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Staatliche Anerkennung und Zertifizierung

Wir lassen uns gerne in die Karten schauen …​

Als erste Naturheilkundeschule wurde die Rolf-Schneider-Akademie bereits 2008 staatlich anerkannt als Einrichtung der Weiterbildung nach dem Weiterbildungsgesetz!

Mit dem Bescheid vom 18.03.2014 erhielt die Rolf-Schneider-Akademie eine weitere staatliche Anerkennung als Weiterbildungseinrichtung für Gesundheitsfachberufe nach dem Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen im Freistaat Sachsen (Weiterbildungsgesetz Gesundheitsfachberufe) in Verbindung mit der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe) für die Medizinische Wellness. 

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht ZFU ist die für alle Bundesländer zuständige Behörde im Sinne des Fernunterrichtschutzgesetzes (FernUSG). Sie entscheidet u. a. über die Zulassung von Fernunterrichts-Lehrgängen.

Die ZFU wurde durch den Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen vom 16. Februar 1978 für alle Länder der Bundesrepublik Deutschland errichtet und hat ihren Sitz in Köln. Sie ist die Behörde über die Fernlerninstitute überwacht werden, indem sämtliche Fernlehrgänge eine staatliche Zulassung bekommen, nachdem diese von externen Fachgutachtern auf formale, pädagogische und fachliche Inhalte überprüft wurden. Alle drei Jahre wird für jeden registrierten Fernlehrgang eine Rezertifizierung nötig.

Die Fernstudiengänge der Rolf Schneider Akademie RSA sind alle durch die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht in Köln (ZFU) geprüft und zugelassen bzw. rezertifiziert.

Für die RSA bietet dieses Verfahren eine Möglichkeit der Qualitätssicherung, die zwar zeit- und kostenintensiv ist, aber für unsere Interessenten und Fernstudierenden eine Sicherheit bietet, das unsere Fernlehrgänge den Anforderungen des Fernunterrichtschutzgesetzes entsprechen und diese fachlich und didaktisch für den Fernunterricht geeignet sind, das angestrebte Lehrgangsziel zu erreichen.

Die Qualitätsanforderungen der ZFU an uns und die staatliche Anerkennung unserer Akademie sowie die persönlichen RSA-Fernstudientutoren bieten dadurch eine Lehrqualität auf hohem Niveau, in diesem Unterrichtsformat Fernlernen.

Die RSA bietet Ihnen jedoch eine weitere Besonderheit – das Kombifernstudium!

Mit dem Kombistudium sind Sie auf der sicheren Seite. Die neuen Richtlinien der HP-Überprüfung erfordern z.B. auch Therapiewissen. Die Rolf-Schneider-Akademie als Fachakademie für Gesundheitsfachberufe bietet die Möglichkeit, einzelne Fernstudiengänge miteinander zu kombinieren. So haben Sie z.B. die Wahl, ob Sie das Heilpraktiker-Fernstudium als Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung ohne Therapieverfahren absolvieren wollen (weil Sie z.B. als Osteopath schon eine Therapie beherrschen), oder ob Sie zu unserem Heilpraktiker-Fernstudium eine Fachrichtung wie z.B. die klassische Homöopathie oder die traditionelle chinesische Medizin (Schwerpunkt Akupunktur) kombinieren möchten.
Diese Kombinationsmöglichkeit gibt es natürlich auch in anderen Fachbereichen der RSA wie Tierheilpraktiker mit Phytotherapie oder Heilpraktiker für Psychotherapie in Kombination mit Ernährungsberatung…. die Möglichkeiten sind vielfältig!

Werfen Sie einen Blick in unseren Studienführer. Oder rufen Sie an.

Die RSA ist als Akademie  zweifach staatlich anerkannt als Einrichtung der Weiterbildung und als Weiterbildungseinrichtung für Gesundheitsfachberufe!

Das bedeutet für Sie:

Nicht nur unsere Fernlehrgänge sind alle staatlich überprüft uns zugelassen, auch die komplette Akademie wurde durch die zuständigen Fachgebiete der Ministerien bezüglich der Akademieleitung, Dozenten, der Lehrmaterialien und der Unterrichträume überprüft und staatlich anerkannt!

Weitere Zertifizierungen und Anerkennungen

Akkreditierung durch ESF in Rheinland-Pfalz

Mit Schreiben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung in Rheinland-Pfalz über die Durchführung des Akkreditierungsverfahrens ist  die RSA als Weiterbildungsträger für den QualiScheck akkreditiert. Der QualiScheck ist ein Förderansatz des Europäischen Sozialfonds und unterstützt Interessierte, die eine Weiterbildung bei uns machen möchten.

Gesundheitsamt Landeshauptstadt Düsseldorf

Laut Mitteilung der Behörde vom 17.9.2014 sind die Weiterbildungs- bzw. Nachqualifikationskurse der Rolf-Schneider-Akademie für eine Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis beschränkt auf das Gebiet Physiotherapie (sektorale HP Physiotherapie) nach Aktenlage in Nordrhein-Westfalen anerkannt.

Offizieller Weiterbildungspartner des BKHD - Bundes Klassischer Homöopathen Deutschlands e.V.

Der Bund Klassischer Homöopathen Deutschlands hat die Rolf-Schneider Akademie – im Rahmen des Qualitätssicherungsmanagements – offiziell als Bildungspartner in Sachen klinischer Weiterbildung mittels neuer Bildungsformate (u.a. Webinare, blended-learning Szenarien) akkreditiert, für deren nachgewiesener Teilnahme die BKHD-Mitglieder Fortbildungspunkte bekommen können. In diesem Zusammenhang werden, in gemeinsamen Expertenrunden, weitere Angebote für die Mitglieder entwickelt.

Anerkennungsbescheid als Staatlich anerkannte Weiterbildungseinrichtung für Gesundheitsfachberufe

Die Rolf-Schneider-Akademie erhält mit dem Bescheid vom 18.03.2014 die Staatliche Anerkennung als Weiterbildungseinrichtung für Gesundheitsfachberufe nach dem Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen im Freistaat Sachsen (Weiterbildungsgesetz Gesundheitsfachberufe) in Verbindung mit der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe) für die Medizinische Wellness.

Forum Distance Learning

Unsere Akademie ist Mitglied im Verband Forum Distance Learning. Diese Forum widmet sich der Bildung und des Erhalts von der Qualität im Fernlernen durch regelmäßige Schulungen der Mitglieder. Somit ist gewährleistet, dass wir und unsere Ausbildungen immer auf dem neuesten Stand sind.

Geprüftes Mitglied Deutsche Gesellschaft für Ganzheitliche Therapie, Beratung und Prävention

Unsere Aus- und Weiterbildungen wurden von der Qualitätskonferenz bereits 2001 überprüft und wir führen seitdem das Verbandssiegel der Gesellschaft im Rahmen komplementärmedizinischer Aus- und Weiterbildung.

Anerkennung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht

Die ZFU ist zuständige Behörde im Sinne des Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunterrichtsschutzgesetz – FernUSG). Unsere Fernlehrgänge sind durch die ZFU geprüft und mit den entsprechenden Anerkennungsbescheiden genehmigt. Sie werden, als nach § 12 FernUSG zugelassenen Fernlehrgänge, jährlich u. a. im amtlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Anerkennung durch das brandenburgische Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Mit dem Bescheid vom 9.9.2011 ist der Vorbereitungskurs auf die sektorale Heilpraktiker-Überprüfung im Rahmen der Verordnung über die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen zur Bildungsfreistellung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (Bildungsfreistellungsverordnung- BFV) in Verbindung mit der Verordnung über die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen zur Bildungsfreistellung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (Bildungsfreistellungsverordnung- BFV) Gemäß §24 BbgWBG als Veranstaltung zur Beruflichen Bildung für PhysiotherapeutInnen im Sinne des § 14 Abs. 1 BbgWBG anerkannt und in das Verzeichnis aller anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen des Landes Brandenburg aufgenommen. Des Weiteren wurde auch die Ausbildung in Traditioneller Chinesischer Medizin und die Heilpraktiker-Ausbildung im Rahmen der o. g. Gesetze und Verordnung durch das Land Brandenburg anerkannt.

Anerkannt im Rahmen des Bildungsurlaubsgesetz

Die Rolf-Schneider-Akademie erfüllt die Kriterien um als Bildungsstätte nach dem Berliner Bildungsurlaubgesetz vom 24.10.1990 (§11.1) und dem Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg (15.12.1993, GVBI S.498) anerkannt zu werden.

AZWV Zertifizierung

Für den Geltungsbereich Naturheilkundlich/medizinische Aus- und Weiterbildungen im gesamten Bundesgebiet für die Wirtschaftsbereiche gewerblich/technischer Bereich, personenbezogene und soziale Dienstleistungen ist die Rolf-Schneider-Akademie ein zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung. Durch ein Audit, dokumentiert in einem Bericht, wurde der Nachweis erbracht, dass der Träger ein Qualitätsmanagementsystem anwendet, das die Forderungen des §8 Absatz 4 der Rechtsverordnung zum SGB III (AZWV) erfüllt. Die Forderungen der Rechtsverordnung zum SGB III wurden überprüft und sind erfüllt.

Zentralverband der Aus- und Weiterbildung ZAW

Der Verband überprüft die Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder nach neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wir sind Träger des Gütesiegels des ZAW. Unsere Aus- und Weiterbildungen wurden eingehend geprüft und uns wurde 2008 das Qualitätssiegel für einen hohen Ausbildungsstandart durch den Vorstand des ZAW verliehen.

Anerkennung durch die Regierung Unterfranken, Anerkennung § 4 Nr. 21 b UStG

Die Regierung von Unterfranken bescheinigt der RSA das sie auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung, im Sinne des § 4 Nr. 21 UStG, ordnungsgemäß vorbereitet.

Zertifizierung als BKHD-assoziierte Homöopathieschule

Mit Unterzeichnung des Kooperationsvertrages durch den Vorstand des Bundes Klassischer Homöopathen Deutschlands und dem Geschäftsführer der RSA im Oktober 2011 ist die Rolf-Schneider-Akademie in der klassischen Homöopathie-Ausbildung freiwillig in den Qualitätszirkel des BKHD integriert und als Homöopathieschule vollumfänglich anerkannt.

Bescheid des niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration

Mit dem Schreiben vom 22.2.2013 sind die RSA-Qualifikationskurse (Nachschulungskurse für Physiotherapeuten) auf die Erteilung der sektorale Heilpraktiker-Erlaubnis nach Aktenlage für Physiotherapeuten anerkannt und in das Verzeichnis der anerkannten Weiterbildungsveranstalter des Landes Niedersachsen aufgenommen.

Zertifizierung durch die Akademie für komplementäre Medizin und Medizinpädagogik, Steinbeis-Hochschule Berlin

Die Rolf-Schneider-Akademie ist zertifizierter Kooperationspartner der Akademie für komplementäre Medizin und Medizinpädagogik (sti-Institut Steinbeis-Hochschule Berlin) in den dualen komplementärmedizinischen Ausbildungen bzw. Studiengängen. Für die Studien- und Zertifikatslehrgänge gelten die jeweils aktuellen Hochschulgesetze und Ordnungen der Steinbeis-Hochschule Berlin.

Zertifizierung durch den Bundesverband Union Deutscher Heilpraktiker e.V.

Der Bundesverband der Union Deutscher Heilpraktiker hat unsere Ausbildungen zertifiziert und im Sinne der Erlangung von Weiterbildungspunkten im Rahmen der Weiterbildungspflicht für Heilpraktiker qualifiziert.

Landesprüfungsamt Hamburg

Laut Mitteilung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz bzw. des Landesprüfungsamtes Hamburg vom 5.11.2013 ist die Rolf-Schneider-Akademie anerkannter Anbieter in der Nachschulung für eine Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Podologie und das Gebiet der Physiotherapie nach Aktenlage.

Bildungsprämie an der Rolf-Schneider-Akademie

Als staatlich anerkannter Weiterbildungsanbieter werden die Maßnahmen zur Einhaltung dieser Qualitätsanforderungen in jedem Kurs realisiert.

„Die Weiterbildungsanbieter müssen folgende Qualitätsanforderungen nachweislich erfüllen:
1. Anerkennung des Trägers oder der Maßnahme auf einer gesetzlichen Basis (z.B. Weiterbildungsgesetz des Landes, Sozialgesetzbuch / AZWV, Bildungsurlaubsgesetz) oder
2. Zertifizierung durch ein anerkanntes Qualitätsmodell oder
3. Belege für die Qualitätssicherung des jeweiligen Weiterbildungsangebots.“ (Auszug aus der Förderrichtlinie)

Unsere Qualitätsprozesse werden, wie in der Förderrichtlinie gefordert, so dokumentiert, dass sie jederzeit belegbar sind. Das heißt, es liegen schriftliche Dokumente zu den Qualitätsanforderungen der beantragten Maßnahme vor, die die folgenden Anforderungen belegen:
1. Lehrqualifikation: Die Lehrkräfte sind fachlich und pädagogisch aufgrund ihrer Ausbildung oder praktischen Erfahrung für die Maßnahme befähigt. Diese können u. a. nachgewiesen werden durch (Arbeits-) Zeugnisse, Zertifikate, Arbeitsverträge, Veröffentlichungen oder Empfehlungen.
2. Kursplanung: Für die Kurse wurden Inhalt, Lernziel, Arbeitsformen, Termin, Ort, Dauer, Kosten und Eingangsvoraussetzung geplant und bekannt gegeben. Nachweisdokumente sind u.a. Kursprogramme, Kursunterlagen oder Lehrpläne.
3. Evaluation: Es liegen Rückmeldungen zur Maßnahme vor. Eine Überprüfung der Maßnahme findet durch jeweils geeignete Evaluationsmaßnahmen statt.

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