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Fördermöglichkeiten an der Rolf-Schneider-Akademie

Bares durch Förderungen sparen - Bildungskredit, Rabatte, Förderprogramme u.v.m.

Als Fernkursteilnehmer können Sie an der Rolf-Schneider-Akademie auf verschiedene Fördermöglichkeiten zugreifen, die je nach individueller Voraussetzung und dem jeweiligen Wohnort variieren. In der nachfolgenden Auswahl finden Sie weiterführende Informationen zu den verschiedenen Programmen. Bitte beachten Sie: Wir können Ihnen hier nur unverbindlich die Programme vorstellen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen kann nur die zuständige Behörde/Amt entscheiden.
Förderungen

Fördermaßnahmen der Rolf-Schneider-Akademie

Die Rolf-Schneider-Akademie bietet den Teilnehmern Ratenzahlungen ohne Zinsaufschlag an.

Zudem beteiligt sich die RSA unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten, um Ihnen die gewünschte Ausbildung zu ermöglichen. Hierzu gewähren wir einen Rabatt von 5 % für folgende Personengruppen:

  • Arbeitslose
  • Auszubildende bis 25 Jahre
  • Mütter und Väter in Elternzeit (bzw. im ersten Jahr nach Geburt  des Kindes, wenn keine Elternzeit beantragt wurde)
  • Rentner
  • Schwerbehinderte
  • Soldaten
  • Studierende
  • Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes

Fügen Sie der Studienanmeldung einfach den entsprechenden Nachweis bei. 
 
Bitte beachten Sie, rückwirkend ist eine Genehmigung leider nicht möglich. Dieser Bonus ist nicht mit anderen Gutscheinen und Vergünstigungen, kombinierbar. Der Rabatt ist demnach auch nicht auf Kombistudiengänge anwendbar, sondern nur auf ein einzelnes Fernstudium. Ferner behalten wir uns während Ihres Studiums vor, aktuelle Nachweise anzufordern. Bitte beachten Sie, dass Druckkosten nicht rabattierfähig sind.

Steuern sparen durch Weiterbildung

Die Möglichkeiten und die Höhe der Anrechenbarkeit sind abhängig von Ihrer persönlichen Einkommens- und Steuersituation, zu der Steuerberater und Finanzämter verbindliche Aussagen geben können.

Im Allgemeinen können folgende Kosten berücksichtigt werden:

  • Studiengebühren,
  • Prüfungsgebühren,
  • Seminargebühren,
  • Fachliteratur,
  • Fahrtkosten (zu den Seminaren, Präsenzphasen),
  • Arbeitsmittel,
  • Übernachtungs- und Verpflegungskosten (bei Präsenzphasen, Seminaren).
 

Unsere Angaben dienen lediglich als Hinweise und ersetzen keine Beratung durch Ihren Steuerberater oder Finanzamt. Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater oder nutzen Sie die Sprechzeiten bei Ihrem Finanzamt zur Beratung.

Freunde werben Freunde

Werben darf jeder Teilnehmer, der eine abgeschlossene Ausbildung bei der RSA gemacht hat oder sich derzeit (seit mindestens 6 Monaten) in einer Ausbildung befindet.

Steht die geworbene Person mindestens sechs Monate im Vertragsverhältnis mit der RSA und zahlt die vereinbarte Studiengebühr regelmäßig laut Vertrag, erfolgt die Gutschrift auf das Kundenkonto der werbenden Person. Die geworbene Person muss bei Vertragsabschluss den Namen der werbenden Person mit angeben, rückwirkend ist dies nicht möglich.

Es gilt folgende Staffelung:

Die geworbene Person schließt einen Studienvertrag über

             600,- Euro bis zu 1.000,- Euro = 25,- Euro

             1.001,- Euro bis 3.000,- Euro  = 50,- Euro

             3.001,- Euro bis 5.000,- Euro  = 75,- Euro

                 ab  5.001,- Euro                      = 100,- Euro

Die Auszahlung erfolgt als Gutschrift auf das Kundenkonto der werbenden Person. Dabei wird nur die reine
Studiengebühr zugrunde gelegt. Druckkosten, Webinare Präsenzphasen und weitere Leistungen sind von der Gutschrift ausgenommen.

Weitere Fördermöglichkeiten

Das Bil­dungs­kre­dit­pro­gramm der Bun­des­re­gie­rung ist da­für ge­dacht, Schü­ler und Stu­die­ren­de in fort­ge­schrit­te­nen Aus­bil­dungs­pha­sen durch ei­nen ein­fa­chen und zins­güns­ti­gen Kre­dit ei­ne ge­ziel­te fi­nan­zi­el­le Un­ter­stüt­zung ein­zuräu­men. Die­ser Kre­dit ist fle­xi­bel und kann auf die in­di­vi­du­el­len Be­dürf­nis­se der Kre­dit­neh­me­rin­nen und -neh­mer an­ge­passt wer­den.
Er steht zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zur Verfügung. Die Förderung in Höhe von bis zu 7.200 Euro erfolgt maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres.
Weitere Informationen zum Thema Bildungskredit erhalten Sie unter www.bva.bund.de

Mit der Förderdatenbank im Internet gibt die Bundesregierung eine umfangreiche Übersicht aller Förderprogramme des Bundes, der Länder sowie der Europäischen Union.

Weitere Informationen unter www.foerderdatenbank.de

Fort- und Weiterbildungen können durch die Deutsche Rentenversicherung bezuschusst werden. Dies ist vorrangig bei Umschulungsmaßnahmen aus gesundheitlichen Gründen möglich. Bei der Auswahl der Leistungen werden verschiedene Fakten wie Eignung, Neigung und die bisherige Tätigkeit  berücksichtigt. Die Arbeitsmarktlage wird ebenfalls herangezogen.

Neues Wissen zu erlangen und vorhandene berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern ist bei der beruflichen Weiterbildung das Ziel.

Darunter fallen die berufliche Fortbildung und Umschulung. Die berufliche Fortbildung dient der Weiterqualifizierung im bisherigen Beruf. Kann die bisherige Tätigkeit durch eine Behinderung nicht mehr ausgeübt werden, kommt eine Umschulungsmaßnahme durch die Rentenversicherung in betracht. Auch besteht die Möglichkeit im Rahmen einer beruflichen Rehabilitierung einen neuen Beruf zu erlernen, wenn dieser trotz Behinderung ausgeübt werden kann.

Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung  www.deutsche-rentenversicherung.de.

Gefördert werden Erst- und Zweitausbildungen und vorberufsspezifische Weiterbildungen. Bedingung für zur Gewährung eines Zuschusses ist eine vorherige Beratung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD). Der BFD prüft den Antrag und erstellt einen individuellen Förderungsplan.

Weitere Informationen unter www.berufsfoerderungsdienst.org

Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kann Kindergeld gezahlt werden, wenn sich das Kind bis dahin in einer Berufsausbildung befindet. Dies kann auch ein Fernstudium an der RSA sein. Es werden Ausbildungsmaßnahmen anerkannt (i.d.R.) welche dem Kind Fähigkeiten, Kenntnisse und die nötige Erfahrung geben die als Grundlage zum angestrebten Beruf dienen.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können die Eltern eines Kindes für die Ausbildungszeit Kindergeld erhalten. Dazu müssen die Eltern einen Antrag stellen und diesen auch unterschreiben, auch bei volljährigen Kindern! Die Anträge auf Kindergeld werden von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegengenommen.

Die RSA stellt Ihnen selbstverständlich die Ausbildungsbescheinigung, welche Voraussetzung für eine Auszahlung des Kindergeldes ist, gerne aus.

Weitere Informationen unter www.arbeitsagentur.de

Durch dieses Programm werden Frauen unterstützt, die nach der Erziehungszeit wieder zurück in ihren Beruf wollen. Das Förderprogramm bietet personenbezogene Angebote für Wiedereinsteigerinnen und berücksichtigt dabei die individuellen Bedürfnisse. Es werden Aus- und Fortbildungen gefördert.

Weitere Informationen unter www.perspektive-wiedereinstieg.de

Im Fokus dieses Programms stehen ungelernte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen.

Gefördert werden können Personen, die durch den Arbeitgeber für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen wird dem Arbeitgeber ggf. ein Zuschuss gewährt.

Weitere Infos unter www.arbeitsagentur.de

Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Bürger mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg können einen Bildungsscheck erhalten.


Kurze Übersicht
  • Die Weiterbildungsmaßnahme kann auf der Grundlage eines individuellen, arbeitsplatzunabhängigen Bildungsziels mit 70 %, bezuschusst werden.
  • Die Weiterbildungsausgaben müssen mindestens 1.000 Euro betragen.
  • Die Bildungsmaßnahme muss spätestens am 31.03.2021 beendet sein.
  • Antragstellung mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn
  • Zweimal pro Kalenderjahr ist eine Antragstellung möglich
  • Gefördert werden die Teilnahme an einer individuellen arbeitsplatzunabhängigen beruflichen Weiterbildung und ausschließlich für Kurs- und Prüfungsgebühren

Weitere Infos unter https://masgf.brandenburg.de

Der Bildungscheck NRW soll die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung unterstützen. Gefördert werden hierbei bis zur Hälfte der Kosten für eine berufliche Weiterbildung. Der maximale Förderbetrag liegt bei 500 Euro. Ausführliche Informationen finden Sie unter: https://www.mags.nrw/bildungsscheck

Der QualiScheck des Bundeslandes Rheinland-Pfalz zielt darauf ab, Menschen bei der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen finanziell zu unterstützen. Die Förderung bezieht sich auf Weiterbildungen, die die Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenzen des Teilnehmers verbessern.

Der QualiScheck fördert 60% der entstehenden Weiterbildungskosten; wobei die maximale Höhe der Förderung bei 600 Euro pro Weiterbildung und Kalenderjahr liegt. Noch genauere Informationen finden Sie unter: https://esf.rlp.de/qualischeck/

Der Weiterbildungsbonus fördert sowohl Beschäftigte als auch Selbständige aus Hamburg. Die Förderung bezieht sich auf berufliche Weiterbildungen und richtet sich nach den persönlichen Voraussetzungen der antragstellenden Person.

Weitere Informationen und Beratung finden Sie unter: https://www.weiterbildungsbonus.net/

Die Investitionsbank fördert die Teilnahme an Maßnahmen, die zur individuellen berufsbezogenen Weiterbildung dienen. Hierbei müssen die Gesamtkosten der Maßnahmen bei mehr als 1.000 Euro liegen. Sollen Sie weitere Informationen benötigen, dann finden Sie diese unter: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/weiterbilden/weiterbildung-direkt

Das Förderprogramm bietet finanzielle Unterstützung zur Teilnahme an Maßnahmen, die der individuellen und arbeitsplatzunabhängigen beruflichen Weiterbildung dienen. Gefördert werden Maßnahmen der Weiterbildung, die bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sind.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter: https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/foerderung-der-beruflichen-weiterbildung-im-land-brandenburg/

Der Weiterbildungscheck fördert individuelle Weiterbildungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der eigenen beruflichen Tätigkeit stehen und berufsbegleitend absolviert werden. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 1.000 Euro; hierfür müssen jedoch bestimmte Vorrausetzungen durch den Antragsteller erfüllt werden. Sie finden diese sowie weitere Informationen zur Antragstellung unter: https://www.gfaw-thueringen.de/cms/?s=gfaw_esf_aktuell&pid=14&fid=29#informationen

Durch den individuellen Weiterbildungscheck wird die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungen zum Erwerb zusätzlicher beruflicher Kompetenzen und Qualifikationen gefördert. Die Förderung ist hierbei nicht an eine bestimmte arbeitsplatz- oder ausbildungsbezogene Weiterbildung gebunden. Die Kosten der Weiterbildung müssen bei mindestens 1.000 Euro liegen. Der Regelfördersatz des individuellen Weiterbildungscheck entspricht 70%.

Noch genauere Informationen finden Sie unter: https://www.bildungsmarkt-sachsen.de/weiterbildung/weiterbildung_finanzieren/weiterbildungsscheck_sachsen.php

Die sächsische Aufbaubank (SAB) bietet verschiedene Förderprogramme für zur Unterstützung einer beruflichen Aus- und Weiterbildung unterschiedlicher Berufsgruppen. Sie finden alle Förderprogramme der SAB unter: https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-planen-ihre-mitarbeiter-oder-sich-selbst-weiterzubilden/index.jsp#fsr-126657

Fördermöglichkeiten RSA