aufgrund technischer Störungen besteht kein Anspruch auf anteilige Rückzahlung oder Erstattung der Kosten. Technische Störungen, die nicht von der RSA oder ihren Dienstleistern verursacht wurden, können nicht zu einer Erstattung führen.
- Gewährleistung: Die von uns angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen unterliegen laut Verbraucherrichtlinie (VRRL) vom 13.06.2014 den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.
- Erforderliches Selbststudium: Zusätzlich zur Teilnahme an den Veranstaltungen ist zur Erreichung des Ausbildungsziels ein Selbststudium anhand der obligatorischen und empfohlenen Literatur sowie der Lehrmaterialien der RSA nötig.
§10 Sonstige Bestimmungen
- Gerichtsstand: Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Studienvertrag ist der Wohnsitz des Lehrgangsteilnehmers innerhalb Deutschlands. Liegt der Wohnsitz nicht innerhalb Deutschlands, zählt der Sitz der RSA als Gerichtsstand, dieser ist in 18528 Bergen auf Rügen.
- Streitbeilegungsverfahren: Die RSA beteiligt sich nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG).
- Film- und Fotoaufnahmen während Präsenzphasen: Filmaufnahmen durch die Teilnehmer sind während der Präsenzphasen und Webinare untersagt. Es dürfen keine Screenshots o. ä. vom Online-Campus gemacht werden (u. a. aus Datenschutzgründen). Während der Präsenzunterrichte werden vereinzelt Fotoaufnahmen durch die Dozenten oder Mitarbeiter der RSA gemacht, die ausschließlich zur Darstellung der RSA bzw. der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden. Sollte der Teilnehmer mit seiner Abbildung nicht einverstanden sein, muss er dies vor den Aufnahmen dem Dozenten mitteilen (und sich nicht zu den Gruppenaufnahmen stellen), ansonsten gilt stillschweigend das Einverständnis des Teilnehmers. Gleichzeitig möchten wir darauf hinweisen, dass Filmaufnahmen sowie Sprachaufnahmen und Fotos seitens der Teilnehmer während der Präsenzphasen nicht gestattet sind.
- Zusätzliche Regeln für Präsenzphasen: Babys/Kleinkinder/Kinder, weitere Personen, die nicht als Fernstudenten an der RSA sind, sowie eigene Tiere dürfen zu den Präsenzphasen nicht mitgebracht werden. Die angegebenen Uhrzeiten (vor allem das Ende der Präsenzphasen) sind Circa-Zeiten. Diese können dennoch variieren und sind abhängig u. a. von Teilnehmeranzahlen, Pausenzeiten und Thematik. In der Regel starten die Präsenzphasen vor Ort in Kitzingen um 9 Uhr und enden zwischen 15 und 16 Uhr.
- Skripte zu Präsenzphasen: In der Regel erhalten unsere Fernstudierenden zu den Präsenzphasen in Kitzingen (Tierheilpraktiker, Heilpraktiker) Skripte vorab. Diese sind als zusätzliches Material gedacht und es bedeutet nicht, dass alle Themen innerhalb der Präsenzphasen auch besprochen werden. Es ist ergänzendes/zusätzliches Informationsmaterial, das den Teilnehmern dazu dienen soll, weitere Themen, die z. B. auch nicht im Unterricht besprochen werden können, sich zusätzlich/ergänzend anzueignen.
- Anmeldung zu kurzfristigen Veranstaltungen: Wenn Sie sich auf eigenen Wunsch kurzfristig per E-Mail oder telefonisch anmelden, stimmen Sie den AGB der RSA automatisch zu. Wir empfehlen, Buchungen frühzeitig online oder postalisch vorzunehmen; die Anmeldung telefonisch sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen. Sie erhalten dazu dann eine schriftliche Bestätigung.
- Regelungen zu Webinaren und Aufzeichnungen
- Verfügbarkeit von Aufzeichnungen:
- Die RSA behält sich vor, Live-Webinare nicht aufzuzeichnen. Ein Anspruch des Teilnehmers auf eine kostenfreie Aufzeichnung aufgrund der Live-Teilnahme besteht nicht. Sofern eine Aufzeichnung erstellt wird, kann diese im Anschluss separat käuflich erworben werden.
- Webcam-Nutzung und Datenschutz: Bitte beachten Sie: Der Teilnehmer erklärt sich mit der Aufzeichnung einverstanden. Wir weisen darauf hin, dass eine nachträgliche Anonymisierung oder Löschung von einmal erstellten Video- und Audio-Aufzeichnungen technisch nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand realisierbar ist.
- Anspruch auf Aufzeichnungen: Beim Buchen eines Live-Webinars oder einer als Webinar durchgeführten Präsenzphase ist die hierfür entrichtete Gebühr nur für die Live-Teilnahme bestimmt. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die kostenlose Überlassung der Aufzeichnung. Ein Kaufangebot erfolgt nur, wenn eine Aufzeichnung technisch realisiert werden konnte. Sollte eine Aufzeichnung aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden können, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Gebührenerstattung.
- Zugriffsdauer auf Aufzeichnungen:
- Live-Webinare/Präsenzphasen (als Webinar gebucht): Wenn eine Aufzeichnung verfügbar ist, bleibt diese mindestens 4 Wochen für Sie abrufbar.
- Webinare, die zum Studium hinzugebucht werden: Diese bleiben in der Regel für die Dauer Ihrer Studienzeit abrufbar, jedoch mindestens für 4 Wochen.
- Käuflich erworbene Webinare/Aufzeichnungen (ohne aktiven Studierendenstatus): Der Zugang mit dem gebuchten Webinar/Aufzeichnung ist maximal 4 Wochen online verfügbar und wird anschließend gelöscht. Sie sind für den einmaligen Gebrauch bestimmt. Aus Kulanz können diese Aufzeichnungen maximal 3 Monate sichtbar bleiben.
- Nach Beendigung Ihres Studiums: sind Webinare und Aufzeichnungen spätestens nicht mehr zugänglich.
- Verfügbarkeit von Aufzeichnungen:
- Rechtsrahmen des Berufsbildes: Für die Ausübung des jeweiligen Berufsbildes gelten die entsprechenden Gesetze und sonstige Vorschriften des Bundes und der Länder.
- Vertragssprache: Die Vertragssprache ist Deutsch. Der jeweilige Vertragstext wird bei Anmeldung auf unserem Server gespeichert.
§11 Nebenabreden und Vertragsänderungen
- Form von Nebenabreden und Vertragsänderungen: Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sowie Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt und als Ergänzung zum Studienvertrag aufgenommen werden. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der RSA. Abweichende Abmachungen bedürfen der Schriftform und unserer schriftlichen Zustimmung. Telefonische oder mündliche Abreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch die RSA verbindlich.
- Kennzeichnung von Zusatzvereinbarungen: Vereinbarungen zum Studienvertrag müssen mit dem Zusatz „Zusatzvereinbarung zum Studienvertrag – Vertragsnummer“ gekennzeichnet sein und von beiden Seiten bestätigt werden. Normale Anfragen und/oder allgemeine Anfragen per E-Mail sind nicht gleich Vertragsgegenstand.
§12 Forenbeiträge: Eigentum und Löschungsrecht:
1. Nutzungsrechte: Der Teilnehmer räumt der RSA mit dem Einstellen eines Beitrags in das Forum ein unentgeltliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht zur Speicherung, Archivierung, Nutzung und Veröffentlichung (ausschließlich innerhalb der RSA-Lernplattformen oder in der Kommunikation mit anderen Teilnehmern) ein.
2. Löschungsanspruch: Das Recht des Teilnehmers auf Löschung seiner personenbezogenen Daten (Art. 17 DSGVO) bleibt hiervon unberührt. Die RSA behält sich ungeachtet dessen das Recht vor, Forenbeiträge kommentarlos zu löschen, insbesondere bei Verstoß gegen die Netiquette oder geltendes Recht. Die Teilnehmer entscheiden selbst, ob sie mit Pseudonym, Vornamen oder Vor- und Zunamen im Forum agieren.
3. Haftung: Für den Inhalt und die Richtigkeit der eingestellten Beiträge ist allein der Teilnehmer verantwortlich. Die RSA übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der von Teilnehmern eingestellten Informationen.
§13 Qualitätssicherung
- Staatliche Zulassung: Sämtliche Fernlehrangebote der RSA sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht in Köln qualitätsgeprüft und zugelassen. Unsere staatliche Anerkennung geht in der Qualitätssicherung weit über die ISO-Standards hinaus.
§14 Datenschutzinformation
Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten zur Beantwortung Ihrer Anfragen, zur Bearbeitung Ihrer Anmeldung, zur Durchführung Ihres
Fernstudiums sowie zur Aufbewahrung Ihrer Abschlussunterlagen. Darüber hinaus ist es uns wichtig, die Beziehung zu Ihnen als Kunden zu pflegen
und Ihnen Informationen und Angebote bereit zu stellen. Daher verarbeiten wir Ihre Daten sowie die Daten, die von unseren Dienstleistern verarbeitet werden, gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben b, c und f der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Sollten Sie keine Informationen und Angebote von uns wünschen, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, der Verarbeitung Ihrer Daten zu Werbezwecken zu widersprechen. Bitte richten Sie Ihren Widerspruch an die Rolf-Schneider-Akademie, Stralsunder Str. 16, 18528 Bergen auf
Rügen. Unseren Datenschutzbeauftragten können Sie ebenfalls unter der oben genannten Adresse oder per E-Mail an info@naturheilkundeschule.de
kontaktieren. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Webseite unter: https://www.naturheilkundeschule.de/datenschutz
§15 Widerrufsbelehrung – Widerrufsrecht
Sie haben das Recht binnen 28 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufspflicht beträgt 28 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das erste Fernlehrmaterial in Besitz genommen hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Rolf-Schneider-Akademie – Fernschule, Stralsunder Str. 16, 18528 Bergen auf Rügen, E-Mail: info@naturheilkundeschule.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Eine Mustererklärung finden Sie im Bundesgesetzblatt Teil I Jahrgang 2013 Nr. 58 S. 3642(3665). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Widerruffolgen:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rücksendung verweigern, bis wir das auf Ihre Kosten zurückgesendete Fernlehrmaterial zurückerhalten haben, oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie das Fernlehrmaterial (auf Ihre Kosten) zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust des Fernlehrmaterials nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen Umgang mit dem Fernlehrmaterial zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendig war.
§16 Hinweise zu Gefahren am Unterrichtsplatz
Im Rahmen unserer Ausbildungen, insbesondere bei der Durchführung medizinischer Handlungen und allgemeiner Übungshandlungen, weisen wir
ausdrücklich darauf hin, dass diese in den Präsenzphasen unserer Kurse notwendig sind. Die Durchführung der entsprechenden Handlungen erfolgt
in der Regel an geeigneten Versuchsobjekten, welche häufig auch aus den Teilnehmern der Kurse im Humanbereich bestehen.
Für Ausbildungen im Bereich der Veterinärmedizin ist zu beachten, dass es erforderlich sein kann, Tiere in ihren Ställen zu betreuen. Die Reaktion der Tiere kann unvorhersehbar sein, was zu Verletzungen führen kann. Darüber hinaus können auch bei der Anwendung medizinischer Techniken an den teilnehmenden Personen selbst Verletzungen auftreten. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages erklärt der Teilnehmer sein ausdrückliches Einverständnis zur Durchführung der vom Lehrgangsleiter bzw. dessen Beauftragten angeleiteten Übungen. Sollte der Teilnehmer mit einer Übung nicht einverstanden sein, ist er verpflichtet, den Lehrgangsleiter/ Dozent vor der Durchführung der Übung zu informieren.
Haftungsbeschränkung
1. Die RSA haftet dem Teilnehmer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der RSA oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, uneingeschränkt.
2. Für sonstige Schäden haftet die RSA nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen.
3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung der RSA der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4. Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten wird ausgeschlossen.
5. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für Pflichtverletzungen seitens der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der RSA.
Mit ihrer Unterschrift unter den Fernstudienvertrag bestätigen die Teilnehmer, dass sie diesen Hinweis über die Gefahren am Unterrichtsplatz gelesen und zur Kenntnis genommen haben.
§17 Studienkatalog
Der derzeit aktuelle Studienkatalog ist die Ausgabe Veterinärbereich 30V sowie 31 Humanbereich. Maßgeblich ist der gültige Studienkatalog zum Zeitpunkt Ihrer Studienanmeldung/ Studienstart.
§18 Salvatorische Klausel
Die Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages beeinträchtigt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Im
Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden die Parteien eine der unwirksamen Regelung
wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen.
Stand inhaltlich 01.2021
Layoutänderung erfolgte am 03.06.25
AGB der Rolf-Schneider-Akademie GmbH (betrifft keine Fernlehrgänge):
Die AGB der RSA GmbH (betreffen ausschließlich die reinen Präsenzausbildungen vor Ort in Kitzingen, Berlin, keine Fernlehrgänge):
Der Vertrag muss vom Teilnehmer unterschrieben und an die Schule geschickt werden. Der Teilnehmer erhält eine Kopie von der RSA GmbH
unterzeichnet zurück.
Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift außerdem, die Informationen über die Gefahren am Unterrichtsplatz (= finden Sie im Vertrag) gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Abschluss des Vertrages. Ein Rücktritt vom Vertrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss
möglich. Für den Zugang der Rücktrittserklärung bei der Schule ist der Teilnehmer nachweispflichtig.
§ 2 Beginn/Ablauf des Vertrages
Eine Änderung des Terminplanes bleibt vorbehalten. Ausgefallene Stunden werden nachgeholt, und zwar in der Regel an den
Pufferterminen gemäß dem Terminplan. Der Ausbildungsbeginn kann von der Schule um 8 Wochen verschoben werden. Eine ordentliche
Kündigung seitens des Teilnehmers ist aus diesem Grund nicht möglich. Sollte der Ausbildungsbeginn danach erneut verschoben werden
müssen, kann der Vertrag von beiden Seiten ohne Wahrung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Schadenersatzansprüche können dadurch
nicht geltend gemacht werden. Hinweis: Die amtsärztliche Überprüfung ist nicht Bestandteil der Ausbildung. Hierfür muss der Teilnehmer
sich eigenständig bei seinem Gesundheitsamt anmelden und dort die Überprüfung ablegen. Es werden durch die Akademie keine Curriculae ausgegeben. Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung mit Auflistung der Lehrinhalte nach Abschluss der Ausbildung.
Heilpraktiker-Ausbildung inklusive sektoraler HP am Standort Kitzingen: wir schulen innerhalb der regulären HP-Ausbildung gleichzeitig auf die schriftliche sektorale HP Prüfung für Podologen & Physiotherapeuten, andere Berufsgruppen nicht. Die Prüfung selbst ist nicht Bestandteil der Ausbildung!
Der Vertrag kann nach Ablauf der Rücktrittsfrist vom Teilnehmer mit 6-wöchiger Frist zum Ende einer Lehrgangshälfte gekündigt werden
(Lehrgangshälfte siehe Terminplan). Im Falle der fristgerechten Kündigung sind die von Barzahlern / Vorausleistenden, die die gesamten
Lehrgangsgebühren bereits gezahlt haben, 25 % des Gesamtbetrages von der Schule zurückzuerstatten. Bei Stundung der
Lehrgangsgebühren bzw. Ratenzahlung ist der Teilnehmer verpflichtet, 75 % der gesamten Lehrgangsgebühr zu bezahlen.
Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt dem Teilnehmer vorbehalten. Die Kündigungsgründe sind in jedem Falle der Schule
nachzuweisen. § 626 BGB findet Anwendung. Die Schule ist in diesem Fall berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren
tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 25 % der noch offenen Teilnehmergebühr für die Bearbeitung und für entgangenen Gewinn zu
fordern. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren, der Schule der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Sekt. Heilpraktiker Podologie: Eine Kündigung durch den Teilnehmer ist nur bis 4 Wochen vor Kursbeginn möglich, während der Ausbildung
ist u.a. aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl und der kurzen Ausbildungsdauer eine Kündigung nicht mehr möglich.
Der Träger der Ausbildung hat im Falle unvorhersehbarer und nach Vertragsabschluss eintretender wichtiger Gründe das Recht, den Vertrag
außerordentlich zu kündigen, insbesondere bei ungenügender Beteiligung am Lehrgang, in der Person des Teilnehmers liegenden Gründen
und sonstigen Gründen, die die Durchführung des Vertrages erheblich beeinträchtigen und vom Träger der Ausbildung nicht zu vertreten
sind. Der Träger der Ausbildung ist dann verpflichtet, zu viel gezahlte Lehrgangsgebühren über das Datum der Kündigung hinaus
zurückzuzahlen. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Bei einer außerordentlichen Kündigung durch die Schule, die in der Person oder einem Verhalten des Teilnehmers begründet ist, stehen
dem Träger der Ausbildung 25 % der noch offenen Lehrgangsgebühren als Schadenersatz, entgangener Gewinn und Bearbeitungsgebühren
zu. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren, der Schule der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich:
1. zu bemühen, die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben;
2. an allen Maßnahmen regelmäßig teilzunehmen;
3. aktiv im Rahmen der Ausbildung mit anderen Personen, insbesondere den Lehrpersonen, zusammenzuarbeiten und notwendigen
Anleitungen zu folgen;
4. Instrumente, Injektionen sowie Unterrichtsgegenstände und die Ausstattung sorgsam und pfleglich zu behandeln, die
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und Regelungen, welche die Ordnung der Einrichtung betreffen sowie die
diesbezüglichen Anordnungen der Dozenten zu beachten;
5. an Maßnahmen zur Ermittlung des Ausbildungsstandes teilzunehmen, sofern solche vorgesehen sind.
6. Ein Aufzeichnen oder Mitschneiden des Seminars mit elektronischen Datenträgern (z.B. Tonband, Diktiergerät, Kassettenrekorder
u. ä. Geräten) ist verboten!
Die Schule verpflichtet sich:
1. dafür zu sorgen, dass alle Fertigkeiten und Kenntnisse, die zum Erreichen des Ausbildungszieles notwendig sind, in
erwachsenengerechter Weise vermittelt werden;
2. unter Berücksichtigung der Nr. 1 einen Unterrichtsplan für die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung zu erstellen;
3. nur solche Personen vertretungsweise mit der Durchführung der Ausbildung zu beauftragen, die nach seiner fachlichen Überzeugung
dafür qualifiziert sind. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Dozenten, ein Dozentenwechsel stellt keinen Kündigungsgrund
dar.
Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit betroffen sind. Unberührt bleibt auch die Haftung für die Verletzung von Kardinalspflichten, also Pflichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer
regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Wir bitten
um Verständnis, dass Kinder oder Haustiere nicht mit in die Schule/ den Unterricht mitgebracht werden können.
Kommt der Teilnehmer mit der Zahlung von mehr als 2 Monatsraten in Verzug, wird der komplette noch offene Restbetrag
fällig. Dem Träger der Ausbildung ist es zudem gestattet, von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen, dennoch werden die
Raten weiter zur Zahlung fällig.
In den Lehrgangsgebühren sind keine Kosten für Fachliteratur enthalten. Diese muss der Teilnehmer selbst tragen. Bei
Antritt zur Wiederholungsprüfung (schulintern) wird eine Mindestgebühr von 100,-Euro fällig.
§ 9 Copyright
Die ausgehändigten Unterrichtsskripte dürfen nur von dem Teilnehmer zum Unterricht bei ROLF SCHNEIDER SEMINARE …die
Naturheilkundeschulen GmbH verwendet werden. Weiterveräußern, Weitergeben, Kopieren oder Veröffentlichen bzw. Verletzung des
Copyrights ist ausdrücklich untersagt. Die Skripte sind mit einem Code versehen. Bei Zuwiderhandlungen werden juristische Wege
eingeleitet.
Während der Ausbildung werden ggf. Fotos und/oder Filme gemacht, diese können auch zu Werbezwecken genutzt werden. Sollte der
Teilnehmer dies nicht wünschen muss er davor den Dozenten bzw. die Person die Aufnahmen macht informieren und sich aus dem
Aufnahmefeld entfernen. Ansonsten erklärt sich der Teilnehmer mit der Aufnahme und Verwendung (u.a. Werbezwecke) einverstanden.
§ 10 Schriftformklausel
Die Parteien bestätigen, dass andere als in diesem Vertrag niedergelegte Vereinbarungen nicht getroffen wurden. Vertragsänderungen,
bedürfen der Schriftform. Im Übrigen reicht für Anzeigen oder Erklärungen, die dem Verwender gegenüber abzugeben sind, die Wahrung
der Textform.
Die Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages beeinträchtigt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Im
Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden die Parteien eine der unwirksamen Regelung
wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen.
Datenschutzinformation: Ihre Daten verwenden wir zur Beantwortung Ihrer Anfragen, Bearbeitung Ihrer Anmeldung, Durchführung Ihres Fernstudiums und Aufbewahrung der Abschlussunterlagen. Außerdem sind wir daran interessiert, die Kundenbeziehung mit Ihnen zu pflegen und Ihnen Informationen und Angebote von uns zukommen zu lassen. Deshalb verarbeiten wir und unsere Dienstleister Ihre Daten auf Grundlage von Artikel 6 (1) (b), (c) und (f) der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Wenn Sie keine Informationen und Angebote wünschen, können Sie jederzeit unter unserer Anschrift Rolf-Schneider-Akademie, Stralsunder Str. 16, 18528 Bergen auf Rügen, der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie ebenfalls unter unserer Anschrift oder per E-Mail service@naturheilkundeschule.de. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter der Internet-Adresse: https://www.naturheilkundeschule.de/datenschutz.
Fotoaufnahmen: Während der Präsenzunterrichte werden vereinzelt Fotoaufnahmen gemacht, die ausschließlich zur Darstellung der RSA bzw. der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden. Sollte der Teilnehmer mit seiner Abbildung nicht einverstanden sein muss er dies vor den Aufnahmen dem Dozenten mitteilen, ansonsten gilt stillschweigend das Einverständnis des Teilnehmers. Gleichzeig möchten wir darauf hinweisen, dass Filmaufnahmen sowie Fotos seitens der Teilnehmer während der Präsenzausbildung nicht gestattet sind.
Stand 12.2019
Änderungen vorbehalten.
Hinweise zu Gefahren am Unterrichtsplatz
Insbesondere bei Vornahme medizinischer Handlungen und allgemeinen Übungshandlungen im Rahmen aller Ausbildungen gilt: Die Schule weist ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der Ausbildungen in den Präsenzphasen medizinische Handlungen vorzunehmen sind. Hierzu ist es notwendig, die Handlungen an geeigneten Versuchsobjekten aufzuzeigen. In der Regel werden diese an Teilnehmern der Kurse (Humanbereich) durchgeführt. Insbesondere bei den Ausbildungen im Bereich Veterinärmedizin ist aufgrund der Art der Ausbildung damit zu rechnen, dass Tiere, z. B. in ihren Ställen aufgesucht werden müssen und dass diese nicht wie vielleicht erwartet reagieren und hierdurch auch Verletzungen auftreten können. Verletzungen können auch bei der Anwendung medizinischer Techniken an den teilnehmenden Personen entstehen. Der Teilnehmer erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis zur Anwendung der vom Lehrgangsleiter bzw. seiner Beauftragten gezeigten und angewiesenen Übungen. Soweit er mit einer Übung nicht einverstanden ist, hat er den jeweiligen Leiter des Unterrichts vor der Ausführung der Übung darauf hinzuweisen. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Unberührt bleibt auch die Haftung für die Verletzung von Kardinalspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Die Teilnehmer bestätigen durch ihre Unterschrift unter diesem Vertrag, diesen Hinweis über die Gefahren am Unterrichtsplatz gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben.