Staatliche Anerkennung und Zertifizierung
Wir lassen uns gerne in die Karten schauen …
Als erste Naturheilkundeschule wurde die Rolf-Schneider-Akademie bereits 2008 staatlich anerkannt als Einrichtung der Weiterbildung nach dem Weiterbildungsgesetz!
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht ZFU ist die für alle Bundesländer zuständige Behörde im Sinne des Fernunterrichtschutzgesetzes (FernUSG). Sie entscheidet u. a. über die Zulassung von Fernunterrichts-Lehrgängen.
Die ZFU wurde durch den Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen vom 16. Februar 1978 für alle Länder der Bundesrepublik Deutschland errichtet und hat ihren Sitz in Köln. Sie ist die Behörde über die Fernlerninstitute überwacht werden, indem sämtliche Fernlehrgänge eine staatliche Zulassung bekommen, nachdem diese von externen Fachgutachtern auf formale, pädagogische und fachliche Inhalte überprüft wurden. Alle drei Jahre wird für jeden registrierten Fernlehrgang eine Rezertifizierung nötig.
Die Fernstudiengänge der Rolf Schneider Akademie RSA sind alle durch die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht in Köln (ZFU) geprüft und zugelassen bzw. rezertifiziert.
Für die RSA bietet dieses Verfahren eine Möglichkeit der Qualitätssicherung, die zwar zeit- und kostenintensiv ist, aber für unsere Interessenten und Fernstudierenden eine Sicherheit bietet, das unsere Fernlehrgänge den Anforderungen des Fernunterrichtschutzgesetzes entsprechen und diese fachlich und didaktisch für den Fernunterricht geeignet sind, das angestrebte Lehrgangsziel zu erreichen.
Die Qualitätsanforderungen der ZFU an uns und die staatliche Anerkennung unserer Akademie sowie die persönlichen RSA-Fernstudientutoren bieten dadurch eine Lehrqualität auf hohem Niveau, in diesem Unterrichtsformat Fernlernen.
Die RSA bietet Ihnen jedoch eine weitere Besonderheit – das Kombifernstudium!
Mit dem Kombistudium sind Sie auf der sicheren Seite. Die neuen Richtlinien der HP-Überprüfung erfordern z.B. auch Therapiewissen. Die Rolf-Schneider-Akademie als Fachakademie für Gesundheitsfachberufe bietet die Möglichkeit, einzelne Fernstudiengänge miteinander zu kombinieren. So haben Sie z.B. die Wahl, ob Sie das Heilpraktiker-Fernstudium als Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung ohne Therapieverfahren absolvieren wollen (weil Sie z.B. als Osteopath schon eine Therapie beherrschen), oder ob Sie zu unserem Heilpraktiker-Fernstudium eine Fachrichtung wie z.B. die klassische Homöopathie oder die traditionelle chinesische Medizin (Schwerpunkt Akupunktur) kombinieren möchten.
Diese Kombinationsmöglichkeit gibt es natürlich auch in anderen Fachbereichen der RSA wie Tierheilpraktiker mit Phytotherapie oder Heilpraktiker für Psychotherapie in Kombination mit Ernährungsberatung…. die Möglichkeiten sind vielfältig!
Werfen Sie einen Blick in unseren Studienführer. Oder rufen Sie an.
Die RSA ist als Akademie zweifach staatlich anerkannt als Einrichtung der Weiterbildung und als Weiterbildungseinrichtung für Gesundheitsfachberufe!
Das bedeutet für Sie:
Nicht nur unsere Fernlehrgänge sind alle staatlich überprüft uns zugelassen, auch die komplette Akademie wurde durch die zuständigen Fachgebiete der Ministerien bezüglich der Akademieleitung, Dozenten, der Lehrmaterialien und der Unterrichträume überprüft und staatlich anerkannt!
Weitere Zertifizierungen und Anerkennungen
Akkreditierung durch ESF in Rheinland-Pfalz
Gesundheitsamt Landeshauptstadt Düsseldorf
Offizieller Weiterbildungspartner des BKHD - Bundes Klassischer Homöopathen Deutschlands e.V.
Anerkennungsbescheid als Staatlich anerkannte Weiterbildungseinrichtung für Gesundheitsfachberufe
Forum Distance Learning
Geprüftes Mitglied Deutsche Gesellschaft für Ganzheitliche Therapie, Beratung und Prävention
Anerkennung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht
Die ZFU ist zuständige Behörde im Sinne des Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunterrichtsschutzgesetz – FernUSG). Unsere Fernlehrgänge sind durch die ZFU geprüft und mit den entsprechenden Anerkennungsbescheiden genehmigt. Sie werden, als nach § 12 FernUSG zugelassenen Fernlehrgänge, jährlich u. a. im amtlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Anerkennung durch das brandenburgische Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Anerkannt im Rahmen des Bildungsurlaubsgesetz
AZWV Zertifizierung
Zentralverband der Aus- und Weiterbildung ZAW
Anerkennung durch die Regierung Unterfranken, Anerkennung § 4 Nr. 21 b UStG
Zertifizierung als BKHD-assoziierte Homöopathieschule
Bescheid des niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration
Zertifizierung durch die Akademie für komplementäre Medizin und Medizinpädagogik, Steinbeis-Hochschule Berlin
Zertifizierung durch den Bundesverband Union Deutscher Heilpraktiker e.V.
Landesprüfungsamt Hamburg
Bildungsprämie an der Rolf-Schneider-Akademie
Als staatlich anerkannter Weiterbildungsanbieter werden die Maßnahmen zur Einhaltung dieser Qualitätsanforderungen in jedem Kurs realisiert.
„Die Weiterbildungsanbieter müssen folgende Qualitätsanforderungen nachweislich erfüllen:
1. Anerkennung des Trägers oder der Maßnahme auf einer gesetzlichen Basis (z.B. Weiterbildungsgesetz des Landes, Sozialgesetzbuch / AZWV, Bildungsurlaubsgesetz) oder
2. Zertifizierung durch ein anerkanntes Qualitätsmodell oder
3. Belege für die Qualitätssicherung des jeweiligen Weiterbildungsangebots.“ (Auszug aus der Förderrichtlinie)
Unsere Qualitätsprozesse werden, wie in der Förderrichtlinie gefordert, so dokumentiert, dass sie jederzeit belegbar sind. Das heißt, es liegen schriftliche Dokumente zu den Qualitätsanforderungen der beantragten Maßnahme vor, die die folgenden Anforderungen belegen:
1. Lehrqualifikation: Die Lehrkräfte sind fachlich und pädagogisch aufgrund ihrer Ausbildung oder praktischen Erfahrung für die Maßnahme befähigt. Diese können u. a. nachgewiesen werden durch (Arbeits-) Zeugnisse, Zertifikate, Arbeitsverträge, Veröffentlichungen oder Empfehlungen.
2. Kursplanung: Für die Kurse wurden Inhalt, Lernziel, Arbeitsformen, Termin, Ort, Dauer, Kosten und Eingangsvoraussetzung geplant und bekannt gegeben. Nachweisdokumente sind u.a. Kursprogramme, Kursunterlagen oder Lehrpläne.
3. Evaluation: Es liegen Rückmeldungen zur Maßnahme vor. Eine Überprüfung der Maßnahme findet durch jeweils geeignete Evaluationsmaßnahmen statt.